bekomme ich schwierigkeiten wenn ich beim wohngeldantrag 30000 euro aus einem erbe verschweige?

7 Antworten

Es sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen !

Warum willst du das verschweigen ?

Beim Wohngeld darf der Antragsteller 60.000 € und der Partner auch noch mal 30.000 € an Vermögen besitzen.

patrokolos 
Beitragsersteller
 09.11.2017, 17:28

wusste nichts von der freigrenze,bin jetzt beruhigt,nochmal danke

Ja, die bekommst du. Aber nur, wenn du das Geld nicht unter der Matratze aufbewahrst.

Zwar liegt das Vermögen unterhalb der Freigrenze, du würdest also dennoch Wohngeld erhalten, allerdings sind Einkünfte aus Kapitalvermögen wohngeldrechtlich als Einkommen zu berücksichtigen und müssen daher angegeben werden. Spätestens im Zuge des automatisierten Datenabgleichs mit dem Bundeszentralamt für Steuern, erhält die Wohngeldbehörde Kenntnis von diesen Einkünften.

patrokolos 
Beitragsersteller
 09.11.2017, 17:37

ist es besser das geld unter der matratze aufzubewahren und nichts damit anfangen zu können ?, wusste nichts von der freigrenze von 60 000. oder kommen da andere probleme auf mich zu?

TreudoofeTomate  09.11.2017, 20:43
@patrokolos

Das war nicht die Frage. Aber gern antworte ich auf die neue Frage. 

Nein, ist es natürlich nicht. Es schadet doch nie, mit seinem Vermögen Gewinn zu machen. 

Allerdings ist dieser wohngeldrechtlich als Einkommen zu berücksichtigen und je höher das Einkommen, umso geringer die Leistung. Du musst jedes Einkommen bei der Wohngeldantragstellung angeben. Machst du dies nicht, droht dir eine Strafanzeige oder mindestens ein Bußgeld. Neben der Verpflichtung zur Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen. Und wie gesagt, die Wohngeldbehörde erfährt es ohnehin.

einfach85Ick  14.11.2017, 21:51
@TreudoofeTomate

Nein  Erbe zählt nicht als  Einkommen sondern als  Vermögen und  wird  nicht  angerechnet. Nur  einmaliges  Einkommen oder  Abfindungen. Steht  sogar  im  Wohngeldka  Katalog. 

TreudoofeTomate  15.11.2017, 08:53
@einfach85Ick

Ich hoffe, du arbeitest in keiner Wohngeldbehörde, das ist ja gruselig.

Selbstverständlich gehört Einkommen aus Kapitalvermögen zum wohngeldrechtlichen Einkommen.

Ja bekommst du. Wenn du das Geld sowieso hast warum dann noch Wohngeld beantragen ? 

patrokolos 
Beitragsersteller
 09.11.2017, 17:42

das geld auf den kopf zu kauen ist nicht mein ding,spare lieber etwas für das alter.warum soll ich als frührentner das wohngeld verschenken,habe ja auch nicht wenig gearbeitet und was sind schon 30 000? bekommst nicht mal ein vernüntiges auto dafür.

einfach85Ick  14.11.2017, 21:54
@patrokolos

Würde  ich   auch  nicht Zügen  wenn du  davon  leben musst ist  das  Geld  schnell weg. DU kannst  mit  guten  Gewissen WG beantragen aber  leg  alles  offen  es  kommt  alles  raus  vor allem  an den  zinsen sehen  dSie das.

Ich verstehe sowieso nicht wieso Erbe versteuert wird. Ich finde, der Staat hat von manchen Sachen einfach die Finger zu lassen

TreudoofeTomate  09.11.2017, 12:33

Was hat Wohngeld mit der Versteuerung des Erbes zu tun?

Ja, da bekommst du Schwierigkeiten.

Das ist Sozialbetrug!

patrokolos 
Beitragsersteller
 09.11.2017, 17:34

wusste nichts von einer freigrenze von 60 000,trotzdem wohngeld