Gebrauchtwagengarantie und Gewährleistung - darf der Händler entscheiden welche Werkstatt ich aufsuchen muss?
Ich habe gestern einen Gebrauchtwagen von einem Händler in 250 km Entfernung gekauft. Das Auto hat direkt neuen Service bekommen.
Leider geht plötzlich am ersten Tag die Kontrollleuchte an. Wie gehe ich vor? Der Händler ist verpflichtet den Mangel zu beseitigen, aber kann er mich zwingen die 250 km zu ihm zu fahren damit der Mangel von seiner Werkstatt beseitigt werden kann, oder kann ich den Mangel bei einer Werkstatt in meiner Nähe beseitigen lassen ?
Wie ist das rechtlich betrachtet? Und sollte ich gebrauch von der Garantie oder der Gewährleistung machen? Die Garantie ist mit 10% Selbstbeteiligung, bei Gewährleistung muss der Verkäufer die vollen Kosten tragen?
Wie gehe ich jetzt vor?
Danke!
8 Antworten
Du musst das mit dem Verkäufer absprechen. Wenn du nicht in seiner Werkstätte den Schaden beheben lässt, dann wirst du sicher einen Teil selber zahlen müssen. Es kommt aber natürlich darauf an, was für ein Schaden repariert werden soll.
Mein Auto hat 7 JAHRE Herstellergarantie und ich kann mir die Werkstatt aussuchen um die Inspektion durchführen zu lassen.
Du bist ja ein ganz schlaues Bürschchen.
Mein Fahrrad ist grün lackiert.
Das hat jetzt ungefähr genauso viel mit dem Thema zu tun.
So einen Fall hatte ich noch nicht.
Ja klar, kenne ich auch, z. B Herstellergarantie bei Neuwagen. Und auch bei den anderen Modellen kann m an in der Regel die anerkannten Werkstätten aussuchen. Aber hier geht es gesetzliche um die Gewährleistung bei Sachmängel für h den Händler einerseits und andererseits um die freiwillige Garantie des Händlers individuell zu 90 % für einen Gebrauchten, was aber individuell zu regeln war im Vertrag, wie z.B Verschleissteile, . Diese freiwilligen Garantien dienen dvor allem auch der Kundengewinung für später,. Der Händler stellt halt aus dem Lager ggf. Ersatzteile zur Verfügung und sein Werkstattpersonal . Aber er bezahlt nicht eine fremde Werkstatt bei der persönlichen Garantie.
Es ist ja keine Werksgarantie wie einem Neuwagen, sondern die Gewährleistung des Händlers/Verkäufers und da ist er zuständig für seine Gewährleistungen in seiner eigenen Werkstatt. Dann kann man halt nicht 250 km entfernt einennGebrauchten kaufen, wenn man dann nicht zur Reparatur hinfahren will..
Ich verstehe ernsthaft nicht, worauf du mit diesem Kommentar hinaus willst. Wo steht im §439 BGB, dass die Reparatur beim Gewährleistungsfall nicht beim Verkäufer durchgeführt wird?
Ich beziehe mich auf den letzten Satz des Antwortgebers, schrieb ich auch
Dann kann man halt nicht 250 km entfernt einennGebrauchten kaufen, wenn man dann nicht zur Reparatur hinfahren will..
es ist nicht die Aufgabe des Käufers 250 km zu fahren, sondern ist Aufgabe des Händlers zuzusehen wie das Fahrzeug in seine Werkstatt kommt...
Okay. Ändert aber nichts daran, dass das Auto eben die 250 km weg muss. Ich denke die Problematik bei dem Thema ist nicht so sehr ob der FS da selber hinfährt oder das Auto dahin transportieren lässt, sondern grundsätzlich die Frage ob es wirklich zum Händler muss.
Händler und Käufer können selbstverständlich das Problem so lösen wie Sie wollen, allerdings sollte der Käufer keine zusätzlichen Kosten für den Transport o. ä. haben. Wenn der Händler eine Vertragswerkstatt in der Nähe hat, kann natürlich auch diese gewählt werden.
Da ist nicht nur Gewährleistung sondern wie gesagt auch Garantie dabei. Belege für Ihre Aussage?
Und was steht in dem gesonderten extra Garantievertrag. Wer ist für diesen eigenen Vertrag der Vertragspartner ? Gewährleistung und Garantie sind 2 getennte Ansprüche nach Vertragstext so wie unterschrieben...
Der nette fragesteller hat vorhin schon immer nach irgendwelchen belegen verlangt. Scheinbar kommt er nicht mit der Wahrheit zurecht dass er 250 km fahren muss
Wenn das die Wahrheit ist, können Sie das doch sicher belegen? Nein? Dann seien Sie ruhig
Wenn du es besser weißt, kannst du es bestimmt belegen -nein ? Dann geb ruhe
@carlo, also ihr Schlaumeier, lest euch das hier mal durch. Schade das gutefrage nur so von schlechten Usern wimmelt die falsche Informationen verbreiten...
