Muss ich einen Tankgutschein (44€), den ich von meinem Arbeitgeber erhalte, beim Wohngeldantrag angeben?
2 Antworten
Da Fahrtkosten schon mit der Werbekostenpauschale berücksichtigt werden, musst Du auch deren ( teilweise ) Erstattung mit angeben.
http://www.sozialleistungen.info/wohngeld/einkommen-des-haushalts.html
Vielen Dank für die Antwort. Leider kann ich den Link nicht öffnen. Hätten Sie noch einen anderen Link für mich?Danke
Nein, bei einer einmaligen Zuwendung kann ich mir das nicht vorstellen. Nur, wenn es ein regelmässiger geldwerter Vorteil wäre, könnte man das u.U. angeben müssen.
Könnte ich mir vorstellen. Allerdings weiss ich nicht, ob das nicht unter "steuerfreie Einkünfte" fällt, dann nicht. Ich würde mal beim Amt nachfragen, du kannst ja so tun, als würdest du dich unverbindlich für einen Freund erkundigen, der es vielleicht rhetorisch nicht so drauf hat.
Danke
Danke für die Antwort. Der Tankgutschein soll regelmäßig (monatlich) gewährt werden. Bedeutet also angeben?