Gekündigt wegen Kino besuch im Krankenschein ist das Rechtens?

15 Antworten

Gastronomie ist ansich ein hartes Pflaster und man verliert nicht gern zuverlässiges Personal. Allerdings sind in dieser Branche Leute schnelll ersetzbar, je nach Niveau der Firma. 

Grundsätzlich darf man bei Krankschreibung seinen Lebenserhalt weiter sichern. Haushalt führen, einkaufen etc. gehört dazu, sowie sämtliche Unternehmungen um den Genesungsprozess zu fördern. Kinobesuche, Tanzengehen, Partys usw. sind nicht geeignet um einen grippalen Infekt auszukurieren. Der AG ist somit im Recht. Versetze Dich mal in die Situation Deiner Arbeitskollegen, die durch Deinen Ausfall mehr schuften und zufällig über Deinen entspannten Kinobesuch erfahren. Ich wäre stink sauer.

Du könntest einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen. Es würde dabei bleiben, Du hast was falsch gemacht. Ob das ein Kündigungsgrund bei einmaliger Verfehlung ist, kann nur er entscheiden. Auf der Liste der unliebsamen Mitarbeiter würdest Du trotzdem ganz weit oben stehen.

Ist beides nicht in Ordnung - weder Deine Diensteinteilung zu Silvester noch Dein Kinobesuch im Krankenstand. Ich habe auch einen Gastronomieebetrieb und hätte Dich auch gekündigt in dieser Situation - sofern ich Ersatz für Dich gefunden hätte. Krankfeiern ist nicht, und wenn Du ins Kino gehen kannst, kannst Du arbeiten auch. Die Optik stimmt da nicht, ich denke, das wirst Du doch wohl selber auch einsehen können?!

Nun, ein Krankenschein bedeutet nicht Hausarrest - du darfst dich also auch draußen aufhalten. Das sollte aber nur dann der Fall sein Gänge zur Apotheke, Arzt, notwendige Einkäufe etc.! Gänge nach draußen die der persönlichen Unterhaltung dienen sollten vermieden werden - das kannst du auch alles so im Netz nachlesen.

Du wärst übrigens nicht die erste Person die dank Facebook ihren Job verloren hat. Auch hier gibt es so einige Beispiele im Netz.

Wer ins Kino kann, kann auch arbeiten gehen - meine Meinung!

Familiengerd  30.03.2015, 13:35

Wer ins Kino kann, kann auch arbeiten gehen 

Dass diese oder ähnlich dummen Sprüche immer wieder vorgebracht werden müssen.

Wenn beispielsweise meine Hand gebrochen ist, kann ich nicht als Zimmermann arbeiten, einem Kinobesuch steht dann aber trotzdem absolut nichts im Wege - und ist auch erlaubt.

Gänge nach draußen die der persönlichen Unterhaltung dienen sollten vermieden werden

Das kommt ganz auf die Erkrankung an, stimmt so allgemein also nicht. Erlaubt ist alles, sofern es den Genesungsprozess nicht beeinträchtigt.

Startrails  30.03.2015, 13:37
@Familiengerd

Richtig - man sollte anhand der Erkrankung differenzieren. Aber meinst du es dient der Gesundheit wenn man eine Grippe hat und sich dann im Kino tummelt?

Familiengerd  30.03.2015, 13:43
@Startrails

Was den speziellen Grippefall angeht, da hast Du Recht.

Wegen Grippe krankgeschrieben sein und ins Kino gehen, ist schon - wie soll man sagen? - sehr "gewagt" (nicht nur wegen der Ansteckungsgefahr, die ja nicht nur in der Gastronomie, sondern auch im Kino besteht)!

Ob allerdings eine Kündigung gerechtfertigt ist - die ja immer nur "das letzte Mittel" sein darf - oder erst einmal eine Abmahnung, kann ich nicht beurteilen, weil dazu hier zu wenig oder zu ungenaue  Informationen vorliegen, stimme da aber grundsätzlich der Antwort von DarthMario72 zu.

DarthMario72  30.03.2015, 14:28
@Familiengerd

Zu viel der Ehre, Gerd. :-)

stinkertum  30.03.2015, 06:24

Klar, willst du in der Gastronomie Leute haben die sich zwar einigermaßen fit fühlen aber noch erkrankt sind und dann mit deinen Essen hantieren?

Wenn du krankgeschrieben bist, darfst du nichts tun, was deine Genesung gefährdet.

Die Entscheidung, was man trotz AU tun darf, hat der Arzt. Und was dir dein Arzt bei der Krankschreibung nicht verbietet, ist erlaubt.

Das Kino ist da meiner Ansicht nach eher eine moralische Frage. Man muss damit rechnen, Kollegen oder ggf. den Chef zu treffen oder eben dass jemand alles bei Facebook postet. Und das hat schon einen sehr faden Beigeschmack.

Eine Kündigung ist denke ich ein wenig übertrieben, nach dem Ultima-Ratio-Prinzip hätte es auch eine Abmahnung getan.

Setze dich schnellstmöglich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung und reiche Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein. Deine Chancen kann und will ich allerdings nicht beurteilen.

Hab ich das richtig verstanden, du wurdest an einem Freitag für die ganze kommende Woche krank geschrieben? Also der Sonntag war gerade mal tag 3 deiner Krankschreibung? Also ich bin ebenfalls der Meinung, mit Grippe gehörst du ins Bett oder zumindest auf die Couch. Und nicht ins Kino. Maximal für ne Stunde an die frische Luft, einen langsamen Spaziergang machen. Was anderes wäre es, wenn du den Arm gebrochen hättest. Damit kannst du zwar nicht arbeiten, aber ins Kino gehen. Mit den Karten ist dann halt einfach Pech, deine Schwester hätte mit jemand anderes gehen können. Eine Verlinkung war auch, entschuldige den Ausdruck, selten dämlich. > Arbeite schon seit drei Jahren dort und finde es eine frechheit mich wegen sowas zu Kündigen Dein Chef findet es vermutlich eine Frechheit, dass du ins Kino gehst, obwohl du krank bist, dann hättest auch arbeiten können. Und nur weil du ausgenutzt wirst, kannste den Spieß nicht einfach umdrehen. Da musst du dich anders wehren. Die Frage ist, ob nicht erst abgemahnt werden muss. Das könntest du sicherlich mit einem Anwalt mal klären. Richtig war dein Verhalten aber nicht.