Ich darf meine kleinen Cousins nicht mehr sehen?

9 Antworten

das deine familie sich überworfen hat wegen nichtigkeiten ist unschön, aber das ist derzeit nicht zu ändern. wenn sich tante b trennt von ihrem verlobten, dann ist das ihre entscheidung und nicht die schuld von tante a. wenn man sich darüber zerwirft, ist das kindergarten.

wenn tante a die familie nicht mehr sehen will und für sich und ihre kinder keinen kontakt mehr will, dann ist das ihre entscheidung. ihr könnt euch mit ihr wieder gutstellen oder ihr lebt mit ihrer entscheidung, dass sie euch nicht mehr als guten umgang für ihre kinder ansieht. daran würde auch ein anwalt nichts ändern.

wenn es einen vater zu diesen kindern, der umgang mit den kindern haben darf und kontakt zum rest der familie hat, dann kann dieser die kinder zu familienfeierlichkeiten mitbringen. wenn der auch auf der seite von tante a steht, dann ist essig mit der sache.

vielleicht einigt ihr euch als familie wieder auf einen nenner zu kommen.

DoxDex 
Beitragsersteller
 30.01.2018, 16:29

Entschuldige Markus, aber dieser Streit ist bei weitem keine "Nichtigkeit".

ManuTheMaiar  25.01.2018, 00:14

Darf sie nicht ein 14 Jähriger ist ein selbst denkendes Individuum keine Marionette er bestimmt selbst mit wem er Kontakt hat er das auch einklagen wenn seine Mutter Stress macht

markusher  25.01.2018, 13:45
@ManuTheMaiar

doch darf sie. ein 14 jähriger ist ein kind und tut das was die mutter sagt. er kann garnix einklagen, da es nichts einzuklagen gibt. also troll woanders weiter.

Darkmalvet, UserMod Light   26.01.2018, 02:25
@markusher

und @ Manu

Bevor ihr beiden euch wieder in die Wolle kriegt löse ich das ganze mal rechtlich korrekt auf.

ein 14 jähriger ist ein kind

Ein 14 Jähriger ist ein Jugendlicher kein Kind das Kind ist explizit als unter 14 definiert.

er kann garnix einklagen

Auch Jugendliche können klagen auch gegen ihre Eltern es ist relativ schwierig da die Eltern wohl kaum einer Klage gegen sie selbst zustimmen müsste erstmal das Interesse des Jugendlichen zu klagen durchgesetz werden.

ein 14 Jähriger bestimmt selbst mit wem er Kontakt hat

In der Theorie dürfen die Eltern genau dann Kontakte verbieten wenn diese dem Kind schaden ansonsten und Kontaktverbote darüber hinaus haben rechtlich keine Relevanz.

Allerdings musst du bedenken dass auch niemand kontrolliert ob die Mutter eventuelle Druck ausübt solange der Umgang nicht juristisch korrekt festgesetz wurde gibt es da keine Handhabe gegen.

er das auch einklagen wenn seine Mutter Stress macht

Bedingt ich habe deine Antwort kommentiert und dort geschrieben dass der Paragraph auf den du dich beziehst erstmal nur für Geschwister und Großeltern gilt und nur sehr bedingt bei einem Cousin anwendbar wäre.

Dazu kommt dass es meistens die Erwachsenen sind die den Kontakt wünschen die die Klage einreichen und hier steht auch nirgendwo dass der Cousin überhaupt bereit wäre so weit zu gehen bedenke die Frage wurde vom FS gestellt nicht von dem Cousin selbst.

Würde der FS klagen wären die Chancen mitunter sehr sehr marginal und ja der Cousin könnte klagen aber dann müsste er

  1. Bereit sein seine Mutter zu verklagen
  2. Beim Jugendamt durchsetzen überhaupt gegen ihren Willen klagen zu können
  3. Entsprechende Hilfen beantragen um überhaupt an einen Anwalt zu kommen vorher alle Formalitäten selbst erledigen
  4. Bereit sein im Angesicht seiner Mutter als Gegenseite im Zeugenstand jedes kleinste Detail darüber zu berichten wie wichtig ihm sein Cousin ist dass der das alles auf sich nimmt

@markusher

troll woanders weiter.

Du hast aber doch nicht vergessen dass solche Sätze unerwünscht sind...

markusher  26.01.2018, 18:26
@Darkmalvet, UserMod Light

darkmalvet: ein 14jähriger ist ein kind, ein jugendlicher etc und er kann gerne klagen. aber wer zahlt ihm das - hat er geld? bis er 18 ist macht er das was mutti will und wenn diese den umgang mit der restlichen buckligen verwandschaft als schadhaft sieht, dann verbietet sie diesen. bis kind 18 ist, lebt er mit dieser entscheidung.

ob sich ein umgangsverbot leben lässt ist eine andere frage, da auch 14 jährige gerne das gegenteil. insoweit hat der user unrecht und versucht gerne mal rumzutrollen.

Natürlich darf sie.

