Wie bekomme ich die ex aus der gemeinsamen wohnung
Meine Ex und ich wohnen in einer gemeinsamen Wohnung. WIe kriege ich sie da raus? Denn ich sehe es nicht mehr ein sie durch zu füttern ( Sie zahlt nichts und sieht es auch nicht ein arbeiten zu gehen). Das Problem ist, wir stehen beide im Mietvertrag.
7 Antworten
albatros hat recht. Ihr könnt nur beide gemeinsam den Mietvertrag kündigen. Macht das, du suchst dir eine neue Wohnung und dann hast du deine Ruhe. Wenn sie sich weigern sollte zu kündigen, siehe hier:
Haben beide Partner den Vertrag unterschrieben, sind sie bei der Beendigung der Lebensgemeinschaft wechselseitig verpflichtet, an der Kündigung des Mietvertrages mitzuwirken (OLG Köln WM 99, 521; KG Berlin WM 92, 323; LG Karlsruhe WM 96, 146). Im Anschluss an eine solche Kündigung ist der Vermieter nicht verpflichtet, mit einem der beiden einen neuen Mietvertrag abzuschließen.
Ist eine Kündigung wegen der Befristung des Mietverhältnisses zunächst nicht möglich und behält einer von beiden die Wohnung, während der andere auszieht, kann dieser verlangen, von Mietzinsforderungen des Vermieters freigestellt zu werden (OLG Düsseldorf WM 98, 413).
Die Antworten von albatros und Malkia sind richtig. Der Mietvertrag kann nur von beiden gekündigt werden. Willigt die Ex-Partnerin nicht ein, kann sie auf Zustimmung zur Kündigung verklagt werden.
Ich würde den Mietvertrag für Deinen Teiö kündigen, ob das rechtlicj ohne den Partner möglich ist, weiß ich nicht. Mieterverein fragen. Ansonsten einfach ausziehen und keine Anschrift hinterlassen.
die gemeinsame wohnung kann auch nur gemeinsam gekündigt werden, alles andre kann vom vermieter ignoriert werden. wenn du allein ausziehst, und die ex zahlt nicht, musst du trotzdem die volle miete zahlen, das bringt also nichts. der vermieter könnte nur außerordentlich oder fristlos kündigen, wenn die fortsetzung des mietverhältnisses für ihn nicht zumutbar wäre. z. b., wenn deine ex ihn maßlos beschimpft und/oder beleidigt hätte. wenn du dann die wohnung wieder haben willst, müsste natürlich ein neuer mv. abgeschlossen werden.
Dann ist die Sache doch ganz einfach. Du ziehst einfach aus in eine neue Wohnung. Dann hast Du zwar zwei Wohnungen, für die Du bezahlen mußt, bist aber Deine EX los, was Du ja als Hauptziel hast.
Viel Glück.