Wem steht das stammbuch zu
Meine Großeltern sind vor Jahren verstorben, in der Ehe sind 10 Kinder entstanden. Im letzten Jahr starb das achte Kind, meine Tante. Das Stammbuch war bis dahin bei dem achten Kind also meine Tante. Da diese aber letztes Jahr verstorben ist stellt sich die Frage wem das Stanmmbuch zusteht. Das Stammbuch ist derzeit im Besitz bei meiner Cousine also das Kind der zuletzt verstorbenen Tante. Da aber noch zwei Kinder leben meine Tante und meine Mutter so bin ich der Meinung das dieses Stammbuch einen von beiden zusteht, es sind ja nun die Kinder meiner Großeltern. Da meine Cousine das Stammbuch nicht heraus gibt und wir uns mit Kopien nicht zufrieden geben wollen, stellt sich die Frage wem steht das Stammbuch zu. Wer kennt sich hier bestens aus und kann die Frage beantworten.
Renee
5 Antworten
Am besten geht ihr da mal zum zuständigen Standesamt und fragt ob es da eine bestimmte Rechtslage gibt. Ansonsten: Auch beglaubigte Kopien reichen für alle aus; muss man um ein Stammbuch wirklich streiten?! Wenn die Cousine es nicht "rausrücken" muß, vielleicht besteht für die anderen Geschwister ja die Möglichkeit, sich ein eigenes Stammbuch nachfertigen zu lassen..aber auch das kann man beim Standesamt in Erfahrung bringen.
Immer der direkten Linie.
Das Stammbuch gehörte zum Vermächtnis der "8. Tante" und damit jetzt der Cousine. (Sofern nicht irgendwelche besonderen Absprachen/Testament etc. vorliegen).
Benötigt man z. b. eine Geburtsurkunde, ist es nicht unbedingt erforderlich die Urkunden aus dem Stammbuch zu nehmen. Standesämter machen auch beglaubigte Ablichtungen aus dem Geburtenbuch, die genauso wie Geburtsurkunden verwendet werden können. Dazu braucht man kein Stammbuch.
Die gesetzliche Erbfolge sieht das so vor. Wenn jemand stirbt, erben in der Regel die Kinder. In diesem Fall ist das unbefriedigend, aber wenn die Verstorbene Eigentümerin des Stammbuches war, dann ist es jetzt ihre Tochter.
lasst euch vom Stammbuch amtliche Kopien, sprich Zweitausführungen anfertigen und teilt euch die Kosten.
Den Kindern der Oma, "3." haben da dran nichts zu suchen
das denke ich auch aber man ist sich da nicht sicher. Eine Rechtslage gibt es nicht und das Standesamt sagt wer es hat der hat es.
kann mir nicht vorstellen das es im Besitz der Tochter sprich meiner Cousine über geht da noch 2 Geschwister leben. Es nennt sich immer noch ein Familienstammbuch sprich meine Großeltern und deren Kinder. Meine Cousine gehört demnach zu dem Familienstammbuch meiner Tante. Ein Testament gab es nicht.