Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber endet - Umwandlung?

5 Antworten

hallo!!
ich werde ab diesem monat das gleiche problem haben :-(

so ein zuschuss ist eine freiwillige leistung vom arbeitgeber!! also fällt der weg, wenn du keinen beitrag mehr zahlst.
wenn ihr allerdings mittagsverpflegung habt, kannst du wenigsten einen teil retten. steuerlich ist die verpflegung zwar nicht ansetzbar, aber für den zuschuss vom arbeitgeber darfst du das essensgeld angeben!! das gilt dann auch weiter als steuerfreier zuschuss.

und du musst mal mit deinem chef sprechen, ob er dir evtl. statt kita-zuschuss andere sachen anbieten kann. gibt mehrere varianten trotzdem etwas netto steuerfrei auf die hand zu bekommen

zB tankgutschein wäre auch möglich steuerfrei für 44€

lg

MenschMitPlan  11.08.2016, 11:58

wenn ihr allerdings mittagsverpflegung habt, kannst du wenigsten einen
teil retten. steuerlich ist die verpflegung zwar nicht ansetzbar, aber
für den zuschuss vom arbeitgeber darfst du das essensgeld angeben!! das
gilt dann auch weiter als steuerfreier zuschuss.

Sorry, aber das ist komplett falsch! Der Arbeitgeber kann zwar zuzahlen, wenn er will, aber das ist weder steuer- noch beitragsfrei! Auf welche Grundlage (Rechtsnorm) stützt sich deine Aussage?

monkles  11.08.2016, 12:17
@MenschMitPlan

bevor du sagst, es ist falsch, solltest dich vorher informieren!!!!! menschmitplan....

wenn es nicht steuerfrei wäre, würden jeden tag millionen von arbeitgeber ihre lohnabrechnung falsch machen.....

quelle: lexikon fürs lohnbüro, pdf folgt als neue antwort

Warum sollte der Chef das Gehalt anpassen müssen? Ist der Kindergartenzuschuss Bestandteil Deines vereinbarten Gehalts oder gibt es im Betrieb eine Vereinbarung dass Mitarbeiter einen Kindergartenzuschuss bekommen können?

In unserem Betrieb wird auch ein Zuschuss für den Kindergarten gegeben. Der ist aber nicht Lohn-/Gehaltsbestandteil. Die Mitarbeiter bringen eine Bescheinigung über die Kindergartengebühren mit und bekommen dann einen Zuschuss. Wenn es keine Kosten mehr für den Kindergarten gibt, fällt selbstverständlich auch der Zuschuss weg.

Wieso sollte der Chef durch eine "Anpassung" den Zuschuss quasi weiter bezahlen müssen? Der wird ja nicht mehr benötigt, wenn euer Kind nicht mehr den Kindergarten besucht.

Das kommt auf die vertraglichen Bedingungen an. Ich kann es mir aber auch nicht denken, denn der Zuschuss ist ja zweckgebunden.

kann ich mir nicht vorstellen, da dann ja eine Leistung erbracht würde, deren Grund weg gefallen ist.