Ausschluss vom Unterricht Rechtmäßig?
Nehmen wir an. Lehrer A kündigt den Schülern seines Kurses an, dass ein verspätetes Erscheinen nicht akzeptiert wird. Wer zu spät zum Unterricht komme, werde die Unterrichtsstunde nicht besuchen dürfen.
Nehmen wir an ein Schüler geht in die 11 Klasse und sein Bus kommt zu spät. Es handelt sich hierbei um eine Verspätung von 10 Minuten. Der Schüler klopt und der Lehrer öffnet umgehend und weist den Schüler daraufhin, dass er nun draußen bleiben müsse und wird vom Unterricht verwiesen. Nehmen wir weiter als Vorraussetzung an, der Schüler ist Schüler in NRW. Darf der Lehrer diese Strafe rechtmäßig ausführen, im Hinblick auf die Regelungen in §53(1) SchulG? Als Vorraussetzung ist anzunehmen, dass diese Stunde als unentschuldigte Fehlstunde gilt.
(§ 53 Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen (1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.)
Dies ist die entsprechende Regelung, die grundsätzlich diese erzieherische Maßnahme erlaubt. Allerdings stellt sich bei diesem Fall grundsätzlich die Frage, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hier gewart wurde. Es handelt sich um eine Verspätung von 10 Minuten durch eine nicht kontrolierbare und vorhersehbare Ursache.
Freu mich auf eure Meinung
5 Antworten
Sowas macht doch ein Lehrer nur, wenn immer wieder Schüler zu spät kommen. Was soll er denn machen? Wenn er alles hinnimmt, weil es nicht mit dem Schulgesetz konform sein könnte, dann kommt bald jeder wie er will.
Wie erwähnt haben Lehrer das Recht jemand vom Unterricht auszuschließen, aber es geht hier um die Verhältnismäßigkeit.
In den oberen Klassen der Gymnasien ist das die Schulordnung.
Wenn dieLehrer zu spät kommen, dürfen die Schüler auch gehen.
So zumindest war es an den Schulen die ich kenne.
Such das Gespräch mit der Schulleitung.
Eine Verspätung der Schülerbeförderung (Bus) kannst DU nicht aktiv vermeiden. Und dass du fahrschüler bist, sollte berücksichtigt werden.
Freundlich und höflich fragen, ob man dich deswegen vom unterricht ausschließt, hilft weiter.
.... wie, das gibt es bisher bei Euch nicht?
Bei uns ist das schon lange der völlig normale Ablauf, Zugang in den Pausen, danach ist Unterricht.
Und da ja einige Eltern immer gleich mit Juristen kommen, verstehe ich auch die Lehrkräfte, denn die sind nicht als Türöffner eingestellt worden.
Es geht nicht um die Verspätung. Sondern darum, das der Unterricht durch diese Unterbrechung erheblich gestört wird.
Genau aus diesem Grund wirst du im Theater auch nicht mehr eingelassen, wenn der Akt auf der Bühne begann, sondern erst in der Pause.
Warum sollen diejenigen Mitschüler, die pünktlich kamen und sich gerade auf einen schwierigen Vortrag oder eine Arbeitsaufgabe konzentrieren, sich derart ablenken lassen? Der Lehrer in seinem Bemühen von vorn beginnen müssen und sein Pensum nicht schaffen?
Das ist ist keine Strafe, sondern zulässige Ordnungsmassnahme und als Erziehungsauftrag legitimiert. Als Azubi kannst du auch nicht 10 Minuten nach Arbeitsbeginn schadlos einlaufen und den Bus verantwortlich machen und wenn du als Urlauber zu spät am Flughafen oder Bahnhof bist, geht die Reise eben ohne dich los.
Das Wegerisiko liegt bei dir: Du hast erwartbare Verspätungen von verspäteten Bussen, Stau, Unfall usw. einzukalkulieren und eben rechtzeitig loszufahren.
Gute Besserung :-)
G imager761
Ordnungsmaßnahmen müssen von der Schulkonferenz beschlossen werden. Ausschluss vom Unterricht ist als erzieherische Maßnahme laut §54 SchulG erlaubt. Die Frage ist nur ob es Verhältnismäßig ist.