Geld durch Umfragen in Steuererklärung angeben?

3 Antworten

Ist m.e. als Einkünfte aus Sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG zu qualifizieren. Werbungkosten, sind von den Einnahmen aber abzuziehen. Bei online Umfragen wirst du aber wohl kaum welche haben. Ich nehme an, die Verwendung des privaten PC hierzu ist im Verhältnis zur gesamten Nutzung nur minimal.

Es gibt aber eine freigrenze von 256 Euro im jahr. Sind die Einkünfte darunter sind sie steuerfrei. Der Vollständigkeit halber sollten Sie aber dennoch eingetragen werden.

harige9486 
Beitragsersteller
 20.09.2021, 19:59

wo gebe ich das dann in der umsatzsteuer-voranmeldung an ?

Stefan1248  21.09.2021, 08:13
@harige9486

Achso umsatzsteuersteuer. Meine Antwort bezüglich sich auf die Einkommensteuer. Das hatte ich überlesen.

Das heißt du mit bereits in andere Sache unternehmemer?

Ich würde mal sagen, das die Teilnahme an den Umfragen nicht selbständig erfolgt, da man die entsprechend nach den Anweisungen der Institution die die Umfrage durchführt, ausfüllt. Dann würdest du die Tätigkeit nicht im Rahmen des Unternehmens ausüben und die Einnahme sind nicht Umsatzsteuersteuerbar und müsste demnach garnicht in der Voranmeldung angegeben werden.

Ganz sicher bin ich mir hierzu aber nicht und ich habe aktuell kein Zugriff auf weitere Literatur. Du solltest das einmal mit deinem Steuerberater klären

Wenn eine gewinnerzielungsabsicht besteht, ist es ein gewerbe mit Einkünften aus gewerbebetrieb. Bei Bagatellen kann das gewerbeamt von einer Gewerbeanmedlung absehen.

Mit der Kleinunternehmer regelung kann man sich vom Ausweis der Umsatzsteuer befreien lassen.

Du hast auf die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung verzichtet? Dann gehören Deine Umsätze in Zeile 20 der Umsatzsteuer-Voranmeldung.