Gemeinsamer Mietvertrag, wer haftet für Strombezug?
Wenn ein Paar gemeinsam im Mietvertrag steht, haften sie gesamtschuldnerisch für die Miete,das ist klar. Was ist aber wenn nur einer beim Energieversorger als Vertragspartner eingetragen ist, und es nach Trennung und Wohnungsauflösung zu einer Stromnachzahlung kommt. Müssen dann beide haften, weil sie zusammen den Strom verbraucht haben, oder nur der Vetragsnehmer? Gibt es da vielleicht Urteile zu?
5 Antworten
Es haftet allein die Person die Vertragspartner des Stromanbieters ist.
Sippenhaftung gibt es in Deutschland nicht mehr.
Der Vertragsnehmer könnte privatrechtlich versuchen den Anteil der Stromkosten geltend zu machen. Ich sehe da aber kaum eine Chance.
Ansprechpartner für den Stromversorger ist der Vertragspartner.
Da aber der Strom für eine gemeinsame Wohnung bezogen wurde kann man anteilig die Kosten vom Partner einfordern.
Wenn der aber auf stur macht braucht man wohl oder übel einen ra
Nur der Vertragspartner haftet.
e shaftet immer nur der vetragspartner des energieversorgers
Grundsätzlich schuldet nur der Vertragspartner die Stromkosten.
Ein Ausgleichsanspruch kann nicht durchgesetzt werden, weil der Strombezug zu den Ausgaben des täglichen Bedarfs gerechnet wird und daher weder über den Wegfall der Geschäftsgrundlage noch über die ungerechtfertigte Bereicherung zu einem Ausgleichsanspruch führen kann.
Eine Beteiligung wäre nur dann möglich, wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden wäre oder wird.
es geht nicht um Sippenhaft sondern darum dass der Veragsnehmer intern 50% vom Ex-Partner einfordern könnte, weil nachweislich beide in der Wohnung gelebt haben