Arbeiten bei Burger King - Kündigen nach 3 Monaten?
Hallo ihr Lieben,
nach dieser Woche bin ich endlich mit dem Abitur fertig und suche zur Zeit eine Arbeit. Allerdings nur für 3 Monate. Ende Juli werde ich nämlich für 5 Wochen nach Indonesien gehen und im September fängt meine Ausbildung an.
Wenn ich nun bei Burger King Teilzeit arbeite, und der Vertrag für 6 Monate gültig ist, kann ich dann ohne Gefahr nach 3 Monaten kündigen oder muss ich da irgendwas beachten (z.B einen Monat vorher bescheid geben etc...)?
Vielen Dank für die Antworten, liebe Grüße, TIna :)
4 Antworten
Du solltest vor der Vertragsunterzeichnung darauf achten, dass es im befristeten Arbeitsvertrag eine Kündigungsvereinbarung gibt.
Wenn vertraglich in der Befristung nichts zur Kündigungsfrist steht und auch kein entstprechender Tarifvertrag Anwendung findet, ist so ein Arbeitsvertrag nach § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht kündbar. Er endet mit Ablauf der Befristung.
Gibt es im Arbeitsvertrag eine Vereinbarung zur Kündigung, kannst Du den Vertrag unterschreiben. Du musst dann nur darauf achten, dass Du ihn rechtszeitig unter Beachtung der Kündigungsfrist kündigst.
Sollte es eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist geben, musst Du dann auch noch darauf achten, dass die Kündigung nicht viel zu früh ausgesprochen wird. Der AG kann sonst noch eine Gegenkündigung aussprechen und Du bist dann früher raus als Du möchtest.
Musst sehen, was im Vertrag steht. Wenn eine Kündigung vor Ablauf der 6 Monate nicht möglich ist, dann kannst Du nicht vorher aussteigen. Lies den Vertrag gut durch.
Von McDonalds weiß ich, dass hier eine Kündigung auch nach 4 Wochen möglich ist.
Generell ist eine Kündigung in den ersten 6 Monaten sofort fällig und danach gibts auf beideseitigen Beruhen eine Kündigungsfrist (kannst mal googlen) jedoch ist es nicht ausgeschlossen dass Burgerking einen anderen Vertrag mit dir vereinbaren möchte (Gut Lesen Bitte) Ich hoffe ich konnte helfen (freue mich für jedes Like) Michi
Mache doch gleich einen 3-Monats-Vertrag!
Dann solltest Du darauf achten, dass eine beidseitige Kündigungsklausel mit z.B. 14-Tages-Frist verankert wird; dann kannst Du 14 Tage vor Ablauf der 3 Monate kündigen.
das problem ist wahrscheinlich, dass mich keiner für 3 monate einstellen wird...