Verletzung durch Sicherheitsgurt?
kann man sich bei einer Geschwindigkeit von 50 kmh anhand der Gurte verletzen ? weil die sich durch eine Vollbremsung schnell zusammen ziehen. Es gab kein Aufprall, nur eine Vollbremsung innerorts bei 50kmh.
11 Antworten
Der Gurt hält dich zurück. Ja, Verletzungen sind bei einem Aufprall möglich.
Du darfst allerdings davon ausgehen, dass diese weitaus geringer ausfallen, als wenn du den Gurt komplett weg lässt.
Bei einer Vollbremsung ist nicht mit Verletzungen zu rechnen.
Bei einer Vollbremsung ist nicht mit Verletzungen zu rechnen.
das denke ich auch. trotzdem wurde ich genau deswegen verurteilt
Kannst du die Umstände etwas näher beschreiben?
War eine andere Person zu einer Vollbremsung genötigt und hat sich dabei verletzt?
nein keiner. nur er und sein sohn . ich war mit meiner frau
weil die sich durch eine Vollbremsung schnell zusammen ziehen.
Da zieht sich nichts zusammen. Wenn die Airbags auslösen, dann erst wird der Gurt herangezogen.
Du fällst, wenn du nicht fährst, höchstens in den blockierten Gurt, da sind leichte Verletzungen denkbar, wenn der Gurt nicht optimal am Körper geführt wurde.
also haben die sich doch verletzt durch die voll bremsung bei 50 km/h.
Ich weiß das nicht. Ich habe einige Vollbremsungen hinter mir. Verletzt habe ich mich noch nie dabei.
Eine solche Verletzung in Gestalt einer Gurtprellung oder gar einer HWS-Zerrung ist äußerst unwahrscheinlich. Denn die negative Beschleunigung wirkt ja von vorne, da die Vorderachse durch die Schwerpunktverlagerung am stärksten abgebremst wird. Der Körper wird also nicht nach dem Trägheitsgesetz wie bei einem Heckanstoß peitschenartig beschleunigt. Selbst bei einem Frontalanstoß werden die Airbags erst ab einer relativen Aufprallgeschwindigkeit von 30 km/h ausgelöst, weil darunter keine Gefahr für die Insassen besteht.
das denke ich auch, deswegen verstehe ich nicht warum der richter dem anderen glaubt das ich ihn verletzt haben soll, weil der andere voll bremsen musste wegen mir..
Dann musst Du einen Beweisantrag stellen, ein Sachverständigengutachten zum Beweis der Tatsache, dass die von dem/der Geschädigten behaupteten Körperverletzung nicht auf die Vollbremsung zurückgeführt werden kann. Zur Begründung kannst Du meine Antwort zitieren. Allerdings solltest Du dann nicht "äußerst unwahrscheinlich" schreiben sondern "ausgeschlossen".
die waren nicht mal beim arzt. kein attest. es gab nicht mal wo. unfall, er musste halt abbremsen
und was wenn er allrad hat? er fährt einen alten vw passat, bj 1999
Auch bei einem Allradfahrzeug wird die stärkste Bremswirkung auf die Vorderräder verlagert. Der Passat, von dem Du sprichst, hat Vorderradantrieb.
Eben!
wieso urteilt ein richter dann direkt .. verstehe ich echt nicht
Was ist das denn für ein Urteil?
fahrverbot n monat und über 1.5 strafe
Urteil oder Strafbefehl und weshalb?
urteil. verhandlung ist demnächst. weil er angeblich wegen mir vom bremsen musste und sich dabei verletzt hat. hat sich halt selber privat behandelt. beim arzt angerufen aba da war corona noch neu,deswegen ist er nicht zum arzt wegen corona. und stinkefinger soll ich währenddessen ihm gezeigt haben
Ich vermute mal, Du hast eine Anklageschrift erhalten. Darin werden Dir wohl mehrere Vorwürfe gemacht, als nur fahrlässige Körperverletzung. Ein urteil kann ja nicht vor der Verhandlung verkündet werden. Das solltest Du aber mit einem Rechtsanwalt klären.
anwalt ist eingeschaltet und einspruch eingelegt. ist alles paar monate her. anzeige ist körperverletzung und stinkefinger. ohne attest und ohne unfall und ohne polizei und ohne einen kontakt zu einander gehabt zu haben. er musste voll bremsen dabei verletzt. angezeigt und ich hab leider nur reingeschrieben in den bogen von der polizei das ich die tat abstreite. deswegen urteil bekommen. ohne verhandlung oder beweisen. beweise sind wohl die aussagen von seinem sohn der zeuge ist. ich hatte meine frau als mein zeuge
Wie kann es VOR der Verhandlung ein Urteil geben?
Und wogegen Einspruch?
Es ist der VORWURF. Das Verfahren kommt doch erst! Da hat mich kein Richter ein Urteil gesprochen!
Das Bußgeld ist was anderes!
aso. strafbefehl ist kein urteil?
Doch. Aber es gibt ihn nur, wenn das Verfahren eingestellt wird. Es also nicht zu einer Hauptverhandlung kommt. Du schreibst aber, dass es demnächst beginnt und das ist unlogisch.
Dein Fahrverbot und die 1,5 (was?) Strafe ist ja das Bußgeld für die Verkehrswidrigkeit.
also erstmal hab ich bogen von der polizei ausgefüllt. danach kam die strafe. hab einspruch eingelegt. jez ist verhandlung
Hey,
ja du kannst dich auch bei einer Geschwindigkeit von 50km/h, bei einer Vollbremsung, verletzen.
Schließlich drückt deine (Ober-)körpergewicht gegen den Sicherheitsgurt und das mit mehreren G Kräften.
Also ist es möglich/wahrscheinlich dass du eine Prellung oder auch sich im Körper was getan hat.
Was sind denn deine Beschwerden?
LG Alex
und das mit mehreren G Kräften.
Sicher nicht mit mehreren G. Selbst bei einem Looping mit "meinem" Flugzeug zeigte der G-Messer kaum 2 G.
Eine Vollbremsung aus 50km/h ist da eher eine gemütliche Verzögerung (eigentlich ist es eine Beschleunigung) . Mehr als 7m/s2 sind da nicht möglich.
Mehr als 7m/s2 sind da nicht möglich.
Selbst ein VW Golf erreicht mehr als 10 m/s². https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/tests/autotest/bremswege-vergleich/
Und wenn das Fahrzeug einen Notbremsassistenten hat, hängt es auch nicht mehr am Fahrer.
Ja, und? Der Antworter spricht von mehreren G. Bei "deinem" Golf wäre das eben 1 G, um genau zu sein : 9, 81m/s2.
brust und nackschmerzen aba geht schon fast weg
Ja dann wird es eine leichte Prellung sein und durch den Ruck hast du dir den Nacken verzogen.
... das geht höchstwahrscheinlich von alleine weg
Gute Besserung
naja ich nicht. es wird behauptet . deswegen habe ich eine anzeigen mit verurteilung sogar
Wegen was genau?
körperverletzung und stinkefinger
Ich habe ehrlich gesagt nie gehört, dass sich wer bei einer Vollbremsung an den Gruten ernsthaft verletzte.
Vielleicht weil man sich gerade verrenkte oder sonst unglücklich grad drann rumspielte oder die hand dumm hatte.
Aber bei normalen Fahren mit blick nach vorne? Nein. Vor allem als Fahrer auch nicht.
Zum Teil wird auf der Achterbahn aprupter gebremst :D
Hatte auch schon 120kmh Vollbremsungen.
kein aufprall.