Führerscheinstelle fordert Leberwerte = MPU?

8 Antworten

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Da ist höchste Vorsicht geboten! Die können die MPU nicht direkt anordnen. Die maßgebliche Regelung (§ 13 der Fahrerlaubnisverordnung) findest du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html Für die Anordnung der MPU müssen die Voraussetzungen der Nummer 2 erfüllt sein (alternativ). Die werden bei dir nicht vorliegen (also: kein wiederholter Verstoß, keine 1,6 Promille, keine vorhergehende Entziehung wg. Alkohol, keine vorbestehende Alkoholabhängigkeit festzustellen, bleibt nur

Nummer a): *"ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn

a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen, ..."*

Da steht "nach dem ärztlichen Gutachten". Die wollen ein ärztliches Gutachten einholen, ob bei dir Alkoholabhängigkeit besteh (sh. § 13 Nummer 1 FEV). Dafür brauchen die Tatsachen, die die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen. Und genau dafür brauchen die deine Leberwerte. sind diezu hoch, bestehen Anzeichen für eine Abhängigkeit, dann ist die Einholung des ärztlichen Gutachtens gerechtfertigt.

Ergibt das Gutachten dann, dass Alkoholabhängigkeit besteht, ist der Lappen weg. Ergibt das Gutachten, dass zwar keine Alkoholabhängigkeit besteht, aber Anzeichen für Alkoholmissbrauch, darfst du ne MPU machen.

Wenn du in der Mühle mal drin bist, gehst du aller Voraussicht nach unter, es sei denn, du hast astreine Leberwerte. Geh auf jeden Fall noch einmal zu deinem Anwalt mit der Sache! Ich nehme an, dass du trotz der 1,1 Promille keine alkoholbedingten Auffälligkeiten gezeigt hast. Was dir da wiederfährt, passiert immer, wenn der Betroffene an den polizeilichen Tests (Nase fassen, Linie laufen, drehen u.s.w.) teilnimmt, eine deutliche Aussprache hat, etc.. Dann nehmen die Allkoholgewöhnung an.

Die brauchen den Lebertest, damit sie einen unangreifbaren Grund für die Anordnung des ärztlichen Gutachtens haben. Dein Anwalt wird dir sicher raten, die Leberwerte nicht einzureichen. Frag ihn!

comeon 
Beitragsersteller
 12.08.2011, 16:25

Hallo, vielen dank für diese klasse Antwort! Was du sagst ist völlig richtig, die Test bei der Polizei konnte ich alle noch gut erledigen. Habe meine Leberwerte jetzt vorliegen: GOT: 18 GDT: 11 GGT: 23 MCV: 91

Artzt meine die wären sensationell, was sagst du da zu?

comeon 
Beitragsersteller
 12.08.2011, 16:32
@comeon

Anwalt hat mir unter diesen Vorraussetzungen geraten die Leberwerte einzureichen, was sagst du?

BesserWeiser  15.08.2011, 09:39
@comeon

Ich kann dir leider aus dem Stand nicht sagen, ob das gute Werte sind oder nicht. Da müsste ich erst mal nachschauen. Wenn die Werte sehr gut sind, dann würde ich den Test selbstverständlich einreichen. Ich gehe mal davon aus, dass dein Arzt das beurteilen kann.

rauschbiker  18.01.2013, 00:41
@BesserWeiser

Unglaublich was die mit einem machen, wenn man mal einen "Fehltritt" begangen hat, habe ich auch am eigenem Leib erfahren müssen, abstoßend, als gäbe es keine schlimmeren Probleme, aber mit den kleinen kann mann's ja machen, aber gut dass es hier einige gleichstellende Menschen Gibt, lg

