Welches Recht hat der Kindesvater am noch ungeborenen Kind

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Am ungeborenen Kind hat er keinerlei Rechte, er hat auch keinen Anspruch darauf, an der Geburt teilzunehmen.

Entfernungen sind kein Grund einem Vater das Sorgerecht zu verweigern. Aber - das Sorgerecht ist nicht so weit greifend, wie so manch ein Vater meint.

Hier, der Paragraph, der das regelt:

§ 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Deine Tochter sollte ihn auf alle Fälle als Vater angeben und dann abwarten und ihn aufs Sorgerecht klagen lassen und dann auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht klagen.

Die gemeinsame Sorge wird er auf alle Fälle bekommen, da er wohl weiter weg wohnt, wird sie vermutlich das ABR bekommen.

Kein Richter nimmt so einfach ein Kind, um es bei der Großmutter aufwachsen zu lassen. Da müsste er sich schon selbst mühen, und es ist sehr unwahrscheinlich, dass er die alleinige Sorge erhält. Er wird die gemeinsame Sorge auf alle Fälle erhalten. Dazu müßte die Mutter das Kind schon mißhandeln.

Muss deine Tochter den Typen überhaupt als Vater eintragen lassen?

Ich denke, wenn sie ihn nicht eintragen lässt, hat er keine handhabe, denn er darf, glaube ich, einen Vaterschaftstest nicht erzwingen.

Auf der anderen Seite kriegt sie dann aber auch keine Alimente von ihm.

Menuett  18.06.2013, 11:52

Ja, muß sie. Das Kind hat ein Recht darauf. Und er kann einen Vaterschaftstest erzwingen.

Und dann würde es richtig schlecht für die Mutter aussehen.

Ein Recht darauf, ohne Zustimmung der Schwangeren bei der Geburt anwesend zu sein, hat keiner, noch nicht einmal der Ehemann.

Wenn die Eltern eines Kindes nicht verheiratet sind, hat zunächst einmal die Mutter das alleinige Sorgerecht. Ein gemeinsames Sorgerecht gibt es nur dann, wenn sich die Eltern einig sind, oder das Familiengericht es so beschließt. (§1626a BGB)

Für den Fall, dass der leibliche Vater einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellt, solltet ihr euch schon jetzt überlegen, warum ein gemeinsames Sorgerecht das Wohl des Kindes gefährden könnte. Schon das jetztige Verhalten des Vaters kann da ein Anhaltspunkt sein. Auch die schon zweite uneheliche Vaterschaft spricht nicht unbedingt für ihn. Sollte es tatsächlich so weit kommen, ist es besser, wenn auch deine Tochter sich einen Anwalt nimmt.

Möglicherweise stimmt das Familiengericht einem Vaterschaftstest zu. Damit der Vater der Mutter das Sorgerecht entziehen lassen kann, muss er aber erst einmal belegen, dass diese grundsätzlich nicht für das Kind sorgen kann; Behauptungen reichen dafür nicht aus.

Also, lasst euch von blödsinnigen Drohungen nicht verrückt machen

In solchen komplexen Sachverhalten benötigt ihr vermutlich eine fundierte Rechtsberatung. Bevor Ihre Tochter von ihrem Freund mit einem Anwalt überrumpelt wird sollte sie sich demnach rechtlichen Beistand suchen, um vorbereitet zu sein. Spezialisiert auf Familienrecht ist folgende Kanzlei http://www.ra-koeckritz.de/kontakt Dort werden einem im Beratungsgespräch unverbindlich erste Möglichkeiten aufgezeigt.

???

"sondern auch am Leben des noch ungeboren Kindes teilhaben. .."

wie soll das denn gehen?? schick den Trottel nach Haus, soll sich sterilisieren lassen, damit er nicht noch mehr Unheil anrichtet.

Die Schwangere bestimmt über sich und das Ungeborene.

Was will er noch bei der Geburt, so einem intimen Ereignis, wenn sie keinen Kontakt mehr haben und sich vermutlich auch nicht mehr verstehen?! Pure Sensationsgier???

Das alleinige Sorgerecht kann er sich eh abschminken.