Unwohl fühlen nach Erhalt der Kündigung was tun?
Ich wurde am Montag gekündigt,
Grund Personalkosten einsparen..
jetzt habe ich noch 4 Wochen Kündigungsfrist und arbeite somit noch in diesem Betrieb..
Das Arbeiten ist stumm nebenher es wird nicht mehr mit mir geredet und ich bekomme das Gefühl übermittelt „das nötige Übel“ zu sein wegen der Kündigungsfrist und dass ich bereits aus dem Betrieb genommen wurde.
Meine Schlüssel wurden mir ebenfalls bereits entnommen sodass ich nur noch zur Funktion diene(mein Gefühl). Meine Stunden wurden Für diese und nächste Woche auch von 8 auf 6 reduziert somit habe ich nicht einmal mehr Pause.
ich fühle mich absolut nicht wohl so zu arbeiten und könnte wieder anfangen zu weinen bei dem Gedanken dort weiterhin täglich zu erscheinen. Mir wird richtig übel wenn ich daran denke wieder dort zu sein.
Wisst ihr was gemeint ist? sollte ich mich aufgrund dessen krankmelden ?
Bitte nur hilfreiche Antworten vielen Dank!
10 Antworten
Normalerweise würde ich es nie sagen und nie machen, aber wenn du so gekündigt wirst und dann auf der Arbeit so geschnitten wirst, ab zum Arzt und für die restliche Zeit krank schreiben lassen. Dann hast du auch schön Zeit, was neues zu suchen.
Den Resturlaub nehmen krank melden
und dir was neues suchen.
Warum solltest du noch weiter für die Arbeiten.
Aus Sicht der Personalerin würde ich sagen: zieh's durch! Letztlich bin aber auch ich ein Mensch und finde so ein verhalten, neben moralisch verwerflich, auch noch ganz schön dreist, sowohl vom Chef als auch von den Kollegen. Ungefragt Stunden kürzen darf dein Chef übrigens nicht. Wenn du vertraglich eine 40 Stunden Woche hast, muss er dich auch so lang beschäftigen bzw. zumindest auch für die ausgefallenen Stunden bezahlen. An deiner Stelle würde ich mir meinen Resturlab schön auszahlen lassen und mich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist krankschreiben lassen. Warum sollst du jemanden, der dich so mies behandelt, auch noch deinen wohlverdienten Urlaub schenken?
Ich antworte jetzt mal hier auf alle Kommentare weil ich nicht jedes einzelne doppelt und dreifach beantworten möchte ich bitte um Verzeihung!
die Sache ist, dass ich herausfinden müsste wo mein Resturlaub ist.
Überstunden habe ich leider keine meinen Rechnungen zufolge.
Resturlaub kombinieren mit einer Krankschreibung geht das so einfach?
nehm ich erst den Urlaub und werde anschließend krank?
mein Gewissen macht mir trotz alledem zu schaffen..
ich würde liebend gerne durchziehen aber ich hab das Gefühl dass ich meine Ängste bzw. Unwohlsein und diese generell gedrückte Stumme Stimmung auch wenn nicht gewollt doch irgendwo an die Kunden weiterreiche..und das finde ich nicht schön Situation hin oder her. Die Kunden sollten sich ja weiterhin wohl fühlen das wünsche ich Ihnen..da wäre es wirklich kontraproduktiv..
ich bin echt verzweifelt..in der Hinsicht ich meine gut was wollen sie machen..mich kündigen? geht ja nicht mehr..
ich bin erstmal froh wenn ich baldigst eine neue Stelle finde :(
danke für die vielen Antworten!!!
bleibt Gesund! <3
Hast du noch Resturlaub oder Überstunden? Die baust du ab und dann geh zum Arzt. Sag ihm, was los ist. Er wird dich ohne Probleme krank schreiben.
Hast du dich schon beim Jobcenter gemeldet?
Auch mit 6h Arbeitszeit hast Du Anspruch auf eine Pause. Wie lange hängt vom Tarifvertrag ab.
Melde Dich auch beim Jobcenter wegen Arbeitslosengeld.
Das Gesetz steht aber drüber:
"Die Ruhepausen müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden mindestens 30 Minuten betragen, bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 60 Minuten. Sie dürfen frühestens eine Stunde nach Beginn und müssen spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit gewährt werden"
Und genau das ist die gesetzliche Regelung für Minderjährige, das Jugendarbeitsschutzgesetz. Aber ja, ein TV darf das dann auch definitiv nicht unterschreiten.
Nein. Denn Arbeitnehmer dürfen bis zu exakt 6 h am Stück arbeiten, ohne ein Anrecht auf eine Pause zu haben. Ich selbst hatte einmal einen 24-Stunden-pro-Woche-Job, bei dem ich viermal in der Woche jeweils 6 Stunden durchklotzen durfte.
Erschwerend kam hinzu, dass die Betriebsstätte erst 5 min vor Dienstbeginn betreten werden konnte, und man sie bis 5 min nach Dienstende verlassen haben musste. Die Leistung musste aber 360 min lang erbracht werden. Umkleiden und Klogänge mussten also in größtmöglicher Eile erledigt werden.
Bei bis zu sechs Stunden hat man nur als Minderjährige/r Anspruch auf 30 Minuten Pause. Als Erwachsene/r muss man die durcharbeiten. Tarifverträge könnten dort eventuell noch anderes regeln, aber nicht jeder Job unterliegt einem TV.