Neue arbeit, bleibt die sperre vom arbeitsamt trotzdem?

5 Antworten

Du hast deine Arbeitslosigkeit fahrlässig selbst herbei geführt. Dieses Verhalten wird sanktioniert. Natürlich bleibt diese Sperre bestehen. An der Tatsache ändert sich doch dadurch nichts.

Trotzdem kannst du z. B. ein Überbrückungsgeld bis zur ersten Gehaltszahlung beantragen. Das wird dann als DARLEHEN gewährt, und du kannst es in 6 Raten zurück zahlen.


Lezar123x 
Beitragsersteller
 22.02.2016, 15:24

achso.. ok danke

Sicher bleibt die Sperre bestehen !

Wenn du angenommen 12 Monate ( 360 Tage ) Anspruch hattest,dann sind 3 Monate ( 90 Tage ) von deinem gesamten Anspruch weg,egal ob neue Arbeit oder nicht.

Solltest du deine neue Beschäftigung dann nicht innerhalb von 2 Jahren min. 1 Jahr ( 360 Tage ) behalten haben bzw. nach angenommen 3 Monaten wieder arbeitslos werden,dann hast du dir keinen neuen Anspruch erworben und du würdest deinen Rest von 9 Monaten ( 270 Tage ) in Anspruch nehmen können.

Lezar123x 
Beitragsersteller
 22.02.2016, 15:26

ey hans hab ich dir was zu beweisen? wieso hälst du dich auf fragen foren auf wenn du die leute nur aufregen möchtest.. du freak

isomatte  22.02.2016, 15:50
@Lezar123x

Meinst du den @ DerHans oder mich ?

Denn deinen Kommentar hast du auf meine Antwort gegeben.

Lezar123x 
Beitragsersteller
 22.02.2016, 11:50

ich hatte eigentlich psychische gründe um dort aufzuhören.. aber mein neurologe ist aus dieser stadt weg und dort ist auch kein nachfolger.. jetzt kann ichs nicht bestätigen lassen

DerHans  22.02.2016, 12:10
@Lezar123x

Mit solchen "Begründungen" solltest du sehr sparsam umgehen. Sonst bist du schnell "unvermittelbar"

isomatte  22.02.2016, 14:29
@Lezar123x

Die Beweispflicht liegt in diesem Fall aber nun mal bei dir und wenn du das nicht kannst,dann hast du auf deutsch gesagt einfach Pech gehabt !

Dann hättest du vorher einen Termin bei der Agentur für Arbeit machen müssen,da deine Situation erklären und wenn du keinen Arzt gehabt hättest,dann hätte man dir dort den Rat gegeben dir einen in einer anderen Stadt zu suchen.

Oder meinst du bei mir gibt es für jedes Leiden einen Facharzt ?

Da muss ich zu meinem Hausarzt und der gibt mir dann dementsprechend eine Überweisung.

Du hättest den neuen Job vor Deiner Kündigung haben und nahtlos antreten müssen.

Die Sperre ist für die selbst verursachte Arbeitslosigkeit und die ist/war ja da egal ob Du jetzt einen neuen Job hast oder nicht. . Das ALG ist gesperrt bis Du die neue Stelle antrittst oder 12 Wochen vorbei sind.

Ja.

Der Grund für die Sperre ist ja die Eigenkündigung ohne wichtige Grund.

Andererseits sollte das eigentlich nur von theoretischer Bedeutung sein. Aufgrund der neuen Beschäftigung hättest du praktisch ja ohnehi keinen weiteren Anspruch auf ALG 1.


Lezar123x 
Beitragsersteller
 22.02.2016, 10:51

ja es ging aber um vorher.. sind so 2 wochen glaub ich .. solange hab iich gebraucht um eine neue arbeit zu finden

atzef  22.02.2016, 10:55
@Lezar123x

Ja. Für diese 2 Wochen greift die Sperre.

DerHans  22.02.2016, 12:11
@atzef

Die greift auch länger, wenn es mit der jetzigen Stelle nicht klappt.

Probezeit

atzef  22.02.2016, 12:20
@DerHans

Da fängt es dann an, grauzonig und etwas unübersichtlich zu werden...Da liegen durchaus auch schon Urteile vor, die solche Sperren für rechtswidirg erklärt haben. Da muss man sich immer genauer den Einzelfall ansehen.

Wenn du eine neue Arbeit gefunden hast, braucht das Arbeitsamt nicht mehr für dich zahlen, dann wäre auch eine Sperrfrist verstrichen.