Arbeitslosengeld nach Praktikum+Probezeit
Meine Tochter machte nach der Schule ein einjähriges Praktikum (das vom Arbeitsamt bezahlt wurde). Danach bekam sie den Ausbildungsvertrag mit einer dreimonatiger Probezeit. Vor Ablauf der Probezeit wurde ihr gekündigt. Wärend der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz war sie also Arbeitslos. Das Arbeitsamt (Agentur für Arbeit oder so..) verweigert ihr nun für diese Zeit das Abeitslosengeld... Warum??
4 Antworten
Weil Sie nur Anspruch auf ALG I hat, wenn Sie eingezahlt hat - da das einjährige Praktikum vom Arbeitsamt bezahlt wurde, hat sie ja bereits ein Jahr lang Leistungen bezogen, aber noch keine erbracht (abgesehen von den paar Wochen am Aubildungsplatz). Für ALG II müsste Sie den entsprechenden Antrag neu stellen (soweit ich mich da auskenne).
Habt ihr einen Antrag als Arbeitssuchend gestellt?
Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn vorher der Betreffende mindestens 12Monate am Stück in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, sozialversicherungspflichtige Arbeit nachgegangen ist. Dann wird theoretisch mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit im Anschluss gezahlt. Ein Praktikum ist keine sozialversicherungspflichtige Arbeit.
da es sich nur um ein kurze zeit handelt steht ihr kein arbeitslosengeld zu. sie sollte zum job center gehen.