Gemeinsam genutzter Kaminschacht zur alleinigen Nutzung?
Hallo zusammen!
Vor ca. einem Jahr habe ich eine Doppelhaushälfte eines Zechenhauses über einen Makler gekauft. Das Haus habe ich in der Zeit saniert, renoviert und modernisiert. Doch seit einiger Zeit bereitet mir die Aussage meiner Nachbarin ziemlich viel Kopfzerbrechen und große Sorgen. Sie behauptet nämlich, dass der gemeinsam genutzte Kaminschacht, an dem unsere Heizungsanlagen angeschlossen sind, ihr alleine gehört. Sie möchte irgendwann eine Pelletheizung bei sich einbauen und benötigt dafür den gesamten Kaminschacht.
Vor einiger Zeit hat sie mir ein Schreiben gezeigt, einen sogenannten Vorverkaufsvertrag, den sie mit den Voreigentümern meiner Doppelhaushälfte geschlossen hat. In diesem selbsterstellten Schriftstück steht, dass die Käufer den Kaminschacht an die Nachbarin abtreten, so dass der Kaminschacht zu ihrem alleinigen Eigentum wird und auch nur von ihr alleine genutzt werden darf, sobald sie es entscheidet. Die damaligen Käufer, ein bereits geschiedenes Ehepaar, meine Nachbarin sowie der Verkäufer, der Bruder der Nachbarin, haben diesen Vertrag unterschrieben.
Ich durfte mir das Schreiben nur kurz anschauen, doch weder kopieren noch fotografieren, so dass ich nichts in der Hand habe. Daraufhin bin ich zum Grundbuchamt sowie zum Bauamt gegangen, um zu prüfen, ob dort weitere Dokumente hinterlegt sind, von denen ich nichts weiß. Dort liegt nichts vor. Ich habe zwei unabhängige Rechtsanwälte zu dieser Situation befragt, doch sie konnten keine Aussage treffen ohne das Schreiben gesehen zu haben.
Die Frage ist, ob der Inhalt dieses Vorkaufsvertrags Gültigkeit hat. Wird der Kamin dadurch tatsächlich zu seinem Eigentum oder muss derartiges notariell beglaubigt sein? Was könnte ich noch tun? Denn hätte ich gewusst, dass der Kaminschacht ihr gehört und ich zusehen muss, wie ich einen weiteren bauen lasse, hätte ich diese Immobile niemals gekauft. Über Antworten und Hilfe würde ich mich riesig freuen. Danke im voraus!
Eure Silke
2 Antworten
... also, wenn zu deinem Haus kein Schornstein gehört und es auch anderweitig nicht mit Energie versorgt wird, kann es eigentlich kein Wohnraum sein. Schaue also einfach in die Bauakte, wie der Bauherr sich das damals vorgstellt hat, und wenn im Grundbuch keine Last eingeschrieben wurde, gibt es auch keine. Alles eigentlich ganz einfach. Wer trägt die Kosten und Lasten für den Schornsteinfeger bzw. wer ist Rechnungsempfänger?
Sind ältere Häuser und mit Öl beheizt? Jede Heizung müsste ihren eigenen Schornstein haben. Am Dach kannst es doch bequem sehen. Diesen Vertrag müsste ja dann der Vorbesitzer ebenfalls haben. Dort mal nachfragen ob du was erreichst. Aber steht da was von Vorvertrag? Ergo müsste dann noch ein Hauptvertrag kommen? Ein gemeinsamer Schornstein kann sie nicht so einfach für sich alleine verwenden.