Wo erhalte ich Auskunft, ob meine Frau das alleinige Sorgerecht hat? Angebl. existiert Schriftstück

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wenn das kind nicht in einer ehe geboren wird, hat die mutter das alleinige sorgerecht. das geteilte sorgerecht kann man dann nur noch mit zustimmung der mutter bekommen. wie es ist wenn man nach der geburt heiratet weiss ich leider nicht. aber man kann sich beim jugendamt nen auszug aus dem sorgeregister geben lassen. habe ich auch vor kurzem gemacht. ist ne sache von 5 min. geh am besten mal persönlich hin...viel erfolg!!

oethker 
Beitragsersteller
 24.01.2010, 10:56

Das mit dem alleinigen Sorgerecht vor der Ehe stimmt. Wenn man dann aber heiratet erhalten beide das gemeinsame Sorgerecht. Die Außnahme wäre wenn es ein Schriftstück geben würde. Die Information mit dem Sorgeregister ist sehr hilfreich. Werde gleich Montag nochmal versuchen diesen Auszug zu erhalten. Danke

die Behauptung deiner Frau ist sittenwidrig und wird keinen Bestand haben. So lange vor Gericht keine eindeutige Aussage getroffen wurde, seit ihr beide Sorgeberechtigt. Normalerweise bleibt ihr es auch gemeinsam, weil ein Elternteil nur dann aus der Vormundschaft genommen wird, wenn besondere Umstände, wie Gewalt oder ähnliche vorliegt. Einem von euch wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen werden, solange die Kinder unter 12 Jahre alt sind. Deine Frau schadet mit ihrem Verhalten euren Kindern, obwohl sie wahrscheinlich nur dich treffen will. Sie trägt auf dem Rücken eurer Kinder, eure Trennung aus und das ist sehr verantwortunslos. Nimm die einen Anwalt und informiere dich, fordere das regelmäßige Besuchsrecht. Zum Beispiel in schulischen Belangen hast du Auskunftsrechte, solange dort kein amtliches Schriftstück vorliegt, welches das Gegenteil beweißt. Sie wird auch für alle möglichen Dinge deine Unterschrift benötigen, wenn es um minderjährige Kinder geht. Versuche mal mit ihr zu sprechen, ansonsten rate ich dir echt zu einem Anwalt. Den wirst du ohnehin brachen.

oethker 
Beitragsersteller
 24.01.2010, 10:49

Tja angeblich gehen 80% aller Ehen mit Kindern gütlich aus, leider gehören wir wohl nicht dazu. Habe mir jetzt einen Anwalt genommen, da ich hoffe mindestens das gestzliche Minimalbesuchsrecht von 2 Tage alle 14 Tage zu erhalten. Danke für Deine Hilfe

das jungendamt muss es wissen weil wenn sie wirklich das schriftlich gemacht hat ist das beim jungendamt fest in den akten lass dich nicht täuschen versuche es noch mal ansonsten über einen anwalt vieleicht bekommt er was scheller raus sie soll dir mal eine kopie von den schreiben geben viel viel glück

oethker 
Beitragsersteller
 24.01.2010, 10:54

Danke für die Hilfe. Werde es Montag wirklich nochmal bei dem Jugendamt versuchen wo das Kind damals geboren wurde. Mit ihr reden ist schwer, da die Situation doch recht angespannt ist. Ich versuche es außerdem mit Hilfe eines Anwaltes, vielleicht kann der es doch schneller in Erfahrung bringen. Danke

dein besuchsrecht bzw das umgangsrecht steht dir auch ohne sorgerecht zu! da kann deine frau sich auf den kopf stellen bzw machen was sie will! du hast das recht dein kind zu sehen, genauso wie das kind ein recht auf den vater hat! noch dazu schließe ich mich der meinung von kyra700 an! nimm dir einen anwalt, auch damit deine frau garnicht erst in versuchung dir die kinder zu entziehen!!! viel glück!!!! lg missy

oethker 
Beitragsersteller
 24.01.2010, 10:53

Danke für Deine Hilfe. Angeblich hat sie mit dem Jugendamt wo wir jetzt leben gesprochen und hat dort erklärt sie habe das alleinige Sorgerecht und möchte daher, dass ich die Kinder nur unter Beaufsichtigung sehen darf. Erschreckend, jetzt wo wir noch getrennt im selben Haus leben bin ich der Spielpartner, Vater, Freund und später soll ich dann ne Aufsicht bekommen. Vielen Dank versuche mir jetzt wirklich Hilfe von einem Anwalt zu nehmen.