Zahlt die Versicherung, wenn man betrunken fährt?
Gab letztens wieder so nen Fall in der Nähe und ich will jetzt wissen:
Wenn jemand betrunken fährt, also "absolut fahruntüchtig" ist und damit mind. 1,1 Promille im Blut hat und dann einen Unfall mit Personenschaden baut, zahlt dann die Versicherung?
Ich will es aber genau wissen. Falls sie nicht zahlt: Wie läuft das ab? Denn die Geschädigten wollen ihr Geld. Da kommen ganz schnell mal 50.000€ zusammen, wenn man 1-2 Fahrzeuge und eine Ampel usw. zerstört. Das Geld hat man nicht mal eben. Aber die Opfer können doch dann auch nicht Jahrzehnte auf ihr Geld warten. Zahlt die Versicherung dann erst einmal und holt sich das Geld vom Verursacher wieder? Oder zahlt eine Vollkasko allen Opfern den Schaden und den eigenen Schaden dann nicht, quasi wie eine Haftpflicht? Wie genau läuft das?
9 Antworten
Der Schaden eines Dritten wird auf Grund des Haftpflichtgesetzes reguliert. Allerdings wird der Versicherer dann den Fahrer in Regress nehmen.
Der Regress ist aber auf 5.000 € begrenzt, um nicht die gesamte wirtschaftliche Existenz zu zerstört wird. Dann bekommt der Gläubiger ja auch nichts.
Die Vollkaskoversicherung lehnt die Regulierung komplett ab. Denen eigenen Schaden zahlst du in jedem Fall selbst.
Das Versicherungspflichtgesetz betrifft nur die Haftpflichtversicherung.
Ah, okay. Immer hin. Vielen Dank, jetzt weiß ich Bescheid.
Zahlt die Versicherung dann erst einmal und holt sich das Geld vom Verursacher wieder?
Genauso ist es.
Das kann übrigens auch schon passieren, wenn du unter der gesetzlichen Alkoholgrenze bist. Sobald Alkohol im Spiel ist, bekommst du Probleme mit der Versicherung.
Das ergibt Sinn. Und ja, ist logisch, dass das auch vorher schon geht. Aber wollte das jetzt mal für den Extremfall wissen, da war wieder einer mit 1,6 Promille unterwegs und ist von einer Brücke gestürzt und hat dutzende Fahrzeuge schon berührt...
Der wird wohl sein leben lang nicht mehr ohne Abzahlung leben.
Regress ist 5.000 EUR, ist heute zu schaffen!
Okay, krass. Das ist finde ich dann dafür wiederum eigentlich wenig Geld.
Ja, leider zahlt die Versicherung erstmal und stellt dann eine Forderung an denjenigen, der den Schaden veursacht hat. Das kann man dann leider ganz bequem über Jahre abzahlen.
Hätte ich etwas zu sagen, würden Menschen, die besoffen Auto fahren und dabei irgendwas zerstören, ab in den Knast wandern und können da die Forderungen zwei Jahrzehnte abarbeiten!
Damit wäre einem unbeteiligt Geschädigten aber nicht gedient. Der würde dann ja nie etwas bekommen.
So ist es. Deswegen ergibt das absolut Sinn, dass die Versicherung erst einmal den Haftpflichtschaden übernimmt. Genau dafür haben wir doch das Haftpflichtversicherungsgesetz.
Dass die Versicherung dann aber max. 5.000€ vom Versicherungsnehmer, welcher absolut fahruntüchtig gefahren ist nehmen kann, finde ich auch ziemlich wenig.
Der bekommt ja auch zusätzlich strafrechtlich noch ein Problem. Und noch mal, wenn man ihm jede finanzielle Perspektive weg nimmt, arbeitet er in Zukunft nur noch schwarz.
Recht so!
5.000 EUR, durch 240 Monate, sind=?
Da ist nicht viel mit abarbeiten, bei rd. 20 EUR/Monat.
Selbst wenn das sehrwenig Geld ist, was die für einen Monat erhalten, es interessiert mich nicht. Mit besoffenen Autofahrern habe ich weder Mitleid, no´ch Emphatie!!
Woher kommt dann Deine so kühne Behauptung, fehlt wirklich Wissen?
Was soll ein Geschädigter denn mit 20 € monatlich?
Natürlich, versichert sind doch nicht die Fahrer, versichert sind die Fahrzeuge.
Wird die Trunkenheitsfahrt bestätigt, erfolgt der Regress bis zu 5.000 EUR, die Rückstufung der SF-Klasse am 01.01., und gut ist, was die Versicherung angeht.
Was genau heißt "Regress bis zu 5.000€"? Egal wie hoch der Schaden ist, die Versicherung kann max 5.000€ nehmen und den Fahrer zurückstufen? Oder wie?
Nö, habe ich ja auch nicht so geschrieben. Ein Fahrer kann nicht gestuft werden, wie denn auch?
Eigentlich wäre der Verursacher unbegrenzt haftpflichtig. Da aber niemand damit gedient ist, wenn er dann einfach gar nicht mehr arbeitet, wurde diese Obergrenze eingeführt.
Okay, vielen Dank. Ich dachte eher, dass die Versicherung an die Opfer zahlt und sich dann aber alles wiederholt. Aber es macht Sinn, wie Sie es schreiben.
Die schaden des Unfallgegners übernimmt deine Versicherung natürlich erstmal, wird dann aber später das geld von dir zurück forder (Regress). Ob die Kasko in so einem Fall auch die Schäden am deinem Fahrzeug übernimmt, ist ebenfalls fraglich.
Bis maximal 5000€
Das bedeutet, wenn man eine Vollkaskoversicherung hat und andere Fahrzeuge dabei beschädigt, dann wird das eigene Fahrzeug trotz Vollkasko trotzdem gezahlt? In dem Fall war das ein hochwertiges Fahrzeug, sah so aus wie ein Porsche Cayenne. Muss der Täter wirklich nur 5.000€ zahlen und alles würde bezahlt werden?
Finde ich schon heftig, hätte ich nicht gedacht.