Muss ich nach Kündigung noch ans Telefon ?
Hallo, Ich würde gerne wissen, ob ich noch ans Telefon muss, wenn ich gekündigt habe und meinen Krankenschein noch in den Urlaub abgegeben habe bis zum letzten Arbeitstag. Kurz dazu... Vor dem Urlaub wurde ich auf Arbeit fertig gemacht, mir wurden Sachen unterstellt, die ich nicht getan habe... Auf mir wurde nur herum gehackt, dass ich nur noch mit Bauchschmerzen und übelkeit zu kämpfen hatte. Für mich stand fest, dass ich mir im Urlaub etwas neues suche , was ich auch getan habe und es hat geklappt und ich somit nicht mehr die Arbeitsstelle betrete . Meine Kündigung habe ich gleich per Post eingereicht und kurz darauf den krankenschein bis zum letzten Arbeitstag. In der Kündigung habe ich rein geschrieben, dass ich mein arbeitszeugnis per Post zugeschickt bekommen haben möchte. Ich weiß selbst, dass es kein schöner Abgang ist, nur ich schaff es nicht mehr. Ich will auch nicht mit meiner Chefin weiter sprechen, da ich weiß, dass sie noch mal nach treten wird.
9 Antworten
Hallo.
Du musst nur eins sterben alles andere ist freiwillig., auch musst du nicht mit deiner Chefin reden.
Aber um des lieben Friedens Willen würde ich nicht gern so einen Abgang machen.
Das ist aber deine Entscheidung.
Wenn die Chefin noch was von dir will, soll sie es schriftlich machen.
Ich will auch nicht mit meiner Chefin weiter sprechen
Das musst Du auch nicht.
dass ich mein arbeitszeugnis per Post zugeschickt bekommen haben möchte.
Das kannst Du wollen, das muss aber Deine Chefin nur dann tun, wenn sie sich mit der Erstellung des Arbeitszeugnisses zu viel Zeit lässt. Sollte es bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses fertig sein, musst Du es abholen (Holschuld).
da ich weiß, dass sie noch mal nach treten wird
Da solltest Du Dein Zeugnis gut prüfen (lassen) und ggf. zeitnah eine Zeugniskorrektur verlangen.
Hast Du eigentlich ein qualifiziertes Zeugnis angefordert? Wenn nicht, ist Deine Chefin nur zu einem einfachen Zeugnis verpflichtet.
Alle richtig gemacht! Besonders das mit dem Krankenstand bis zum Arbeitsende. Gewissen Firmen muss man das Maximale abverlangen, nachdem sie dasselbe mit einem getan haben. Viel Glück im neuen Job!
Ja, aber nur wenn es auch tatsächlich klingelt.