Wie lange darf ein Widerspruchsverfahren bei der Widerspruchsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund dauern?

2 Antworten

Hallo muttisbester33,

Sie schreiben:

Wie lange darf ein Widerspruchsverfahren bei der Widerspruchsstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund dauern?

Antwort:

https://www.jurion.de/Gesetze/SGG/88

http://www.genten.de/rm/erwerbsminderungsrente-untaetigkeitsklage-manchmal-notwendig

Unter obigen Links finden Sie Anhaltspunkte!

Allerdings ist nicht nachvollziehbar, warum Ihnen Ihr Anwalt hier nicht mit Rat und Tat zur Seite steht!

Sie müßen sich einfach vorstellen, daß die DRV eine Zusammenfassung von 16 verschiedenen Versicherungsträgern ist, welche früher Ihre eigene Suppe gekocht haben. Das ist ein riesiger Verwaltungsmoloch!

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Rentenversicherung#Liste_der_Tr.C3.A4ger

Auszug:

Die Deutsche Rentenversicherung hat 16 rechtlich selbständige Versicherungsträger. 

Diese sind entweder regionenübergreifend/bundesweit (Bundesträger) oder in einer bestimmten Region (Regionalträger) zuständig.

 Zum 30. Juni 2009 waren bei der DRV inklusive der zugeordneten Rehakliniken insgesamt 62.743 Mitarbeiter beschäftigt.

Fazit:

Es gibt die Möglichkeit, nach Verstreichen von diversen Fristen aktiv zu werden mit einer Untätigkeitsklage!

Welche Fristen hier zu berücksichtigen sind, das sollte Ihr Anwalt überblicken und zu gegebener Zeit konsequent aktiv werden! 

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo,

das hängt ab von der DRV Bundesland in dem du lebst, wenn du ein gewerblicher Arbeitnehmer bist oder sonst als Angestellter von der DRV Bund. Je nachdem dort wie viel verfahren in der Widerspruchstelle anhängig sind und es somit einen Stau gibt, kann es bis 4 Monate dauern, bis ein Widerspruchsausschuß (1 Arbeitnehmervertreter, 1 Arbeitgebervertreter, 1 Verwaltungsangestellte/Abt. Rechtsmittel und ein Arzt des Sozialmedizinischen Dienstes des Rentenversicherungsträgers).

Nach den 4 Monaten sollte dein Rechtsanwalt nochmal tätig werden.

Der Widerspruch ist bei deinem Anwalt ein kostenpflichtiges Verfahren (allerdings übernehmen einige Rechtsschutzversicherer mit neuen Bedingungswerk auch diese Kosten). Das Widerspruchsverfahren ist vor dem Sozialgerichtsverfahren gesetzlich vorgeschaltet.

Das hat mit gutem oder bösen Verfahren oder langer Wartezeit  nichts zu tun.

Man muss davon ausgehen, wenn der Arbeitnehmervertreter für deine Rente stimmt und  der Arbeitgebervertreter nicht, dann steht es 1:1 und der Widerspruch wird abgelehnt. Dann müsst Ihr Klage beim Sozialgericht einlegen, in Lübeck dauert ein Gerichtstermin bis zu 2 Jahre....

Beste Grüße

Dickie59

muttisbester33 
Beitragsersteller
 15.04.2016, 16:04

Hallo!

Zunächst einmal vielen Dank für deine Antwort!

Also, mein Widerspruch an die DRV Bund in Nordrhein-Westfalen hat bereits am 22. Juni letzten Jahres stattgefunden - was machen die denn da soooo lange?

Das letzte Gutachten wurde am 15. Februar 2016 erstellt.

Dann bleibt mir ja nur, abzuwarten. Meine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten ab dem Moment, in dem die Klage eingereicht wird, die Kosten für meinen Anwalt halten sich aber in Grenzen.

Ich bin ja mal gespannt. Danke dir nochmal und viele Grüße!

Dickie59  16.04.2016, 15:01
@muttisbester33

das liegt daran, das der Widerspruchsausschuß sich vertagte und ein neues Gutachten wegen der gesamten Zeit naforderte, das war im februar erstellt, muss dann von der abteilung aufgearbeitet werden, ob man zu einem anderen ergebnis (abhilfe oder teilabhilfe) kommt und dem widerspruchsausschuß das wieder vorlegen,. der muss terminiert werden, ich habe früher wert daraufgelegt, dieses verfahren wieder auf den tisch zu bekommen und nicht ein anderer ausschuß, in der regel war ich jeden monat einmal geladen. das kann bei euch anders sein, das bundesland hat auch sicher mehr ver´fahren. Ihr bewegt euch also in den üblichen Fristen.

Beste Grüße

Dickie59