Kann ich als Lehrer eine Schülerin adoptieren?

13 Antworten

wenn der Vater zustimmt, ist das wohl kein Problem.

Wende Dich Montag mal ans Jugendamt, die beraten Euch.

Und Respekt für Deinen überaus menschlichen Einsatz - denke das Mädchen kann gute Freunde gebrauchen...alles Gute für Euch alle

orangeneorange 
Beitragsersteller
 26.06.2010, 12:24

Ich habe selber noch zwei Töchter die jüngere ist ein jahr älter als ihre Schwester. Ich denke da ist es verständlich so zu handeln. Sie ist ein liebenswertes Mädchen, sie lag mir gestern stundenlang im arm und hat geweint, ich selber fühlte mich da nicht mehr als Lehrer. Als am Abend alle beisammen waren, waren wir bei mir zuhause weil die Kinder nicht in die Wohnung der Mutter wollten.

auchmama  26.06.2010, 12:27
@orangeneorange

trotzdem ist diese Haltung nicht für jeden selbstverständlich - und meine Hochachtung ist Dir sicher...nochmal alles Gute

orangeneorange 
Beitragsersteller
 26.06.2010, 13:44
@auchmama

Danke ;)

Vielleicht ist es möglich, dass sie bei dir bleibt (du bist dann sozusagen Pflegemutter/vater). Wenn du sie adoptierst muss der Vater sein Sorgerecht abgeben, das wird er wohl nicht machen.

denke da käme vor der Adpotion ne Pflegschaft, erkundigt euch doch mal beim Jugendamt.

Eine weitere wichtige Etappe ist ein so genanntes Eignungsverfahren. In dessen Verlauf gibt es ein Vorbereitungsseminar, in dem die künftigen Pflegepersonen umfassend auf ihre Aufgabe vorbereitet werden. Ein Hausbesuch durch das zuständige Jugendamt findet ebenso statt. Letztlich ist es auch das Jugendamt, das den Status "Pflegeelternbewerber / Pflegeelternbewerberin" erteilt.

Liebe/r orangeneorange

Es ist wirklich sehr schön zuhören wie sich Lehrer für ihre Schüler/innen einsetzt. Wenn das Mädchen damit einverstanden das sie zu ihnen kommt.Können sie ja mal mit dem Vater reden wenn er noch ein Teil des Sorgerrechtes hat. Am besten sie setzen sich auch mit dem Jugendamt in Kontakt. Ich wünsche ihnen alles Gute.

Lg

Ich gehe mal davon aus, dass der Vater das Sorgerecht sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer die nicht voljaehrigen Kinder erhalten wird. Wenn die Schuelerin das will, und der Vater damit einverstanden ist, und auch das Jugendamt nichts dagegen hat, dann koennt ihr sie aufnehmen. Adoptieren muesst ihr sie nicht.... Aber lasst euch vor solch einem Schritt, zusammen mit dem Maedel und dem Vater vom Jugendamt beraten...