Neue arbeit, bleibt die sperre vom arbeitsamt trotzdem?
Hi.. ich hatte meinen job gekündigt und bekam eine sperre und habe jetzt einen neuen job gefunden.. bleibt die sperre trotzdem bestehen?
Danke im vorraus
5 Antworten
Du hast deine Arbeitslosigkeit fahrlässig selbst herbei geführt. Dieses Verhalten wird sanktioniert. Natürlich bleibt diese Sperre bestehen. An der Tatsache ändert sich doch dadurch nichts.
Trotzdem kannst du z. B. ein Überbrückungsgeld bis zur ersten Gehaltszahlung beantragen. Das wird dann als DARLEHEN gewährt, und du kannst es in 6 Raten zurück zahlen.
achso.. ok danke
Sicher bleibt die Sperre bestehen !
Wenn du angenommen 12 Monate ( 360 Tage ) Anspruch hattest,dann sind 3 Monate ( 90 Tage ) von deinem gesamten Anspruch weg,egal ob neue Arbeit oder nicht.
Solltest du deine neue Beschäftigung dann nicht innerhalb von 2 Jahren min. 1 Jahr ( 360 Tage ) behalten haben bzw. nach angenommen 3 Monaten wieder arbeitslos werden,dann hast du dir keinen neuen Anspruch erworben und du würdest deinen Rest von 9 Monaten ( 270 Tage ) in Anspruch nehmen können.
Meinst du den @ DerHans oder mich ?
Denn deinen Kommentar hast du auf meine Antwort gegeben.
ich hatte eigentlich psychische gründe um dort aufzuhören.. aber mein neurologe ist aus dieser stadt weg und dort ist auch kein nachfolger.. jetzt kann ichs nicht bestätigen lassen
Mit solchen "Begründungen" solltest du sehr sparsam umgehen. Sonst bist du schnell "unvermittelbar"
Die Beweispflicht liegt in diesem Fall aber nun mal bei dir und wenn du das nicht kannst,dann hast du auf deutsch gesagt einfach Pech gehabt !
Dann hättest du vorher einen Termin bei der Agentur für Arbeit machen müssen,da deine Situation erklären und wenn du keinen Arzt gehabt hättest,dann hätte man dir dort den Rat gegeben dir einen in einer anderen Stadt zu suchen.
Oder meinst du bei mir gibt es für jedes Leiden einen Facharzt ?
Da muss ich zu meinem Hausarzt und der gibt mir dann dementsprechend eine Überweisung.
Du hättest den neuen Job vor Deiner Kündigung haben und nahtlos antreten müssen.
Die Sperre ist für die selbst verursachte Arbeitslosigkeit und die ist/war ja da egal ob Du jetzt einen neuen Job hast oder nicht. . Das ALG ist gesperrt bis Du die neue Stelle antrittst oder 12 Wochen vorbei sind.
Ja.
Der Grund für die Sperre ist ja die Eigenkündigung ohne wichtige Grund.
Andererseits sollte das eigentlich nur von theoretischer Bedeutung sein. Aufgrund der neuen Beschäftigung hättest du praktisch ja ohnehi keinen weiteren Anspruch auf ALG 1.
ja es ging aber um vorher.. sind so 2 wochen glaub ich .. solange hab iich gebraucht um eine neue arbeit zu finden
Ja. Für diese 2 Wochen greift die Sperre.
Da fängt es dann an, grauzonig und etwas unübersichtlich zu werden...Da liegen durchaus auch schon Urteile vor, die solche Sperren für rechtswidirg erklärt haben. Da muss man sich immer genauer den Einzelfall ansehen.
Wenn du eine neue Arbeit gefunden hast, braucht das Arbeitsamt nicht mehr für dich zahlen, dann wäre auch eine Sperrfrist verstrichen.
ey hans hab ich dir was zu beweisen? wieso hälst du dich auf fragen foren auf wenn du die leute nur aufregen möchtest.. du freak