Unterschlagung, Kindergeld?

4 Antworten

es ist schwierig. Du hättest, wenn du nicht mehr zu Hause gewohnt hast  in der Zeit der Nachforderung und keinen Unterhalt von deiner Mutter erhalten hast, einen Abzweigungsantrag stellen müssen und das ganze nicht einfach deiner Mutter überlassen sollen, wenn du eh schon weißt, wie sie ist. 

Solltest du noch zu Hause gewohnt haben, dann stand das Geld eh deiner Mutter zu und nicht dir. Denn sie ist ja für dich aufgekommen in der Zeit. 

Aber selbst in ersterem Fall stellt sich ja die Frage, von was du damals gelebt hast, hast du Krankengeld bekommen? Deine Mutter könnte sagen, sie hat dich damals unterstützt, wenn auch nur in Sachleistungen. 

Die Familienkasse hat gezahlt und da kriegst du dann auch nichts mehr, denn die haben ja an die berechtigte Person bezahlt, du hast ja keinen Antrag gestellt. Wenn überhaupt, könntest du nur Kindergeld für die Zeit jetzt per Abzweigungsantrag auf dein Konto erhalten. 

Wie weit du mit einer Anzeige kommen wirst, ist fraglich, wenn man überhaupt eine erstatten will. Dein Geld bringt dir das aber definitiv nicht zurück. Selbst eine Auskunft von der Familienkasse wirst du eher nicht erhalten (fragen kostet aber nichts).

Tja, Kindergeld ist eine Leistung die normalerweise den Eltern zusteht, dafür haben die Eltern Unterhalt zu leisten.

Das Kindergeld hätte dir zugestanden wenn du nicht in der elterlichen Wohnung gemeldet warst und Ü18 bist, die Eltern keinen Unterhalt leisten und du einen Abzweigungsantrag gestellt hättest.  Die Voraussetzungen für Kindergeld mal voraus gesetzt.

Die Familienkasse wird gezahltes Geld nicht von der Mutter zurück fordern und dann an dich auszahlen. Nur gänzlich zu Unrecht bezogenes Kindergeld würde zurück gefordert.

Das kannst du nur für die Zukunft ändern. Auch (weiteren) Unterhalt musst du, als Ü18, selber von den Eltern einfordern u. ggf. einklagen. Rückwirkend geht das aber nicht.

Zunächst einmal ist es richtig so, dass das Kindergeld auf das Konto deiner Mutter geht. Wenn es an dich selbst gehen soll, musst du bei der Familienkasse einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes an dich selbst stellen. Das solltest du jetzt schleunigst tun. Das bis jetzt an deine Mutter ausbezahlte Kindergeld wirst du vermutlich abschreiben können.

CatEyeRecording 
Beitragsersteller
 18.06.2016, 19:18

Den Antrag werde ich dann Montag einleiten. Bekommt man das Geld auf keinem Weg zurück, selbst wenn sie das Geld nicht für mich, sondern für ein neues Auto ausgegeben hat? Da mein Vater für die Zeit von sein eigenes Geld einkaufen musste, obwohl meiner Mutter das Geld dafür bekam, aber es selbst genutzt hat. (Daher auch die evtl. Unterschlagung?

Das Kindergeld steht Deiner Mutter zu. Sie unterschlägt es keinesfalls - es ist dazu gedacht, Dich zu ernähren usw.



CatEyeRecording 
Beitragsersteller
 18.06.2016, 19:16

Eben nicht, wie ich schon gesagt habe, wollte ich ungern groß ausholen, da Sie das Geld für sich selbst genutzt hat (Neues Auto etc) und für mich kommt allerdings mein Vater auf, der nichts von dem Kindergeld hat.

beangato  20.06.2016, 07:30
@CatEyeRecording

Sicher hat sie Dich in der Zeit, als kein Kindergeld floss, auch unterstützt.