Geldgeschenke auch beim Wohngeldantrag angeben?
Muss man beim Wohngeldantrag auch Geschenke in Geldform angeben, obwohl es nicht mit den Schenkern vereinbart war und diese sich nur bedanken wollten?
Wenn ja, wird es komplett vom Wohngeld abgezogen oder nur teilweise?
3 Antworten
Du musst wahrheitsgemäße Angaben bei der Antragstellung über Einkommen und Vermögen machen ( muss eh nachgewiesen werden ) auch wenn sich im Leistungsbezug Veränderungen ergeben,sind diese anzugeben,zum Beispiel Erhöhung des Einkommens !
Wenn dir natürlich einer 50 € schenkt,das musst du natürlich nicht angeben.
Würdest du aber eine erhebliche Summe geschenkt bekommen,die deinen Freibetrag auf vermögen ( 60 000 € ) übersteigen würde,dann hat das Einfluss auf deinen Anspruch.
Nein, außer diese Geschenke sind regelmäßig, z. B. jeden Monat, dann wäre es Unterhalt. Es wird kein Wohngeld abgezogen.
Selbstverständlich musst Du auch bei einem Antrag auf Wohngeld vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über Dein Bargeld, sonstige Werte, Dein Vermögen, alle Konten und Erbschaften machen - das ist doch klar.