Unterschlagung, Kindergeld?
Guten Tag,
ich [23 Jahre] habe folgendes Problem, ohne groß weiter auszuholen.
Wegen einer Krankheit musste ich damals eine Ausbildung unterbrechen bzw abbrechen, da ich sie nicht fortsetzen konnte. Nach knapp 2 Jahren - dieses Jahr - wurde uns nahe gelegt, dass man das Kindergeld für diese Zeit nachträglich erstattet bekommen würde. Leider erfolglos und selbst nach dem Widerspruch gegen die Familienkasse kam eine Ablehnung (Nicht per Post, dazu mehr unten).
Da ich aktuell ziemlich viel um die Ohren habe, habe ich den Papierkram meiner Mutter überlassen, die mir auch nach dem Widerspruch mündlich mitgeteilt hatte, dass die Familienkasse den Widerspruch abgelehnt haben. Nun hat sich rausgestellt, dass das Geld doch erstattet wurde aber nicht auf mein Konto, sondern heimlich auf das Konto meiner Mutter, wovon sie auch was wusste und nichts gesagt hatte. Sie hatte das Geld nun über die lange Zeit sich angeeignet ohne mich in Kenntnis zu setzen. [Straftat: Unterschlagung?]
Meine Frage ist nun, wie ich vorgehen soll um mir das Geld anzueignen? Jegliche Unterhaltung mit ihr führt nur zu Beleidigungen ihrerseits. Kann ich mit den Vorwürfen direkt zur Familienkasse fahren und denen die Lage schildern? Dürfen die mir Auskunft drüber geben wieviel Geld und in welchem Zeitraum überwiesen worden ist/wird? Da es immerhin alles über den Namen meiner Mutter läuft?
Es ist auch kein Einzelfall, dass sie mal diese Schiene fährt, sie hatte vor einigen Jahren auch mit einer meiner Schwestern in Sachen Steuern um paar Hunderter betrogen, aber wer will die eigene Mutter schon anzeigen, wenn man selber nichts damit zutun hat?
Da es in meinen Fall um mich geht und einige Monate - Jahr nachgezahlt wurde, kommt einiges zusammen. Das würde auch erklären, wieso sie in letzter Zeit soviel Geld ausgibt.
Kann ich damit zur Familienkasse und nachfragen, welche Summe überwiesen worden ist? Sämtliche weitere Überweisungen auf mein Konto gehen sollen? Da ich gerne die genaue Summe wissen möchte, die auf mein Konto überwiesen werden soll und eine Anzeige gegen Unterschlagung erstatten möchte.
4 Antworten
es ist schwierig. Du hättest, wenn du nicht mehr zu Hause gewohnt hast in der Zeit der Nachforderung und keinen Unterhalt von deiner Mutter erhalten hast, einen Abzweigungsantrag stellen müssen und das ganze nicht einfach deiner Mutter überlassen sollen, wenn du eh schon weißt, wie sie ist.
Solltest du noch zu Hause gewohnt haben, dann stand das Geld eh deiner Mutter zu und nicht dir. Denn sie ist ja für dich aufgekommen in der Zeit.
Aber selbst in ersterem Fall stellt sich ja die Frage, von was du damals gelebt hast, hast du Krankengeld bekommen? Deine Mutter könnte sagen, sie hat dich damals unterstützt, wenn auch nur in Sachleistungen.
Die Familienkasse hat gezahlt und da kriegst du dann auch nichts mehr, denn die haben ja an die berechtigte Person bezahlt, du hast ja keinen Antrag gestellt. Wenn überhaupt, könntest du nur Kindergeld für die Zeit jetzt per Abzweigungsantrag auf dein Konto erhalten.
Wie weit du mit einer Anzeige kommen wirst, ist fraglich, wenn man überhaupt eine erstatten will. Dein Geld bringt dir das aber definitiv nicht zurück. Selbst eine Auskunft von der Familienkasse wirst du eher nicht erhalten (fragen kostet aber nichts).
Tja, Kindergeld ist eine Leistung die normalerweise den Eltern zusteht, dafür haben die Eltern Unterhalt zu leisten.
Das Kindergeld hätte dir zugestanden wenn du nicht in der elterlichen Wohnung gemeldet warst und Ü18 bist, die Eltern keinen Unterhalt leisten und du einen Abzweigungsantrag gestellt hättest. Die Voraussetzungen für Kindergeld mal voraus gesetzt.
Die Familienkasse wird gezahltes Geld nicht von der Mutter zurück fordern und dann an dich auszahlen. Nur gänzlich zu Unrecht bezogenes Kindergeld würde zurück gefordert.
Das kannst du nur für die Zukunft ändern. Auch (weiteren) Unterhalt musst du, als Ü18, selber von den Eltern einfordern u. ggf. einklagen. Rückwirkend geht das aber nicht.
Zunächst einmal ist es richtig so, dass das Kindergeld auf das Konto deiner Mutter geht. Wenn es an dich selbst gehen soll, musst du bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes an dich selbst stellen. Das solltest du jetzt schleunigst tun. Das bis jetzt an deine Mutter ausbezahlte Kindergeld wirst du vermutlich abschreiben können.
Den Antrag werde ich dann Montag einleiten. Bekommt man das Geld auf keinem Weg zurück, selbst wenn sie das Geld nicht für mich, sondern für ein neues Auto ausgegeben hat? Da mein Vater für die Zeit von sein eigenes Geld einkaufen musste, obwohl meiner Mutter das Geld dafür bekam, aber es selbst genutzt hat. (Daher auch die evtl. Unterschlagung?
Das Kindergeld steht Deiner Mutter zu. Sie unterschlägt es keinesfalls - es ist dazu gedacht, Dich zu ernähren usw.
Sicher hat sie Dich in der Zeit, als kein Kindergeld floss, auch unterstützt.
Eben nicht, wie ich schon gesagt habe, wollte ich ungern groß ausholen, da Sie das Geld für sich selbst genutzt hat (Neues Auto etc) und für mich kommt allerdings mein Vater auf, der nichts von dem Kindergeld hat.