Verletzung durch Sicherheitsgurt?

11 Antworten

Der Gurt hält dich zurück. Ja, Verletzungen sind bei einem Aufprall möglich.

Du darfst allerdings davon ausgehen, dass diese weitaus geringer ausfallen, als wenn du den Gurt komplett weg lässt.

Bei einer Vollbremsung ist nicht mit Verletzungen zu rechnen.

Maxizucker 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 08:57

kein aufprall.

Interesierter  16.02.2021, 09:24
@Maxizucker
Bei einer Vollbremsung ist nicht mit Verletzungen zu rechnen.
Maxizucker 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 09:32
@Interesierter

das denke ich auch. trotzdem wurde ich genau deswegen verurteilt

Interesierter  16.02.2021, 09:51
@Maxizucker

Kannst du die Umstände etwas näher beschreiben?

War eine andere Person zu einer Vollbremsung genötigt und hat sich dabei verletzt?

Maxizucker 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 09:54
@Interesierter

nein keiner. nur er und sein sohn . ich war mit meiner frau

jenshiller  23.09.2021, 11:03
@Maxizucker

Was denn nun?

Urteil oder Staatsanwalt?

weil die sich durch eine Vollbremsung schnell zusammen ziehen.

Da zieht sich nichts zusammen. Wenn die Airbags auslösen, dann erst wird der Gurt herangezogen.

Du fällst, wenn du nicht fährst, höchstens in den blockierten Gurt, da sind leichte Verletzungen denkbar, wenn der Gurt nicht optimal am Körper geführt wurde.

Maxizucker 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 14:21

also haben die sich doch verletzt durch die voll bremsung bei 50 km/h.

wiki01  16.02.2021, 15:22
@Maxizucker

Ich weiß das nicht. Ich habe einige Vollbremsungen hinter mir. Verletzt habe ich mich noch nie dabei.

Eine solche Verletzung in Gestalt einer Gurtprellung oder gar einer HWS-Zerrung ist äußerst unwahrscheinlich. Denn die negative Beschleunigung wirkt ja von vorne, da die Vorderachse durch die Schwerpunktverlagerung am stärksten abgebremst wird. Der Körper wird also nicht nach dem Trägheitsgesetz wie bei einem Heckanstoß peitschenartig beschleunigt. Selbst bei einem Frontalanstoß werden die Airbags erst ab einer relativen Aufprallgeschwindigkeit von 30 km/h ausgelöst, weil darunter keine Gefahr für die Insassen besteht.

Maxizucker 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 09:34

das denke ich auch, deswegen verstehe ich nicht warum der richter dem anderen glaubt das ich ihn verletzt haben soll, weil der andere voll bremsen musste wegen mir..

Dachtichsmir  16.02.2021, 09:40
@Maxizucker

Dann musst Du einen Beweisantrag stellen, ein Sachverständigengutachten zum Beweis der Tatsache, dass die von dem/der Geschädigten behaupteten Körperverletzung nicht auf die Vollbremsung zurückgeführt werden kann. Zur Begründung kannst Du meine Antwort zitieren. Allerdings solltest Du dann nicht "äußerst unwahrscheinlich" schreiben sondern "ausgeschlossen".

Maxizucker 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 09:42
@Dachtichsmir

die waren nicht mal beim arzt. kein attest. es gab nicht mal wo. unfall, er musste halt abbremsen

Maxizucker 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 09:47
@Dachtichsmir

und was wenn er allrad hat? er fährt einen alten vw passat, bj 1999

Dachtichsmir  16.02.2021, 10:17
@Maxizucker

Auch bei einem Allradfahrzeug wird die stärkste Bremswirkung auf die Vorderräder verlagert. Der Passat, von dem Du sprichst, hat Vorderradantrieb.

Maxizucker 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 10:19
@Dachtichsmir

wieso urteilt ein richter dann direkt .. verstehe ich echt nicht

Dachtichsmir  16.02.2021, 10:27
@Maxizucker

Was ist das denn für ein Urteil?

Maxizucker 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 10:41
@Dachtichsmir

fahrverbot n monat und über 1.5 strafe

Dachtichsmir  16.02.2021, 10:42
@Maxizucker

Urteil oder Strafbefehl und weshalb?

