Wann ist ein Flur ein Gemeinschaftsflur? Eine Verzwickte Mietsache..
Hallo Liebe gutefrage-Beantworter!
Wir haben eine ziemlich angespannte Mietsituation, die durch „neue Ideen“ des Vermieters weiter strapaziert wird. Um den Sachverhalt besser zu verstehen erstmal eine Beschreibung der Mietsituation.
Folgende Situation:
Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte mit 3 Wohneinheiten zur Miete, wovon wir die zwei Wohnungen im 1. und 2. OG bezogen haben. Beide Wohnung wurde schon zuvor von einer Familie genutzt. Die untere Wohnung beinhaltet Wohn- und Essbereich, Küche, Gästezimmer, Bad. Die Obere Wohnung Schlafbereiche, Kinderzimmer und ein Bad. Der Zugang und die Verbindung der Wohnungen erfolgt (logisch) über eine Treppe aus dem Erdgeschoss. Beide Wohnungen sind mit abschließbaren Türen versehen, die wir aus praktischen Gründen dauerhaft offen stehen lassen (außer im Winter).
Der Eingang zur Einliegerwohnung erfolgt im Erdgeschoss durch einem kleinen gemeinsamen Flur. Die Abtrennung dieses Flurs vom Treppenhaus erfolgt durch eine Verbindungstür (mit eigener Türklingel, Tür hat einen Knauf, nur wir haben den Schlüssel). Dieser kleine Flur ist klar gemeinschaftsgenutzt und wird auch abwechselnd gereinigt.
Im Erdgeschoss befindet sich noch eine Waschküche und ein Keller (mit eigener Sauna) der ausschließlich durch uns genutzt wird. Des Weiteren ist hier auch die Heizung für beide Doppelhaushälften untergebracht. Der Dachboden ist nicht Teil der Mietsache und ist ungenutzter Lagerplatz der Vermieter.
Im Erdgeschoss befindet sich eine weitere Eingangstüre die nur vom Vermieter zur Wartung der Heizung genutzt wird. Der Vermieter kommt hier ohne Ankündigung unregelmäßig herein.
Nun zu meinen Fragen:
-
Ist der große Flur/Treppenhaus per se ein Gemeinschaftsflur?
-
Darf und muss der Vermieter uns das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art untersagen?
-
Der Vermieter möchte die Verbindungstüre entfernen, damit der Vorflur zwangsweise im Winter mitgeheizt wird. Darf er das?
Wir sind froh diese Verbindungstür zu haben, da die Mieterin der utneren Mieteinheit gerne die Haustür sowie ihre Fenster im Erdgeschoss offen stehen lässt wenn Sie das Haus verlässt :(
Ich danke vielmals für Eure freundliche Hilfe !
Gruß Albert
5 Antworten
Ist der große Flur/Treppenhaus per se ein Gemeinschaftsflur?
Ich halte das für eine Gemeinschaftsflur so sieht das zumindest in dem Video aus und wenn der Flur nicht in Eurem Mietvvertrag steht, ist es ein Gemeinschaftsflur.
Darf und muss der Vermieter uns das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art untersagen?
Darf er.
Der Vermieter möchte die Verbindungstüre entfernen, damit der Vorflur zwangsweise im Winter mitgeheizt wird. Darf er das?
Darf er auch.
Es ist etwas schwer sich die Situation vorzustellen.
Es kommt auf Euren Mietvertrag an. Ich vermute, Ihr habt nur die Wohnungen gemietet, nutzt aber den Flur mit. Dann kann der Vermieter Euch verbieten hier Sachen abzustellen. Wenn es sich um einen Flucht weg handelt muss er dies sogar. Ob er dies dann durchsetzt ist eine andere Sache.
Dies betrifft auch die Zwischentür. Diese kann er dann auch entfernen lassen und muss es, wenn hierdurch ein Fluchtweg versperrt wird.
Das ihr Eure Wohnungstüren offen stehen lasst ist praktisch. Aber Eure Sache. Um Heizkosten zu sparen, müsstet Ihr sie dann im Winter schließen.
Danke Klaus.
Diese Zwischentür hat wie gesagt einen Knauf, nur wir haben den Schlüssel und daneben ist unsere Klingel.
Zum besseren Verständnis habe ich ein Video gemacht. Start ist im kleinen Flur mit Blick auf die Haustür. An der Glastrennwand ist die zweite Haustür bzw. Verbindungstür. Links vor der glaswand befindet sich der Eingang der "Einliegerwohnung".
Würde diese Tür entfernt werden müsste der Vermieter auch zwei neue klingeln anbringen..
Gruß Albert
Ihr habt 2 Wohnungen angemietet, nicht den Flur. Da der Flur somit tatsächlich nicht euch gehört, steht es dem Vermieter frei, ob er die Türe unten entfernt oder nicht. Geht man von einer Notsituation aus, ist die Idee die Zwischentüre zu entfernen auch nicht verkehrt, theoretisch darf auch kein Schuhregal oder ähnliches in diesem stehen. Sollte ganz oben jemand verunglücken, zählen manchmal Sekunden und die Sanitäter hätten echte Schwierigkeiten bei euch zeitnah zu handeln.
wenn du definitiv EINE Wohnung im Vertrag stehen hast, ist das euer Flur, ganz klar
Die Frage ist irrelevant bzw. falsch gestellt...
Die tatsächliche Frage ist, was Eure Mietsache ist. Das steht in Eurem Mietvertrag, und nur darüber dürft Ihr allein verfügen und bestimmen. Alles andere ist nicht Eure Sache, egal ob gemeinschaftlich genutzt oder von wem auch immer...
Hallo, da hast du natürlich recht. Der Flur/Treppenhaus wird im Vertrag nicht erwähnt. Müsste dies normalerweise im Vertrag aufgeführt sein?
Kommt auf den Vertrag an. Wenn da alle Räume penibel einzeln aufgeführt sind, aber der Flur nicht, darf man getrost davon ausgehen, dass er auch nicht dazu gehört. Das kann man aber nur anhand der genauen Definition der Mietsache beurteilen, denn leider unterliegen Mietverträge keinen Formvorschriften...
Wenn ich richtig lese, seit ihr die alleinigen Mieter der Doppelhaushälfte? Wer nutzt die Einliegerwohnung? Als Alleinmieter wäre es doch schnuppe, was als Hausflur gilt oder nicht.
Hallo, Danke für die Antwort! Im Mietvertrag wird immer von einer Wohnung gesprochen, auch wenn es baulich auf zwei aufteilbar wäre und einmal so vorgesehen war. Die Wohnung 2.OG hat z.B. keine Küche..