Am hals gepackt, zugeschlagen als notwehr?
Hey, war gestern feiern und wollte dann mit jemandem reden da es da ein problem gab. Derjenige ist weggegangen und ich bin ihm nachgeloffen. Sein Kumpel dachte anscheinend sas ich ihn schlagen wollte und packt mich am hals um mich wegzuschubbsen. Als er mich am hals gepackt hat habe ich aus reflex zugeschlagen... ja ok war nicht die feinste art, es war der erste schlag den ich jemandem gegeben habe und er hat jetzt einen cut am auge.
MIT WELCHER STRAFE KANN ICH JETZT RECHNEN? Ich habe zwei nüchterne zeugen, er hat nur seinen kumpel mit dem ich reden wollte. Ich hatte 1,1 Promille, aber konnte mich komplett normal verhalten...
7 Antworten
Hey,
ich kann Dir nicht sagen mit welcher Strafe Du rechnen musst, aber ich denke nicht, dass sie sonderlich schwer ausfallen wird. Du hast ein Recht darauf Dich zu verteidigen, wenn Du angegriffen wirst, und wenn Dich jemand am Hals packt ist das ein Angriff. Natürlich hättest Du Dich anders verhalten können, aber das hätte er auch. Er hätte Dich beiseite nehmen (vernünftig, an der Kleidung z.B.) aber am Hals? Ich denke, nicht wenige hätten reagiert wie Du.
Mach Dir nicht so viele Gedanken. Du hast zwei Zeugen, die bezeugen können, dass es Notwehr war.
LG,
Noeru
naja das problem liegt jetzt in der beweislast... wie willst du beweisen das du aus notwehr zugeschlagen hast und er dich nur am hals gepackt hat? Wenn es keine nachweisbaren Spuren des zugriffs gibt?
Er aber kann behautpten das du den ersten Schlage bzw. angefangen hast.. und er kann sich irgendeine verharmlosende Geschichte ausdenken wzb. wollt nur dazwischen gehen.
Er kann den Schlag anhand einer aufgeplatzen Lippe oder Bluterguss im Gesicht plausibel beweisen.
Somit dürft es mindest Aussage gegen Aussage stehn.
Naja, aber ich habe doch noch 2 Zeugen die nicht am Geschehen beteiligt waren, so zu sagen "unabhängig". Er hat nur einen Kumpel, der unmittelbar am Geschehen beteiligt war...
Könnte sein, dass du wegen Körperverletzung belangt wirst, aber angesichts der Tatsachen, dass du nicht nüchtern warst, aus Notwehr gehandelt hast und zwei Zeugen hast, die das beglaubigen können kommst du aufgrund milderer Umstände bestimmt mit einer Geldstrafe davon
Der Richter wird das entsprechend würdigen.
wie vieles im Leben hat eine solche Geschichte mehrere Seiten. Der andere könnte dies alles vielleicht wie folgt erlebt & gesehen haben:
mein Kumpel hat einen Streit, dreht sich aber um & läuft weg, weil er keinen Ärger will. Dann mischt sich da ein Angetrunkener / Besoffener ein & geht ihm hinterher. Ich hatte Angst, dass er meinen Kumpel von hinten angreifen wird, also habe ich versucht dazwischen zu gehen & ihn davon abzuhalten / weg zu drängen. Daraufhin hat er mich sofort ohne Warnung mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
Und schon klingt die Geschichte etwas anders.
Was & ob am Ende eine Strafe für DIch dabei rauskommt, wird ggf. ein Richter zu entscheiden haben. Als jugendlicher (?) Ersttäter wird es wahrscheinlich bei Sozialstunden bleiben.