Weder der Staatsanwalt noch der Richter noch Dein Rechtsanwalt entscheiden über die Wiedererteilung des Führerscheins, sondern die Führerscheinstelle ist "Herrin des Verfahrens" - erst wenn die eine Entscheidung getroffen hat, kann man ggf. vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen. Und die Führerscheinstelle kann grundsätzlich IMMER eine MPU anordnen (auch bei bestehendem Führerschein-Besitz), wenn sie Zweifel an der Fahrtauglichkeit einer Person hat. Die "Leberwerte" bekommst Du durch eine ausführliche Blutuntersuchung bei einem Internisten. Sie erlauben einen ziemlich genauen Rückschluß darauf, ob bzw. wie viel Alkohol du innerhalb der letzten 1-2 Monate trinkst. Es ist durchaus möglich, dass die Führerscheinstelle dich auch nach Wiedererteilung eines FS irgendwann plötzlich auffordern wird, erneut Leberwerte abzugeben. Du kriegst jetzt übrigens den FS nicht einfach so wieder, sondern musst ihn komplett neu machen, da du ja kein Fahrverbot bekommen hattest, sondern einen Führerschein-Entzug.

011100  11.08.2011, 14:10

Wieso muss er oder sie den Führerschein neu machen,es wird ein neues Dokument ausgestelllt und gut is

hiphoptiptop  11.08.2011, 01:45

Falls du ein Fahrverbot hattest und keinen FS-Entzug, könnte der FS auch ohne erneute Fahrprüfung erteilt werden.

Also was dein Anwalt und der Richter sagen ist für die Führerscheinstelle vollkommen ohne Bedeutung. Die Herren machen sich so oft einen schlanken Fuß, wenn sie sagen "da wird wohl nichts kommen", dann nimmst du das Urteil an und die haben ihren Frieden.

Tatsache ist, das die Führerscheinstelle bei Verdacht, das du kein Trennungsvermögen zwischen Trinken und Fahren hast, dich zu einer MPU schicken können.

Ob nun die 1,1 da schon ausreichen kann ich nicht sagen (macht auch jedes Bundesland ein wenig anders, die Bayern sind da recht streng), es werden wohl auch Begleitumstände gewertet worden sein, die der Führerscheinstelle bekannt sind, die nun entsprechend wirken.

Bislang sieht es ja noch gut für dich aus, wenn deine leberwerte ok sind, dann wirst du an der MPU wohl vorbeikommen. Sieht so aus, als wäre das noch in der Schwebe.

BesserWeiser  12.08.2011, 09:33

Das ist falsch. Schau dir mal § 13 der Fahrerlaubniverordnung an. Da stehen die Voraussetzungen für eine MPU drin. Das ist Bundesrecht und darf von den Bundesländrn gar nicht unterschiedlich gehandhabt werden. Dass es für die Führerscheinstelle vollkommen ohne Bedeutung wäre, was der Richter sagt, ist auch nicht richtig. Wenn der Richter ins Urteil schreibt, dass der Verurteilte wieder geeignet ist, Fahrzeuge zu führen, dann ist die Führerscheinstelle daran gebunden. Ansonsten bestehen in der Tat aber keine Bindungswirkungen.

Es gibt leider keine genauen Gesetze darüber was eine Führerscheinstelle darf und muss und was nicht. Gewissermassen bist Du nun auf die in der Führerscheinstelle angewiesen. Wenn Du denen blöd kommst, von wegen das dies reine Schikane wäre kannst Du Dich darauf einstellen, dass Du noch lange auf Deinen Führerschein verzichten musst. So Dumm es klingt, man muss vor denen kriechen und wenn was verlangt wird guten Willen zeigen und alles bereitwillig und freundlich erledigen. Auch wenn man die für ihre Wahnvorstellungen schlagen sollte, der einfachere Weg ist so wie ich es seither mitbekommen habe mitzumachen.

Wie einige andere schon richtig geantwortet haben entscheidet die Führerscheinstelle da sie für die Erteilung zuständig ist. Du kannst dich natürlich anwaltlich beraten lassen, aber wenn du dich weigerst bekommst du erst einmal keinen Führerschein ausgestellt und wenn du pech hast kann die die Führerscheinstelle noch als Kompott ne MPU aufdrücken. Mein Rat: Gehe zu einem Arzt deines Vertrauens und mache einen Test der Leberwerte. Lass den Test aber erst von Arzt kontrollieren - denn wenn der nicht Top ist bleibt dein Führerschein beim Amt!