gegen einen Schulausschluss vorgehen
Hallo Leute, meine Schwester hat heute von der schule einen Brief bekommen der wie folgt aussieht.
X in der Klasse Y hat die schulischen Pflichten wie folgt verletzt:
Auch nach Androhung der Entlassung vom Januar 2012 gem. Art. Art. 86 Abs.2 Nr. 8 BayEUG hat die Schülerin ihr Verhalten nicht in der Weise geändert, dass sie die mit der Ordnungsmaßnahme gerügten Pflichtverletzungen in der Folgezeit unterlassen hätte. Zur Anhörung vor dem Disziplinarausschuss am Dez. 2013 (fast 2 Jahre nach der androhung) ist sie nicht erschienen. Es wird darauf hingewiesen. dass die Schülerin bis zum Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres berufsschulpflichtig ist.
Als Ordnungsmaßnahme wird deshalb verhängt : Entlassung aus der XY schule.
Wir bitten Sie, die Kenntnisnahme durch Ihre Unterschrift zu bestätigen und diese Mitteilung an die Schule zurückzuleiten.
also ich sehe da nicht mal ne Begründung und kann dadurch nicht entnehmen weswegen sie von der schule entlassen wurde. Zum Disziplinarausschuss vor paar tagen, wurde meine Mutter nicht eingeladen oder meine Schwester hat den Brief abgefangen, aber wie kann man denn sowas einfach so beschließen ohne mal Telefonisch mit der Mutter Kontakt aufzunehmen???
Also zu meiner frage, ich möchte gerne einen Widerspruch gegen diese Entlassung einlegen. Erstens: weil ich und meine mutter von der ganzen sache garnichts mitbekommen. (Schwester ist noch nicht 18) Zweitens: jetzt 5 Monate vor den Abschlussprüfungen jemanden rauszuwerfen finde ich total unfair.
Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Was sollte ich in den widerspruch schreiben? gibt es da sowas wie mustervorlagen? Und vor allem, sollte meine Schwester nach den Ferien einfach weiter in die schule gehen wenn ich widerspruch eingelegt habe?
Viel dank für eure hilfe ich bin echt mit meinen Latein am ende.
5 Antworten
Die Begründung gabs ja sicherlich schon 2012 und somit besteht keine Notwendigkeit, dass nochmals in diesem Schreiben zu wiederholen. Jedenfalls muss das schon wirklich gravierend gewesen sein. Dazu schreibst du ja auch noch selbst "oder meine Schwester hat den Brief abgefangen"... Also, wenn man davon schon mal ausgeht, dann frage ich mich, was das mit einem weiteren Schulbesuch überhaupt noch soll, man kann ja niemanden zu weiterführender Bildung zwingen und auf die Erfüllung der normalen Schulpflicht wurde ja auch hingewiesen. Wenn das noch 5 Monate bis zu den Abschlussprüfungen sind UND die Noten im Moment gut aussehen, dann gibts ja auch noch Möglichkeiten die Prüfungen "extern" abzulegen. Widerspruch!? Quark, da soll die Mutter mal ein PERSÖNLICHES Gespräch mit der Schule suchen ( DAS hätte sie schon 2012... Tun sollen.. Eher schon müssen, im Interesse der Tochter ), damit das vernüftig geklärt werden kann.
Übrigens: "Einfach so" nach den Ferien wieder in der Schule zu erscheinen bringt gar nichts. Im Gegenteil, wenn se da noch irgendwie frech wird, dann kann das als Hausfriedensbruch angesehen und abgehandelt werden.
da du den brief wohl abgefangen hast der an deine mutter gehen sollte, muss deine mutter jetzt einspruch erheben. aber der grund steht doch ganz oben im brief, da du dich nach einem oder mehreren vorfällen nicht geändert hast nach deren abmahnung.
so kann deine mutter zumindest versuchen ein neues gespräch zu bekommen um zu sehen was machbar ist.
was kannst Du nicht verstehen wollen? Man hat ihr 2 jahre Zeitgegeben sich zu ändern "Auch nach Androhung der Entlassung vom Januar 2012 gem. Art. Art. 86 Abs.2 Nr. 8 BayEUG hat die Schülerin ihr Verhalten nicht in der Weise geändert, dass sie die mit der Ordnungsmaßnahme gerügten Pflichtverletzungen in der Folgezeit unterlassen hätte." Wenn sie den Brief abgefangen hat dann ist es ihr Verschulden, wenn die Mutter nicht befragt wurde, da sie schriftlich eingeladen war. Wenn das Freulein Schwester das Briefgeheimnis verletzt, gehört sie angezeigt! Du mußt Deiner Schwester erklären, dass sie auf dem Holzweg ist und nicht der Schule die Schuld in die Schuhe schieben wollen.
ja des ist schon klar dass es ihre schuld ist, meine frage ist nur wie ich gegen die entlassung vorgehen kann
hat die Schülerin ihr Verhalten nicht in der Weise geändert, dass sie die mit der Ordnungsmaßnahme gerügten Pflichtverletzungen in der Folgezeit unterlassen hätte.
Das reicht als Begründung. Deine Schwester weiß doch sicherlich, warum das nun passiert ist.
Ohne Begründung??? Also da würde ich Widerspruch einlegen!
ja ich hab den ganzen brief oben geschrieben, sonst steht nichts drin