Ordnungsmaßnahme von der Schule im privaten Bereich?
Unser Sohn hat von der Schule eine Ordnungsmaßnahme bekommen. Die Schulklasse meines Sohnes hat privat eine Whatsapp-Gruppe gegründet. In dieser Gruppe ist eine Mitschülerin die ständig die Gruppe mit "Sprachnachrichten" belästigt hat.
Mein Sohn hat die Mitschülerin mehrfach per Whatsapp gebeten dieses zu unterlassen. Nachdem die Mitschülerin jedoch nicht aufhörte hat mein Sohn SIe beleidigt. Jetzt hat er von der Schule einen Verweis (Ordnugsmaßnahme) bekommen.
Meine Frage an euch:
Darf die Schule einen Verweis aussprechen obwohl dies im privaten Bereich war (ausserhalb der Schule und der Schulzeit) ?
Jede Kommunikation ist per Whatsapp erfolgt, die Schule schreibt aber er hätte Sie "verbal" beleidigt, was ja nicht richtig ist - kann ich dies nutzen um einen Widerspruch einzulegen?
Über Tipps wäre ich sehr dankbar!
12 Antworten
Bei uns sagen die Lehrer öfter es ist erlaubt aber da muss schon mehr als nur eine Beleidigung dahinter sein ich kenn ein die hat nen Verweis bekommen weil sie ne Gruppe machte die hieß Alle hassen... Wo die Person noch drin war das ist gerechtfertigt finde ich
Aus ndeiner Frage geht nicht hervor, ob bereits ein Gespräch zwischen dir und der Schule stattgefunden hat. Das wäre der erste Schritt.
Absurd das...
Ich verstehe zwar auch unter einer Textmeldung verbale Kommunikation.
Einen Schulverweis daraus abzuleiten, für mich unverständlich. Oder war das Ehrverletzend oder eine Drohung?
Ich würde mit dem Direktor sprechen.
Normalerweise Nein. Jedoch sollten Sie sich mit den Schulordnungen außernander setzen, dort werden sie alle nötigen Infos dazu erfahren. Ich persönlich würde nicht locker lassen, denn wie sie gesagt haben wurde er zuerst belästigt und hat sie auch (freundlich?) darum gebittet aufzuhören und nur wegen einer Beleidigung, welches sogar außerhalb der Schulzeit war, ein Verweis rauszugeben ist auch ziemlich übertrieben.
Beleidigungen sind Beleidigungen ob bei WhatsApp oder mündlich. Dennoch ist dies eine private Angelegenheit keine Sache der Schule. In diesem Falle kann die Schule sich schon einmischen, weil die Schule auch eine Stätte von Erziehung ist. Immerhin gilt es: Außerschulisches Verhalten darf Anlass einer Ordnungsmaßnahme nur sein, soweit es die Verwirklichung der Aufgabe der Schule gefährdet. BayEUG, Art 86 (8) Ich würde Ihnen raten, dass Sie mit dem Direktor sprechen und Ihr Sohn sich entschuldigt.