Diese Frau hat das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder. Also darf sie bestimmen wann die Kinder wo mit wem in welchem Umfang Kontakt haben dürfen.

Sie fühlt sich blöd behandelt und möchte sicherlich verhindern das ihre Kinder gegen sie aufgehetzt werden.

ManuTheMaiar  25.01.2018, 00:14

Darf sie nicht ein 14 Jähriger ist ein selbst denkendes Individuum keine Marionette er bestimmt selbst mit wem er Kontakt hat er das auch einklagen wenn seine Mutter Stress macht

Rockige  25.01.2018, 00:32
@ManuTheMaiar

Ich schrieb allgemein von ihren Kindern. Und das Aufenthaltsbestimmungsrecht gilt für den 14jährigen im gleichen Umfang wie für die ganz kleine Schwester.

Wenn sie verhindern möchte das ihre Kinder beeinflusst werden durch die Verwandtschaft, wenn sie verhindern möchte das ihre Kinder gegen sie aufgehetzt werden, ... oder das die Kinder durch dieses Hin und Her und "zwischen den Stühlen stehen" belastet werden... dann ist das ihr Recht.

Ja wenn der 14jährige von sich aus den Kontakt zur Verwandtschaft suchen will, dann muss er sich eben verbal mit seiner Mutter (vernünftig) auseinandersetzen.

"Umgang einklagen" wäre der allerallerletzte Schritt den man gehen sollte. Vorher wäre es besser wenn man versucht so gut es geht den Kontakt zu den direkten Bezugspersonen/ Erziehungsberechtigten im positiven zu halten.

Ich wäre ja sowieso eher für einen Mediatoren.... Jemanden der zwischen den Parteien vermitteln kann, der die einzelnen Parteien an einen Tisch holt und durch ein offenes klärendes Gespräch führen könnte.

Ein Familientherapeut wäre vielleicht auch nicht das Schlechteste.

Muss doch echt nicht damit enden das nun auch noch die Kinder mit in diesen dummen unnötigen Zwist mit reingezogen werden.

ManuTheMaiar  25.01.2018, 00:58
@Rockige

Verklagen finde ich auch nicht gut ich mag den Staat allgemein nicht aber er kann ja damit drohen bei mir und meinem Halbbruder hat das schon gereicht

Hab meiner Mutter damals im Streit gedroht weil sie zuerst mit Strafen gedroht hat im nachhinein war ich überrascht wie effektiv das war

markusher  26.01.2018, 18:28
@ManuTheMaiar

dein drohen hat sie nicht dazu gebracht den kontakt zu erlauben. wenn sie gewollt hätte, hätte sie einem verfahren gelassen abgewartet

Zumindest für den 14 Jährigen sieht es gut aus ich weiß zumindest das es für Geschwister ein Recht auf Kontakt gibt wenn beide Kontakt wollen dein Cousin ist schon 14 er ist ein selbst denkendes Individuum mit einem eigenen Willen keine Marionette seiner Mutter

Trefft euch doch beide zusammen mal beim Jugendamt die werden euch schon sagen können was man tun kann oder ihr ignoriert das von seiner Mutter einfach und trefft euch ohne das sie es weiß wer sich so asozial benimmt wie deine Tante muss sich nicht wundern angelogen zu werden

Ich hatte in meiner Familie was ähnliches mit meinem älteren Halbbruder selbst als er sein Leben nach seiner Sucht wieder im Griff hatte meinte meine Mutter meinem Zwillingsbruder und mir den Kontakt verbieten zu müssen

Wir haben uns einfach heimlich getroffen niemand hat es bemerkt irgendwann haben wir ihr dann gedroht den Umgang einzuklagen allein die Drohung mit ein paar Belegen das wird Recht haben hat ausgereicht sie gab nach

markusher  26.01.2018, 18:27

wenn der kontakt verboten ist, dann hat die person dies zu befolgen. ansonsten kann auch ein gerichtliches kontaktverbot verhängt werden.

weiterhin hat deine mutter dem zugestimmt, aber nicht, weil sie ein umgangsverfahren mit dir fürchtet. dazu überschätzt du deine macht lol

Darkmalvet, UserMod Light   26.01.2018, 02:07

Du hast nur bedingt recht das auf was du dich da beziehst dürfte § 1685 BGB sein dieser gilt laut Absatz 1 aber erstmal nur für Großeltern und Geschwister.

Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind...

Weitere Personen werden laut Absatz 2 nur dann miteinbezogen wenn eine sozial-familiäre Bindung besteht sofern diese nicht längere Zeit zusammengelebt haben muss das bestehen dieser Bindung vor Gericht erst nachgewiesen werden.

In der Frage steht aber nichts über die Art der Beziehung zwischen FS und dem 14 Jährigen Cousin wenn sie sehr gute Freunde sind könntest du vielleicht recht haben haben sie sich nur ab und zu mal gesehen würde es verdammt schwierig ein Gericht von Umgang zu überzeugen.

Hallo,

so "unschön" das Verhalten von Tante A war, die endgültige Trennung hat sie nur früher herbeigeführt, als diese so oder so gekommen wäre.

