Geldgeschenk aus dem Ausland (Iran)?
Hallo,
wäre super wenn ihr mir helfen könnt: Person A (Opa, aus dem Iran) möchte seinem Enkel, Person B (Azubi wohnt alleine bekommt 200 Euro BAB im Monat), 60.000 - 90.000 EUR schenken. Soweit Person B informiert ist, gibt es einen Freibetrag von bis zu 200.000 EUR, wenn der Opa den Enkel beschenkt. Ist das richtig? Zählt dieser Freibetrag auch, wenn der Opa - wie in diesem Fall - aus dem Ausland (Iran) kommt? Muss Person A (Opa) etwas beim Überweisen beachten? Müssen solche Geschenk-Beträge irgendwo angemeldet werden?
Wie ist hier die Rechtslage?
Vielen Dank für die Hilfe!
4 Antworten
Die Bank wird den Geldeingang hinterfragen. Das ist laut Gesetz ihre Pflicht. Es könnte nämlich sein, dass es sich um Geldwäsche handelt.
Es läßt sich nur nachweisen, dass das Geld aus dem Iran kommt. Wichtig ist aber, WIE es verdient wurde.
kannst du hier nachlesen:
http://www.tagesgeld.info/ratgeber/schenkung-von-geld/
und hier
https://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber/schenkung.html
Meiner Meinung nach ist es für den Beschenkten egal, woher das Geld kommt. Eventuell muss aber der Schenker den örtlichen Finanzorganen (also im Iran) nachweisen, woher er das Geld hat.
Kann der Opa ohne Probleme machen. Für Enkelkinder gilt ein Freibetrag von € 200.000,00 alle 10 Jahre.
Der Geldeingang muß gemeldet werden ab einem Betrag von € 12.500,00 an die Bundesbank. Wie das genau geht, sagt Dir Deine Bank. Privatpersonen können diese Meldung an die Bundesbank sogar nur telefonisch machen.
Ich bin kein Profi
Aber soweit ich weis musst du es Versteuern lassen wenn es hier nach Deutschland geschickt wird und beim Zoll oder Bank glaube ich bescheid geben
Ich finde deine Frage irgendwo lustig so etwas habe ich noch nie gelesen
Damit dürfte er kein Problem haben. Es lässt sich ja nachweisen woher es kommt.