Wenn eine Abteilung geschlossen wird hat man dann immer Anspruch auf Abfindung wenn man klagt (Betriebsbedingtte Kündigung bei unbefristeter Arbeitsvertrag)?
Und wie hoch ist diese mindestens? z.B. indestens 0,5 Monatsgehälter pro Jahr
8 Antworten
Sofern nicht in einem Tarifvertrag oder in einem Sozialplan eine Abfindung vorgesehen ist, kannst Du nur verhandeln oder gegen die Kündigung klagen. Belibt die Kündigung wirksam und kannst oder willst Du dann doch nicht weiter in dem Unternehmen arbeiten, könnte eine Abfindung vereinbart werden - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung-bei-kuendigung.html
Wenn Du deinen Arbeitsplatz wegen Schließung der Abteilung verlierst, kann Dir auch ein anderer Arbeitsplatz angeboten werden, um dich nicht kündigen zu müssen.
Einen "automatischen" Anspruch auf Abfindung gibt es nicht.
Abfindungen werden i.d.R. vom AG angeboten um Mitarbeiter die schwer zu kündigen sind zu "überreden", um lange Kündigungsfristen zu umgehen, um Klagen beim Arbeitsgericht zu vermeiden.
Man einigt sich auf eine Abfindung die der Arbeitsrichter beim Kündigungsschutzprozess im Gütetermin/Kammertermin vorschlägt oder die Abfindung wird, wenn vorhanden, vom AG mit dem Betriebsrat in einem Sozialplan geregelt wenn die Kündigung mehrere AN betrifft.
Man geht von Abfindungen in Höhe von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr aus. Es kann aber durch Verhandlungen auch mehr sein. In Sozialplänen wird oft ein höherer Faktor ausgehandelt.
Am besten kann das ein Anwalt beantworten ich glaube zu wissen das man in deutschland gerne klagen kann. Sofern die firma nicht 100pro nachweisen kann das die Kündigung zwingend notwendig war hat man erst chancen. Im normalfall muss die firma eigentlich einen sozialplan erstellen um genau kündigungen zu verhindern. Eine abfindung bekommt man ja bei einem aufhebungsvertrag. Hier wird in speziellen tabellen geschaut...verheiratet...anzahl kinder....arbeitsjahre...gehalt....und daraus resultiert dann die abfindung. Hoffe das hilft bissle.
Einen Anspruch hat man definitiv nicht auf Abfindung.
Das ist Verhandlungssache. 0,5 Monatslohnn pro jahr Betriebszugehörigkeit ist, so man es raushandelt, oft üblich.
In manchen Fällen gibts mehr, doof gesagt: wenn der AG einen unbedingt loswerden will und weiss, er hat schlechte Chancen.
und nochmal: muss alles nicht, kann nur.