Unbezahlte Arbeitszeit in der Gastronomie
Hallo zusammen,
ich arbeite schon einige Jahre in der Gastronomie, für mich ist es selbstverständlich. dass ich 10 Minuten vor Schichtbeginn anwesend bin. Nun habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Hier ist es so, das ich verpflichtet bin, 10 Minuten vor Schichtbeginn umgezogen bereit stehen muss, bzw. schon beginne zu arbeiten. Tische übernehmen usw., das erste Tablett raus trage. Es wird angedroht, wenn man 10 vor nicht bereit steht, uns eine ganze halbe Stunde abgezogen wird. Heißt, ich bin meist schon 15 Minuten vor Schichtbeginn anwesend um einen kleinen Puffer zu haben.
Nach der Schicht das selbe Spiel.... Mir wird gesagt, ich hätte um 22 Uhr Feierabend. Danach muss ich meist noch meine Abrechnung machen, es kommt auch vor das ich noch einige Minuten warten muss bis sich ein Schichtleiter dafür Zeit nimmt. Bedeutet das ich oft erst um 22:20-22:30 fertig bin.
Jetzt meine Frage: Was zählt hier zur Arbeitszeit? Gehört die Abrechnung mit dazu, bzw. die 10 Minuten vor Schichtbeginn? Gibt es dazu Gesetzliche Vorgaben?
Ich konnte im Internet leider nichts dazu finden...
Danke
7 Antworten
Sicher zählt das zur Arbeitszeit. So ein Verhalten ist skandalös, aber gerade in Zeiten von Mindestlohn-Einführung und Co. leider nicht selten. :-/
Hallo,
ich habe irgendwo mal ein Gerichtsurteil dazu gelesen. Leider weiß ich nicht mehr wann und wo. Inhaltlich stand dort folgendes:
Wenn Du freiwillig früher da bist, wie bei Deinem alten Arbeitgeber, ist es Dein Ding, wenn Du früher anfängst. = Arbeitszeit die er nicht bezahlen muß
Sobald es aber eine Verpflichtung ist, und Du auch 10 Min. früher anfangen sollst, ist es Arbeitszeit, die auch bezahlt werden muß. Denn Arbeitsbeginn ist dann nicht erst um 10:00 sondern schon um 9:50 Uhr - z.B.
Feierabend, ist dann, wenn Du die Erlaubnis hast nach Haus zu gehen, also NACH der Abrechnung.
Eigentlich gehört die Zeit natürlich zu Deiner Arbeitszeit. Aber ich weiß, dass in der Gastronomie oft viel unbezahlte Arbeitszeit anfällt... Es gibt auch faire Arbeitgeber...
Selbstverständlich gehört das auch zu der Arbeitszeit, da du in der Zeit ja auch Aufgaben für denen Arbeitgeber übernimmst.
elende Ausbeuter, die hab ich gefressen..