Gehaltsrechner bei Kündigung Mitte des Monats
Hallo,
ich habe zum 15.01. gekündigt. Jetzt hat mir die Firma meinen Bruttolohn nicht einfach halbiert, sondern weniger gezahlt. Begründung war, daß der Januar 22 Arbeitstage hat, ich davon 10 Tage arbeiten war. Also wurde 22/10 gerechnet. Ist das richtig? M.E. muß man doch 31/15 rechnen? Da würde bei mir auch brutto einiges mehr auf der Abrechnung stehen.
Da ich im Netz keine eindeutige Regelung finde, stelle ich Euch hier die Frage.
Grüße Doreen
7 Antworten
Es gibt hierzu keine gesetzliche Regelung, das kann im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt werden. Wurde dies versäumt, dann greift ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 14.08.1985 (DB 1986 S.130), wonach die Arbeitstage als Berechnungsgrundlage gelten. Für weitere Infos und Quellen mal nach "Teillohnzahlungszeitraum" googlen.
Ich befürchte, dass die Abrechnung so möglich ist. Bei der Bestimmung von Urlaubstagen geben auch die Arbeitstage die Orientierung.
Normalerweise wird Arbeitszeit nicht nach Tagen abgerechnet, sondern man geht davon aus, dass ein Vierteljahr 13 Wochen hat und bei 40 Stunden pro Woche im Monat 173 Stunden geaberbeitet werden. Dann hättest Du Anspruch auf 86,5 vergütete Stunden. Die Firma zahlt dich im Februar nicht mehr Geld nur weil da dieses Jahr 29 Tage sind, oder?
Wie wird der Lohn sonst berechnet? nach Arbeitstagen oder pauschal monatlich?
Im ersten Fall ist die Firma richtig, im zweiten Fall steht dir die Hälfte zu...denn dann wird der Arbeitsmonat mit 30 tagen angesetzt.
Der Lohn wird pauschal monatlich gezahlt.
Die Berechnung der Firma ist ganz korrekt.Da du von 22 Arbeitstagen tatsächlich nur an 10 Arbeitstagen gearbeitet hast.Es geht um Arbeitstage,nicht um Kalendertage.