Arbeitgeber zahlt Gehalt nicht (?)
Huhu =)
Ich bin momentan "etwas" beunruhigt: In einer neuen Einrichtung habe ich nun seit dem 01.04. angefangen.
Träger ist die katholische Kirche. Diese lässt sich nun 4 Wochen (!) Zeit mit dem unterschreiben des Arbeitsvertrags (wohlgemerkt, obwohl ich schon dort arbeite...).
Nun habe ich einen weiteren Fragebogen ausfüllen müssen, denn es geht um die Auszahlung meines Gehalts. In diesem steht, dass alle Unterlagen & Punkte dabei & ausgefüllt sein müssen.
Anbei erfahre ich nun nach 4 Wochen (!) dass ich noch ein polizeiliches Führungszeugnis, etc., aber vor allen eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, sowie Sozialversicherung vorlegen muss, da ansonsten keine Auszahlung erfolgt..!
Alle Mitarbeiter erhalten ihr Gehalt am 15. des Monats. Einige haben ihr Gehalt schon erhalten.
Da die Bescheinigungen bestimmt eine Zeit lang brauchen, frage ich mich nun, ob ich mein Gehalt für diesen Monat zumindest am 31. erhalte (?!).
Schließlich habe ich auch Rechnungen zu bezahlen!! :((
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn am 31. das Gehalt nicht eingeht bzw. was glaubt ihr - wann trifft es ein?
Danke für eure Ratschläge, Tipps & Hilfe. :)
LoveHidalgo
9 Antworten
Hallo LoveHidalgo!
Wenn ich Ihnen bei der Antwortfindung behilflich sein darf...
Automatisierte Abrechnungssysteme wovon ich bei einem AG wie der kath. Kirche einmal ausgehen darf, bedürfen einer gewissen Anlaufzeit. Das hat technische Gründe. Werden Sie nicht ungeduldig. Permanent solventere AG als die Kirche oder den Staat werden Sie nicht haben.
Wenn Sie am 01.04. begonnen haben, sind das auch keine 4 Wochen, sondern 3 Wochen. Außerdem arbeiten öffentliche Systeme gründlicher als andere. D. h. ein Vertrag wird erst dann bearbeitet, wenn das unterschriebene Gegenstück beim Sachbearbeiter ankommt, nicht ab Ausstellungsdatum.
Hinzurechnen müssen Sie Postwege. Sie gehen vermutlich von Absendung plus 1 Tag aus. Öffentliche Postwege sind im Ergebnis der Kostenersparnis aber Sammelpostwege. Das bedeutet Versand 1 oder 2 mal wöchentlich u. U. mit Umweg über andere Sammelstellen. Da kann eine Sendung schon einmal 2 Wochen unterwegs sein ohne Berücksichtigung der Hauspost (Dankesschreiben zu dieser Einsparung bitte an die zuständigen Bundes- und Landesbehörden bzw. zum Bistum).
>polizeiliches Führungszeugnis, etc., aber vor allen eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, sowie Sozialversicherung vorlegen muss, da ansonsten keine Auszahlung erfolgt..!<
Auch das ist normal. Der Sachbearbeiter hat Kenntnis von Ihrer Tätigkeit, aber er/sie kann die Daten nicht einpflegen ohne diese Bescheinigungen, weil es Pflichtfelder in der EDV sind. Heute sitzt keiner mehr am Schreibtisch und füllt Überweisungsbelege aus. Das muss heute alles in der EDV erfasst werden, vorab. Andernfalls verhindert die EDV jegliche Zahlungen. Das geht im Nachhinein nicht.
>Alle Mitarbeiter erhalten ihr Gehalt am 15. des Monats.<
Das ist ein Relikt aus früheren Jahren und reicht bis ungefähr in die frühen 2000er Jahr zurück. Bis dahin unterschied man zwischen Arbeitern, Angestellten und Beamten.
Arbeiter erhielten ihr Geld "nach getaner Arbeit", Angestellte zur Hälfte im Voraus und Beamte komplett im Voraus. Der Ausstieg der öffentlichen Dienste und eine Klage stellten dann richterlich fest, dass diese Unterscheidung außerhalb eines Tarifs unzulässig ist. Darauf folgt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Danach dürfen Angestellte u. Arbeiter nicht ungleich behandelt werden, weshalb Angestellte ab da ihr Gehalt auch erst "nach getaner Arbeit" in Empfang nehmen durften.
Beamte waren von der Regelung nicht betroffen.
Was Sie hier haben, scheint ein solches Relikt zu sein. Anscheinend gilt die Rechtsprechung nur für öffentliche Dienste, nicht aber für die Kirche. An Ihrer Stelle würde ich die vorgenannten Verzögerungsgründe erst einmal abwarten. Wenn es zutrifft, was ich vermute, können Sie sich in der positiven Lage wähnen, eine Teilvorauszahlung zu erhalten.
Was Ihre Rechnungen anbetrifft, so macht Sie die Vorlage eines Arbeitsvertrages mit einem solventen AG für sehr kreditwürdig.
Gruß Navvie
Ausschlussfrist für entgangene Leistungen beträgt in aller Regel 6 Monate. Sollten Sie bis zum Ablauf dieser Frist nichts gehört bzw. erhalten haben, können Sie noch immer Ihre Ansprüche rechtlich geltend machen.
Danke nochmal. :)
Wohlgemerkt innerhalb der 6-Monats-Frist. Nicht, dass da Missverständnisse aufkommen. Die einmalige schriftliche Geltendmachung reicht.
Die Frage ist, ob die anderen Mitarbeiter ihr Geld am 25. im voraus bekommen oder ob es das Gehalt vom Vormonat ist. In diesem Fall für März.
Besorg dir die Sachen die du brauchst möglich schnell, sonst bekommst du am 15.Mai immer noch kein Gehalt.
Dann sprech Deinen Arbeitgeber doch einfach an. Der wird sich ja denken können,das Du Rechnungen und Ausgaben hast. Du kannst auch zur Arbeiterkammer gehen und das schildern.Aufjedenfall was unternehmen.
Dein Gehalt bekommst du am 15. des Folgemonats rückwirkend für den gearbeiteten Monat, also am 15. Mai für den April. Das ist allgemein so üblich, dass man sein Geld erst bekommt, wenn man dafür gearbeitet hat, und nicht vorher.
Danke für eure Antworten. :)
- Manch einmal (dies habe ich selbst schon erlebt), erhält man sein Geld auch schon vor dem "Gehaltstermin" bzw. vor getaner Arbeit = deshalb wunderte ich mich. ;)
- Alle Mitarbeiter erhalten ihr Gehalt am 15. des Monats, für den sie gerade arbeiten = Im April wäre das Geld am 15.04. schon da - nur bei mir nicht -.-" ...
- Die Abteilung, die für mich zuständig ist, kann sich ihre Zeit so einteilen, wie "sie gerade will" & ist daher sehr schwer zu erreichen.... -.-" :(((
Vielen, vielen Dank für diese ausführliche, sehr gut informierende & liebe Antwort!!! Dankeschön! :)