Kann ich als Lehrer eine Schülerin adoptieren?
Guten Morgen zusammen,
gestern hab ich was erlebt dass hab ich während meiner ganze Lehrerzeit nicht erlebt. Morgens kam die Polizei in die Schule und bat darum mit einer Schülerin zu sprechen, da diese Schülerin noch in meine Klasse geht (Ende des 10. Schuljahres) sollte ich mit kommen, die Polizisten erzählten mir dass ihre Mutter heute morgen auf der Autobahn einen todlichen Unfall gehabt hat, ich war echt schockiert von dieser Nachricht. Wir holten sie aus dem Unterricht mit einer Freundin. Das Mädchen brach völlig zusammen ich nahm sie in den arm, alles war ziemlich emotional. Sie wohnt seit einem Jahr in dieser Stadt, Mutter war alleinerziehend, die ältere Tochter wohnt in der Heimat, der Vater ist verzogen, der Bruder lebte mit bei der Schülerin und der Mutter. Wir informierten gemeinsam den Vater. Und ich fuhr mit ihr zs die 1 1/2 stunden zur schwester weil sie es sich wünschte. Der Vater machte sich auf den weg zum Sohn. Gestern abend waren nun alle zusammen uns ziemlich schnell stellte sich die frage was nun ist. Der Sohn möchte zum Vater, die ältere Tochter da bleiben wo sie ist und sie möchte hier bleiben aber nicht zu den Verwandten. Ich hab ihr gesagt dass sie hier bleiben kann, ich denke sie möchte dass auch, aber noch kann sie nicht sprechen. Meine Frau und ich würden sie aufnehmen. Muss ich sie dazu eig. adoptieren? Schließlich sind wir nicht verwandt.
13 Antworten
wenn der Vater zustimmt, ist das wohl kein Problem.
Wende Dich Montag mal ans Jugendamt, die beraten Euch.
Und Respekt für Deinen überaus menschlichen Einsatz - denke das Mädchen kann gute Freunde gebrauchen...alles Gute für Euch alle
trotzdem ist diese Haltung nicht für jeden selbstverständlich - und meine Hochachtung ist Dir sicher...nochmal alles Gute
Danke ;)
Vielleicht ist es möglich, dass sie bei dir bleibt (du bist dann sozusagen Pflegemutter/vater). Wenn du sie adoptierst muss der Vater sein Sorgerecht abgeben, das wird er wohl nicht machen.
denke da käme vor der Adpotion ne Pflegschaft, erkundigt euch doch mal beim Jugendamt.
Eine weitere wichtige Etappe ist ein so genanntes Eignungsverfahren. In dessen Verlauf gibt es ein Vorbereitungsseminar, in dem die künftigen Pflegepersonen umfassend auf ihre Aufgabe vorbereitet werden. Ein Hausbesuch durch das zuständige Jugendamt findet ebenso statt. Letztlich ist es auch das Jugendamt, das den Status "Pflegeelternbewerber / Pflegeelternbewerberin" erteilt.
Liebe/r orangeneorange
Es ist wirklich sehr schön zuhören wie sich Lehrer für ihre Schüler/innen einsetzt. Wenn das Mädchen damit einverstanden das sie zu ihnen kommt.Können sie ja mal mit dem Vater reden wenn er noch ein Teil des Sorgerrechtes hat. Am besten sie setzen sich auch mit dem Jugendamt in Kontakt. Ich wünsche ihnen alles Gute.
Lg
Ich gehe mal davon aus, dass der Vater das Sorgerecht sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer die nicht voljaehrigen Kinder erhalten wird. Wenn die Schuelerin das will, und der Vater damit einverstanden ist, und auch das Jugendamt nichts dagegen hat, dann koennt ihr sie aufnehmen. Adoptieren muesst ihr sie nicht.... Aber lasst euch vor solch einem Schritt, zusammen mit dem Maedel und dem Vater vom Jugendamt beraten...
Ich habe selber noch zwei Töchter die jüngere ist ein jahr älter als ihre Schwester. Ich denke da ist es verständlich so zu handeln. Sie ist ein liebenswertes Mädchen, sie lag mir gestern stundenlang im arm und hat geweint, ich selber fühlte mich da nicht mehr als Lehrer. Als am Abend alle beisammen waren, waren wir bei mir zuhause weil die Kinder nicht in die Wohnung der Mutter wollten.