Gehaltszahlung fällt auf ein Wochenende
Hallo!
Mich würde interessieren, ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist, das Gehalt vor dem vereinbarten Termin (zum 1. eines Monats) auszuzahlen, wenn der 1. auf ein Wochenende fällt.
Bsp: Der 1. fällt auf einen Samstag. Muss dann das Gehalt bereits am 30./31.(Freitag) auf dem Konto sein, oder darf der Eingang auch am darauffolgenden Montag (3.) erfolgen?
5 Antworten
Wenn der 1. ein Feiertag ist oder auf ein WE fällt, muß das Gehalt am letzten Bankarbeitstag vor dem 1. auf dem Konto sein; das Gehalt muß nämlich dem AN am 01. eines Monats zur Verfügung stehen...
#### Geldschulden sind Bringschulden. Der Arbeitgeber hat also seine Buchungen so rechtzeitig zu erledigen, dass am letzten Buchungstag der Bank das Geld dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht. Sollte aus abrechnungstechnischen Gründen die Zahlung zum Monatsletzten nicht möglich sein, kann der Arbeitnehmer eine angemessene Vorschusszahlung verlangen, um seinen eigenen Verbindlichkeiten nachkommen zu können.
Hallo,
Ja, es muß dann schon Freitag da sein, Dein Vermieter oder Deine Versicherungen buchen ja auch einen Tag früher ab, wenn der 1.te ein Samstag ist. Und wenn Dein Chef dann erst zum nächsten Werktag überweist, dann hast Du evtl. noch Überziehungszinsen für die 2 Tage am Hals.
LG
Ich schicke Ihnen gar nichts, da müssen Sie mal googeln.
Natürlich kann man selbst bestimmen, wann abgebucht wird, allerdings auch nicht alles. Manche Vermieter wollen am 1.ten Geld. Aber da hier auch nach dem ersten gefragt wurde, gehe ich davon aus, das Gehalt kommt am ersten und in der Regel läßt man dann auch am ersten abbuchen. Und nein, der Arbeitgeber hat pünktlich zu bezahlen und nicht 7 Tage Zeit. Dafür gibt es einen Vertrag, der einzuhalten ist. Vor ein paar Jahren kam mein Gehalt am 15.ten eines jeden Monats, also ließ ich meine Versicherungen, ect.pp. auch am 15.ten abbuchen. Ausser die Miete, die ging am ersten ab. Mittelerweile bekomme ich am letzten des Monats Geld und nun lasse ich auch am ersten abbuchen. Kommt mein Gehalt nicht pünktlich werden natürlich, falls das Konto dann nicht gedeckt ist, Überziehungszinsen fällig. Das ist nicht blöd, sondern Realität und hat auch nix mit dem Schlaraffenland zu tun, in welchem Sie anscheinend leben.
Der Arbeitgeber hat 7 Tage zeit das elf zu bezahlen. Und nein alle Zahlungen werden nicht am 1. abgebucht dass kannst du selbst mit seinen Anbietern /Vermietern ausmachen..... Ich habe alles am 15. abbuchen lassen weil ich am 30. und 15. Lohn bekomme.
Aber rechtlich hat der a Geber 7 Tage Frist ...
Nein, es gibt keine "7 Tage Frist".
In der Regel wird per Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag festgelegt, bis zu welchem Datum die Gehaltszahlung erfolgt. An diesem Datum muss die Zahlung beim Arbeitnehmer eingegangen sein - ist das kein Bankarbeitstag, dann muss der Arbeitgeber entsprechend früher zahlen.
Der Arbeitgeber hat das Geld so rechtzeitig auf dem Weg zu bringen, dass es dem Arbeitnehmer am letzten Arbeitstag zur Verfügung steht.
Für Verzögerungen auf dem Buchungsweg ist der Geldschuldner haftbar.
Die 10-Tagefrist gilt für die Überweisung der fälligen Abgaben an die Krankenkasse und Finanzamt. Diese würden auch unnachsichtlich Kosten berechnen.
Wenn der Vertrag es so vorsieht, muss das Gehalt an dem betreffenden Tag dem Konto gutgeschrieben sein.
Es kann aber durchaus sein, dass die Wertstellung genau am 1. erfolgt, wie es mit vielen Lastschriften auch geschieht.
Wie schicken sie mir bitte den gesetztes Auszug ! Sie wohnen im Schlaraffenland ?! Man kann selbst bestimmen wann was abgebucht wird ... Einfach ausmachen. Überzihungszinsen habe ich noch nie bezahlt wenn es wenige Tage sind. Der a Geber hat 7 Tage zeit. Also nix nur 1 tagfrist sowas blödes