Wenn Tante B und ihr Verlobter getrennt waren, wenn auch nur kurzfristig, dann wäre das überhaupt kein "Fremdgehen" gewesen - schon mal drüber nachgedacht?

Wenn sich die beiden dann (nur) deshalb nun getrennt haben und sich angesichts der Lüge wohl nicht mehr vertrauen, dann war die Trennung vorprogrammiert.

Zu deiner Eigentlichen Frage: Ja, sie darf den Umgang verbieten.

Je älter dein Cousin wird, desto weniger darf sie es und irgendwann wird er es sich auch nicht mehr verbieten lassen, wenn er euch sehen will.

Bis du aber deine kleine Cousine das erste Mal sehen wirst, wird wohl noch sehr lange dauern.

Einzige Chance: Vielleicht einfach mal über mein eingangs angeführtes Argument nachdenken und sich mit Tante A aussprechen und versuchen zu versöhnen.

Viele Grüße

Michael

DoxDex 
Beitragsersteller
 30.01.2018, 16:28

Hallo Michael,

da liegt ein Missverständnis vor. Lass es mich bitte aufklären.

Tante B und Ihre Verlobter waren kurzzeitig getrennt als Sie in einer normalen Partnerschaft/Beziehung waren. Dann haben sich die Beiden versöhnt und danach erst später beschlossen zu heiraten.

Jedoch kam Tante A dazwischen.

Die Trennung war also nicht vorprogrammiert, sondern eigentlich die Hochzeit.

Verstehst du jetzt warum eine Versöhnung nicht so einfach ist?

Mit freundlichen Grüßen.

19Michael69  30.01.2018, 18:45
@DoxDex

Eine Versöhnung ist nie einfach und das verstehe ich auch.

Dennoch ist Tante A nur der Auslöser der Trennung gewesen, aber nicht die Ursache. Ich denke, das willst du dir einfach nur nicht eingestehen.

In der Zeit in der Tante B und ihr "zukünftiger Verlobter" getrennt waren, egal wie kurz oder lang, darf doch jeder machen was er will.

Somit kann Tante B ihren zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal Verlobten überhaupt nicht betrogen haben, selbst wenn sie sich in der Zeit "anderweitig getröstet" hätte.

Wenn der Verlobte der Tante A mehr glaubt als seiner zukünftigen Ehefrau und er seiner Zukünftigen somit also nicht wirklich vertraut, ja dann ist eben selbst bei geplanter Hochzeit bereits zu diesem Zeitpunkt die Trennung früher oder später vorprogrammiert.

Denn eine Beziehung, eine Ehe baut auf Vertrauen auf, das hier anscheinend nicht vorhanden ist / war.

Wie und woher seid ihr euch überhaupt so sicher, dass Tante A gelogen hat?

Schlussendlich weiß nur Tante B wirklich, ob sie sich in der Zeit nicht doch "anderweitig getröstet hat", was ihr kein Mensch zum Vorwurf machen dürfte.

Ihr aber vermutet nur, dass es nicht so war, weil ihr wollt, dass es so ist. Sicher wissen kann das keiner, denn Tante B würde das ja sicher nicht offen herausposaunen.

Da macht ihr es euch aus meiner Sicht nun zu einfach, alle Schuld mal einfach so Tante A in die Schuhe zu schieben.

Vielmehr hätte der Verlobte von Tante B über seinen Schatten springen müssen. Er hätte entweder seiner zukünftigen Ehefrau glauben oder das vielleicht doch vorhandene "Beisammensein mit einem anderen" akzeptieren müssen.

Wenn sein zu Unrecht gekränktes Ego zu groß und er dazu nicht in der Lage ist, ist daran nicht Tante A schuld.

Ich kenne keinen von euch - von daher ist das einfach mal eine neutrale und vor allem unvoreingenommene Einschätzung der Situation.

Versuche da mal ganz objektiv drüber nachzudenken ;-)

Gruß Michael

Den Anwalt kannst du dir sparen. Deine Tante darf entscheiden, mit wem ihre Kinder Umgang haben oder eben nicht. Als Cousin hat man keinen juristischen Anspruch, auf Kontakt mit seinen Cousins.

Die einzige Möglichkeit ist vermutlich, sich mit der Tante zu versöhnen.

ManuTheMaiar  25.01.2018, 00:14

Darf sie nicht ein 14 Jähriger ist ein selbst denkendes Individuum keine Marionette er bestimmt selbst mit wem er Kontakt hat er das auch einklagen wenn seine Mutter Stress macht

HaudeginAlexa  25.01.2018, 10:47
@ManuTheMaiar

In welchem Gesetz steht das?

Tico30009  24.01.2018, 16:45

Die einzige andere möglichkeit währe nach irgendwas zu suchen was das kindeswohl gefährdet und dann die vormundschaft einklagen (Ist aber ein wenig übertrieben)

HaudeginAlexa  24.01.2018, 16:47
@Tico30009

Das ist nicht nur übertrieben, dass wäre vermutlich auch illusorisch.