Muss der Eigentümer zustimmen, wenn ich dem Nachmieter meine Küche verkaufen möchte?
Hallo,
ich ziehe demnächst aus meiner Wohnung aus und habe fristgerecht gekündigt. Da ich meine Küche nicht mitnehme würde ich natürlich gerne meine "alte" Küche an den Nachmieter verkaufen, sofern er damit einverstanden ist und man sich preislich einigen kann. Heute habe ich aber von der Hausverwaltung einen Brief bekommen, indem steht, dass ich meine Küche nicht ohne ihr Einverständnis an den Nachmieter verkaufen kann.
Ist das richtig? Zudem haben sie mir Zeiten vorgeschrieben, an denen Besichtigungen werktags stattfinden sollen(10-13 Uhr und 15-18Uhr). Zu den Zeiten bin ich aber arbeiten. Hatte mit der Immobilienmaklerin andere Termine ausgemacht und sogar Samstags angeboten.
Lg
8 Antworten
Selbstverständlich darfst du dem Nachmieter deine Küche verkaufen ohne dass die HV oder der Eigentümer dem zustimmt.
Da du Besitzer der Wohnung bist, bestimmst allein du, wann es möglich ist, deine Wohnung zu besichtigen. Keinesfalls muss das täglich sein sondern es reicht ein mal wöchentlich zu einer von dir festzulegenden Uhrzeit.
Nein, das muss er nicht, und es geht ihn auch nichts an, wenn du mit dem Nachmieter ein privates Verkaufsgeschäft abschließt. Der neue Mieter kann doch kaufen, was er will, und wenn es eine gebrauchte Küche ist.
dass ich meine Küche nicht ohne ihr Einverständnis an den Nachmieter verkaufen kann.
Sie dürfen dir jedenfalls untersagen, gegenüber Mietinteressenten nur den Eindruck zu erwecken, ohne Ankauf der Küche kämen sie als Nachmieter nicht zum Zug.
Sogar Schadensersatz fordern, wenn Mietinteressenten deshalb nachweislich irritiert anspringen :-O
Denn sie können verlangen, dass du die Küche bei Auszug entfernst, wenn sie dem Nachmieter nicht zusagt oder der den geforderten Preis nicht akzeptiert, aber durchaus die Wohnung und (s)eine eigene Küche darin :-O
Zudem haben sie mir Zeiten vorgeschrieben, an denen Besichtigungen werktags stattfinden sollen(10-13 Uhr und 15-18Uhr). Zu den Zeiten bin ich aber arbeiten.
Zwar sind Termine abzustimmen, du darfst sie aber nicht alle grundsätzlich mit Hinweis auf deine Berufstätigkeit ablehnen und ausschliesslich auf dir genehme Besichtigungen am Wochenende oder nach Feierabend und bei Dunkelheit bestehen :-O
Vilemehr musst du auch wenigstens einen Termin in der Woche zu üblichen Geschäftszeiten vereinbaren, ggf. einen Vetrauten mit Besichtigung beauftragen.
G imager761
Was geht den Vermieter deine Küche an? Natürlich kann er verlangen, dass du sie entfernst. Aber wenn der Nachmieter die Küche gern haben will und ihr euch preislich einigen könnt, dann kann der VM dagegen nichts machen. Es macht doch auch keinen Unterschied (und geht den VM auch nichts an) ob du nun deine Küche rausnimmst und der NM seine reinstellt, oder ob gleich deine drinbleibt.
Wenn du bereits für dich passende Termine mit der Maklerin vereinbart hast (und du dich ja offensichtlich wegen Besichtigungsterminen nicht querstellst) würde ich das an deiner Stelle der HV kurzerhand mitteilen. PUNKT!
Was geht den Vermieter deine Küche an?
Wenn sie obligatorisch übernommen werden soll, jede Menge. Ein Rückbau bei Auszug wäre einklagbar und ist keineswegs Verhandlungssache mit den Nachmietern :-O
Wenn du bereits für dich passende Termine mit der Maklerin vereinbart hast (...) würde ich das an deiner Stelle der HV kurzerhand mitteilen.
So einfach ist es nun nicht: Die Vermieterin hat ein Besichtigungsrecht und kann sich oder der von ihr beauftragte HV demnach durchaus auch eigenen Mietinteressenten die Wohnung zeigen und muss sich dabei keinesfalls grundsätzlich auf Wochenden oder Abendstunden verweisen lassen, gerade wenn sich Interessenten gern die Wohnung bei Tageslicht einmal ansehen wollen :-O
G imager761
An wen Du Dein Eigentum verkaufst kann Dir keiner vorschreiben.
Allerdings kann der Vermieter verlangen das Du die Wohnung bei Auszug vollständig geräumt zurück gibst.
Zudem haben sie mir Zeiten vorgeschrieben, an denen Besichtigungen werktags stattfinden sollen(10-13 Uhr und 15-18Uhr).
Ich glaube nicht das das so in dem Schreiben steht. Aber egal.
Mach eigene Termine bzw. teile der HV mit das Du schon mit der Maklerin Termine vereinbart hast.