Maxizucker 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 10:43
@Dachtichsmir

urteil. verhandlung ist demnächst. weil er angeblich wegen mir vom bremsen musste und sich dabei verletzt hat. hat sich halt selber privat behandelt. beim arzt angerufen aba da war corona noch neu,deswegen ist er nicht zum arzt wegen corona. und stinkefinger soll ich währenddessen ihm gezeigt haben

Dachtichsmir  16.02.2021, 11:08
@Maxizucker

Ich vermute mal, Du hast eine Anklageschrift erhalten. Darin werden Dir wohl mehrere Vorwürfe gemacht, als nur fahrlässige Körperverletzung. Ein urteil kann ja nicht vor der Verhandlung verkündet werden. Das solltest Du aber mit einem Rechtsanwalt klären.

Maxizucker 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 11:12
@Dachtichsmir

anwalt ist eingeschaltet und einspruch eingelegt. ist alles paar monate her. anzeige ist körperverletzung und stinkefinger. ohne attest und ohne unfall und ohne polizei und ohne einen kontakt zu einander gehabt zu haben. er musste voll bremsen dabei verletzt. angezeigt und ich hab leider nur reingeschrieben in den bogen von der polizei das ich die tat abstreite. deswegen urteil bekommen. ohne verhandlung oder beweisen. beweise sind wohl die aussagen von seinem sohn der zeuge ist. ich hatte meine frau als mein zeuge

Sirius66  16.02.2021, 13:06
@Maxizucker

Wie kann es VOR der Verhandlung ein Urteil geben?

Und wogegen Einspruch?

Es ist der VORWURF. Das Verfahren kommt doch erst! Da hat mich kein Richter ein Urteil gesprochen!

Das Bußgeld ist was anderes!

Maxizucker 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 13:11
@Sirius66

aso. strafbefehl ist kein urteil?

Sirius66  16.02.2021, 14:52
@Maxizucker

Doch. Aber es gibt ihn nur, wenn das Verfahren eingestellt wird. Es also nicht zu einer Hauptverhandlung kommt. Du schreibst aber, dass es demnächst beginnt und das ist unlogisch.

Dein Fahrverbot und die 1,5 (was?) Strafe ist ja das Bußgeld für die Verkehrswidrigkeit.

Maxizucker 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 17:09
@Sirius66

also erstmal hab ich bogen von der polizei ausgefüllt. danach kam die strafe. hab einspruch eingelegt. jez ist verhandlung

Hey,

ja du kannst dich auch bei einer Geschwindigkeit von 50km/h, bei einer Vollbremsung, verletzen.
Schließlich drückt deine (Ober-)körpergewicht gegen den Sicherheitsgurt und das mit mehreren G Kräften.

Also ist es möglich/wahrscheinlich dass du eine Prellung oder auch sich im Körper was getan hat.

Was sind denn deine Beschwerden?

LG Alex

wiki01  16.02.2021, 11:46
und das mit mehreren G Kräften.

Sicher nicht mit mehreren G. Selbst bei einem Looping mit "meinem" Flugzeug zeigte der G-Messer kaum 2 G.

Eine Vollbremsung aus 50km/h ist da eher eine gemütliche Verzögerung (eigentlich ist es eine Beschleunigung) . Mehr als 7m/s2 sind da nicht möglich.

wiki01  16.02.2021, 13:27
@Havenari

Ja, und? Der Antworter spricht von mehreren G. Bei "deinem" Golf wäre das eben 1 G, um genau zu sein : 9, 81m/s2.

Maxizucker 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 08:54

brust und nackschmerzen aba geht schon fast weg

63110  16.02.2021, 08:55
@Maxizucker

Ja dann wird es eine leichte Prellung sein und durch den Ruck hast du dir den Nacken verzogen.
... das geht höchstwahrscheinlich von alleine weg
Gute Besserung

Maxizucker 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 08:56
@63110

naja ich nicht. es wird behauptet . deswegen habe ich eine anzeigen mit verurteilung sogar

Maxizucker 
Beitragsersteller
 16.02.2021, 09:06
@63110

körperverletzung und stinkefinger

Ich habe ehrlich gesagt nie gehört, dass sich wer bei einer Vollbremsung an den Gruten ernsthaft verletzte.

Vielleicht weil man sich gerade verrenkte oder sonst unglücklich grad drann rumspielte oder die hand dumm hatte.

Aber bei normalen Fahren mit blick nach vorne? Nein. Vor allem als Fahrer auch nicht.

Zum Teil wird auf der Achterbahn aprupter gebremst :D

Hatte auch schon 120kmh Vollbremsungen.