Gilt MPU Anordnung auch nach Umzug in anderes Bundesland
Habe FS wieder beantragt da Ablauf im September 14. Muss zur MPU, da 1,37 Promille. Nirgendwo eintragungen, 37 Jahre FS ohne Auffälligkeiten. In Ba Wü gilt ab 15.1.14 neues Urteil. MPU Anordnung ab 1,1 Promille. Nicht in den anderen Bundesländern. Hier ab 1,6 Pflicht. Wenn ich nun in anderes Bundesland ziehe, uss FS neu beanragt werden, oder werden die dort vorliegenden Unterlagen und Anordnungen zugrunde gelegt.
4 Antworten
Alle Eintragungen, Anordnungen, Urteile usw. laufen an der Führerscheinstelle auf, die die Fahrerlaubnis erteilt (und ggf. entzogen) hat. Dies gilt auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland: die Führerscheinstelle am neuen Wohnort stellt eine Kontrollanfrage bei der bisher zuständigen. - Zudem gibt es da noch das Zentralregister....
die Führerscheinstelle am neuen Wohnort stellt eine Kontrollanfrage bei der bisher zuständigen.
Blödsinn!
die Fsst-Akte zieht mit dem Fragesteller um, sie wird von der alten Fsst zur neuen geschickt sobald er sich am neuen Wohnort angemeldet hat.
weshalb soll sie dann eine Abfrage machen, wenn die Fsst doch die gesamte Akte schon hat?
Zudem gibt es da noch das Zentralregister....
da steht aber nur die Promille drin, keine MPU-Anordnung
Dem Zentralregister entkommst du nicht, auch wenn du in ein anderes Bundesland flüchtes.
im Register steht die MPU-Anordnung aber nicht drin
Hallo
Nicht in den anderen Bundesländern.
noch nicht.
aaber, was die anderen zwei User geschrieben haben ist falsch!!
wenn du jetzt in ein anderes BL umziehst, das diese Anordnung noch nicht haben, entkommst du dadurch der MPU-Anordnung.
du musst nur eine Zeitlang warten mit dem Antrag.
Hi hast du das mit dem Umzug probiert ? anderes Bundesland ? wenn ja hat es Funktioniert ???