Geld in Trauerkarten wem steht es zu?
Hallo Leute,
meine Oma ist gestorben und hat 3 Kinder hinterlassen. Ein Ehemann ist nicht mehr vorhanden.
Meine konkrete Frage: Auf der Trauerfeier wird es ja Karten geben mit Geld drin. Steht irgendwo geschrieben wem das Geld zusteht oder ist das als "Nachlass" zu sehen und muss entsprechend aufgeteilt werden?
13 Antworten
Was ist denn das für eine Versicherung die komplett die Beerdigungskosten abdeckt unabhängig von deren Höhe? Das würde mich mal interessieren, normalerweise ist ein bestimmter zu zahlender Betrag vorab vereinbart und der reicht aufgrund der Preissteigerungen über die Vertragslaufzeit eigentlich nie. Mein Vater hatte gleich zwei Versicherungen die beide zusammen nicht ansatzweise gereicht haben. Normalerweise steht in den Karten auch drin wofür es gedacht ist, also ''für Blumenschmuck'', ''statt eines Kranzes'' oder ''für einen Gedenkgottesdienst'' etc.. Es ist in der Regel noch nicht einmal für die ''normalen'' Beerdigungskosten an sich gedacht, sondern sozusagen für ''Goodies'' obendrauf.
Der Nachlass ist das, was vererbt wurde. Daher gehört dieses Geld nicht zum Nachlass, aber es steht den Erben zu, die die Beerdigung ausrichten und bezahlen. Die Pflichtteilsberechtigten müssen hiervon nichts erhalten, denn sie erhalten nur ihren Anteil aus dem Nachlass. Wenn im Geldbrief der Empfänger nicht namentlich genannt wurde, sollten die Erben dieses Geld einfach unbürokratisch nach Erbquote verteilen oder auf ein gemeinsames Erbenkonto einzahlen, von dem ja später auch die gemeinsamen Unkosten bezahlt werden müssen, wie Grabkosten, Bestatter, Trauerfeier, Leichenschmaus (schreckliches Wort!).
Auf der Trauerfeier wird es ja Karten geben mit Geld drin. Steht irgendwo geschrieben wem das Geld zusteht
Ja, ungeschrieben ist das Geld zweckbestimmt hergegeben: Als eine Kostenbeteiligung für den Blumenschmuck des Grabes bzw. der Trauerhalle während der Aufbahrung bei bevorstehender Einäscherung, an dem sich der Schenker nicht mit eigenem Kranz oder Blumen beteiligen kann oder möchte.
Manchmal wird in der Traueranzeige auch gebeten, statt Blumen an eine bestimmte Organisation zu spenden und dann erwartet der Schenker, der das überlas oder selbst nicht erledigen konnte, dass es dafür verwendet und nicht eingesteckt wird :-)
oder ist das als "Nachlass" zu sehen und muss entsprechend aufgeteilt werden?
Nein, höchtens indirekt: Es gehört demjenigen, der die Trauerfeier veranlasst, ausrichtet und bezahlt als Ersatz seiner hier getätigten Aufwendungen. Oder der gemeinnützigen Organisation. Da das geschenkte Blumengeld die Kosten der Bestattung mindern, steht den Erben mehr aus dem Nachlass zu.
G imager761
Das kommt immer darauf an, an wen die Briefe gerichtet sind. wenn sie an dich gingen, kannst du das Geld für einen Grabschmuck verwenden, auch später noch, wenn es allgemein an "die Famile" geht, dann wird es der verwalten und sinnvoll ausgeben, der die Abwicklung der Beerdigung, Trauerfeier, Aussegnung, Grabanlage, Grabsteinsetzung etc.PP beauftragt, veranlasst beaufsichtigt. Und da gibt es vieles, was von der umfangreichsten Versicherung nicht gedeckt sein wird.
Und wenn es nur für den Kaffee und Kuchen ist, der bei den Beileidsbesuchen anfallen, grade wenn der letzte Altenteiler von einem Hof verstorben ist, wird das nicht wenig sein.
Wie kann man sich darum streiten? Wer Aufwendungen hat, kann sich die ja vom Haupterben ersetzen lassen.
http://www.gutefrage.net/frage/wofuer-sind-die-geldspenden-in-trauerkarten
Da am Bestattungstag häufig viele Kränze und Blumengebinde niedergelegt werden, ist es unter Umständen auch zu überlegen, den trauernden Angehörigen einen angemessenen Geldbetrag in einen Kondolenzbrief zu legen. Der Verwendungszweck des Geldes sollte klar und trotzdem freundlich formuliert werden.
Mein herzliches Beileid.
Das Geld aus den Beileidskarten ist nur für deine Oma gedacht. Selbst wenn die Beerdigungskosten über eine Versicherung abgedeckt sind, fallen ja auch weitere laufend Kosten an. Bei der nachfolgenden Grabpflege und Grabschmuck, also Blumen und Bepflanzung, oder Kosten für die Einfassung und Grabstein. Dafür sollte das Geld verwendet werden.