Abschlagszahlung während Beschäftigungsverbot, muss es weiterhin gezahlt werden oder nicht?

4 Antworten

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In erster Linie hat Dein Arbeitgeber natürlich richtig gehandelt in dem er Dich ins Beschäftigungsverbot gesetzt hat, immerhin besteht hier Gefahr für das Kind.

Soweit ich weiß muss er aber seinen vertraglichen Pflichten wie gewohnt nachkommen, das heißt wenn in Deinem Arbeitsvertrag die Abschlagszahlung vereinbart ist muss er die auch weiterhin leisten.

Am besten fragst Du mal freundlich bei Deinem Chef nach, vielleicht weiß er von dem Missstand auch gar nichts und ist froh wenn man ihn darüber informiert.

Lullabee113 
Beitragsersteller
 17.08.2018, 22:58

Also mit ihm reden ist definitiv keine Option gewesen. Er behauptete er wäre im recht, mir erst dann Gehalt zu zahlen, wenn er vorher bezahlt wurde.

Kurzerhand habe ich ein schreiben aufgesetzt und es leider abgeben müssen, weil er auf stur gestellt hat und definitiv nicht zahlen wollte. Danach habe ich zwar den abschlag im nächsten Monat nicht bekommen, aber den gesamten Betrag zum spätestens vereinbarten zahlungstermin. Seit dem schreiben ist erstmal gut. Wer weiß wie lange. Er ist nicht sonderlich gut auf mich zu sprechen und drohte mit bereits damit, dass ich den Kopf abkriege, wenn ich wieder bei ihm arbeite.

Danke für deine Antwort. :)

JaBu84  20.08.2018, 11:29
@Lullabee113
Er ist nicht sonderlich gut auf mich zu sprechen und drohte mit bereits damit, dass ich den Kopf abkriege, wenn ich wieder bei ihm arbeite.

Wahrscheinlich wirst Du das nicht schriftlich haben, sonst würde sich jeder Anwalt über das gefundene Fressen freuen.

Für Dich ist es wohl unzumutbar nach der Elternzeit wieder dort zu arbeiten und kündigen ist auch doof wegen der Sperrung durch die Agentur für Arbeit.
Es tut mir leid, dass Du Dich in den erfreulichen Umständen mit so einem Stress mit Deinem Chef rum schlagen musst. Ruhe ist das was Dir und Deinem Nachwuchs am besten tun, Stress wirkt sich negativ auf Deinen Strössling aus....

Ich wünsche Dir alles Gute

Das Problem für den AG wird wohl darin bestehen, das er das Geld was du bekommst von der KK bekommt.

Ich würde eine Rücksprache mit dem AG empfehlen und vorher die KK dazu befragen. An beiden Stellen kannst du auf diese Abschlagsvereinbarung hinweisen. Vor allen die KK wird hier wohl die gesetzliche Grundlage dazu kennen.

Meiner Meinung nach dürfte sich durch das Beschäftigungsverbot nix ändern. Allerdings kann ich das gesetzlich nicht untermauern.

Lullabee113 
Beitragsersteller
 16.07.2018, 11:02

Er kann sich das Geld auch im Nachhinein von der KK zurückzahlen lassen. So ist es zumindest jetzt zu meinem Nachteil, weil ich mögliche Rechnungen erstmal vertrösten muss. Theoretisch. Also es ist nicht so, dass ich mit meinem Geld nicht über die Runden komme.

Maximilian112  16.07.2018, 11:08
@Lullabee113

Um eben keine Vertröstungen machen zu müssen ist ja eine Vereinbarung mit dem AG getroffen worden. Dein Zustand ändert diese Vereinbarung mE nach nicht!

Theoretisch und praktisch ;-)

Und für was sind diese Abschlagszahlungen?

Lullabee113 
Beitragsersteller
 16.07.2018, 10:55

Damit zum 1. Definitiv schon mal Geld auf dem Konto ist, um Rechnungen zu bezahlen. Und wenn es so vertraglich vereinbart ist, dann sollte er dem auch nachkommen.

Also der erste Pauschale Betrag vom Gehalt.

Unterfranke61  16.07.2018, 11:14
@Lullabee113

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag wann dein mtl. Gehalt gezahlt wird.

Normalerweise wird das Gehalt zum letzten des Monats überwiesen und weder zu Beginn des Monats noch am 15. des Monats.

Lullabee113 
Beitragsersteller
 16.07.2018, 10:42

Das er bezahlen muss weiß ich. Es geht nur darum, ob sich etwas ändert, bezüglich des abschlags zum 1. Damit ich Anfang des Monats abgesichert bin, wenn alle Rechnungen bezahlt werden müssen. Der Rest des Geldes kommt dann zum 15. Also theoretisch heute. Oder ob er plötzlich die abschlagszahlung weg lassen darf und alles auf einmal zum 15. Bezahlen darf

LouPing  16.07.2018, 10:48
@Lullabee113

Konfrontiere deinen AG damit- das erspart dir wohmöglich den Anwalt!

Lullabee113 
Beitragsersteller
 16.07.2018, 10:39

Ja klasse. Und muss er jetzt den Abschlag bezahlen oder nicht!?!

Alicia54  16.07.2018, 10:50
@Lullabee113

Normal schon, zumal das Beschäftigungsverbot von ihm aus geht und er keine finanziellen Einbußen hat, weil er Deinen Lohn von Deiner Krankenkasse zurück bekommt. Vielleicht brauch seine Buchhaltung etwas Zeit, bis man es dort “geschnallt“ hat.

Aber das darf nur im ersten Monat sein.