Unbezahlte Arbeitszeit in der Gastronomie

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Sicher zählt das zur Arbeitszeit. So ein Verhalten ist skandalös, aber gerade in Zeiten von Mindestlohn-Einführung und Co. leider nicht selten. :-/

Hallo,

ich habe irgendwo mal ein Gerichtsurteil dazu gelesen. Leider weiß ich nicht mehr wann und wo. Inhaltlich stand dort folgendes:

Wenn Du freiwillig früher da bist, wie bei Deinem alten Arbeitgeber, ist es Dein Ding, wenn Du früher anfängst. = Arbeitszeit die er nicht bezahlen muß

Sobald es aber eine Verpflichtung ist, und Du auch 10 Min. früher anfangen sollst, ist es Arbeitszeit, die auch bezahlt werden muß. Denn Arbeitsbeginn ist dann nicht erst um 10:00 sondern schon um 9:50 Uhr - z.B.

Feierabend, ist dann, wenn Du die Erlaubnis hast nach Haus zu gehen, also NACH der Abrechnung.

Eigentlich gehört die Zeit natürlich zu Deiner Arbeitszeit. Aber ich weiß, dass in der Gastronomie oft viel unbezahlte Arbeitszeit anfällt... Es gibt auch faire Arbeitgeber...

Selbstverständlich gehört das auch zu der Arbeitszeit, da du in der Zeit ja auch Aufgaben für denen Arbeitgeber übernimmst.

elende Ausbeuter, die hab ich gefressen..