Schulrecht-Teilkonferenz

2 Antworten

Locker bleiben. Es gibt Ordnungsmaßnahmen nur für Verstösse. Bei rechtzeitiger Inforamtion und Vorlage eines Attestes wurde getan, was erforderlich ist. Kein Verstoß. Niemand kann für eine Krankheit bestraft werden. Und niemand wird sich trauen, das ärztliche Attest zu bezweifeln.

Es sei denn, es sind neben den entschuldigten Zeiten noch weitere untentschuldigte Fehlzeiten vor - "keine 20 Stunden unentschuldigt gefehlt". Sind die 20 Stunden jetzt die mit Attest oder gibt es weitere ohne?

Bei extremen - auch entschuldigten - Fehlzeiten bestünde theoretisch die Möglichkeit, die Leistungen im Schuljahr als "nicht bewertbar" anzusehen. Aber sicher nicht bei 20 Stunden.

In NRW ist die Teilkonferenz ein Organ der Schulkonferenz. Sie kann Aufgaben übertragen bekommen; eine Form ist der Vertrauensausschuss. Er befindet über erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen. Daran sind auch Eltern und ggf. Schüler beteiligt. Hier wird über die Anwendung der Verordung bzw. des Gesetzes an der Schule beraten und beschlossen. Ein Verweis von der Schule steht am Ende aller Maßnahmen. http://www.schulministerium.nrw.de/Schulgesetz/paragraph.jsp?paragraph=53 Alle Beschlüsse können angefochten werden und dann wird überprüft. Zuerst durch die Schule selbst und dann durch die Schulaufsicht. Danach steht der Klageweg über das Verwaltungsgericht offen.