"Bei einem Gebrauchtwagenkauf mit Garantie können Inspektionen und Wartung auch in einer freien Werkstattdurchgeführt werden – eine Klausel, die die Garantieübernahme an den Besuch einer Vertragswerkstatt des Herstellers bindet, ist unwirksam (BGH, Urt. v. 25.09.2013 – Az. VIII ZR 206/12)."
https://www.kanzleiwehner.de/2015/07/kfz-reparaturen-gewaehrleistung-garantie/
Auch dir empfehle ich als Wahrheit mal Paragraph 439 durchzulesen.
auch du erkennst, dass deine Auskunft nicht die Wahrheit ist sondern eine Lüge.
Ja, der Erfüllungsort der Nacherfüllung ist beim Händler.
Da hab ich anderes gelesen...
"Bei einem Gebrauchtwagenkauf mit Garantie können Inspektionen und Wartung auch in einer freien Werkstattdurchgeführt werden – eine Klausel, die die Garantieübernahme an den Besuch einer Vertragswerkstatt des Herstellers bindet, ist unwirksam (BGH, Urt. v. 25.09.2013 – Az. VIII ZR 206/12)."
https://www.kanzleiwehner.de/2015/07/kfz-reparaturen-gewaehrleistung-garantie/
Und was haben Inspektionen und Wartung mit dem Thema zu tun? Absolut nichts...
Hast du meinen Link wenigstens gelesen ?
Deiner hat nicht sehr viel mit deinem Fall zu tun.
Wartung = Reparatur. Also sehr viel hätte ich mal gesagt.
Wartung ist nicht gleich Reparatur. Im einen Fall geht es um eine Klausel in der Garantie um die Garantie zu erhalten, im anderen Fall um Gewährleistung.
Du stellst eine Frage, bist aber mit der Antwort nicht zufrieden. Das ist aber nicht unser Problem.
"Auch anderslautende Formulierungen im Kleingedruckten der Garantie können daran nichts ändern, denn: Der Käufer eines Gebrauchtwagens mit zusätzlich erworbener Garantie kann die Werkstatt trotz anderslautender Angaben in den Garantiebedingungen frei wählen. "
https://www.autofahrerseite.eu/recht/garantie/45-freie-werkstattwahl-auch-bei-gebrauchtwagen-garantie.html
Na dann lass es halt über die Garantie regeln, wenn die den Fall überhaupt deckt. Kann hier keiner wissen, da keiner weiß wie die Garantie aussieht.
Kapier es endlich. Wenn du eine Garantie hast, dann lies in deinem Vertrag nach. Garantie ist eine freiwillige Regelung und dafür gibt es keine Gesetze.
Und dein Händler kennt sehr sicher seine Vertragsbestimmungen.
@AnglerAut, Klar gibt es Gesetze! Es werden immerwieder Urteile gefällt die dann Gesetz sind! Nochmal:
"Auch anderslautende Formulierungen im Kleingedruckten der Garantie können daran nichts ändern, denn: Der Käufer eines Gebrauchtwagens mit zusätzlich erworbener Garantie kann die Werkstatt trotz anderslautender Angaben in den Garantiebedingungen frei wählen. "
https://www.autofahrerseite.eu/recht/garantie/45-freie-werkstattwahl-auch-bei-gebrauchtwagen-garantie.html
Dir ist nicht mehr zu helfen.
Der Link, den du gefunden hast hat mit deinem Fall einfach nichts zu tun.
Dort geht es darum, ob man zum Service immer zu einer Markenwerkstatt fahren muss.
Händler dürfen gar nicht die gesetzliche Gewährleistung ausschließen, auch nicht bei Gebrauchtwagen.
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Paragraph 439 BGB.
Da ist klar zu erkennen, dass du als Käufer nicht für die Transportkosten aufkommen muss, sondern der Händler dafür zu sorgen hat wie der Wagen zu ihm kommt. Heißt aber auch, du hast keinen Anspruch auf eine Werkstatt deiner Wahl in der Nähe.
Nvm, hab mich verlesen.
Danke! Zumindest was die Gewährleistung angeht, aber wie ist es bei der Gebrauchtwagengarantie?
Du verstehst nur leider gar nicht, worum es daringeht und sorgst mit deiner Antwort dafür, dass der Fragesteller Geld für einen Anwalt los wird.
Nein, ein Käufer kann im Sachmängelfall auch weiterhin keinen Fahrzeugaustausch nach eigenem Ermessen fordern. Er hat weiterhin das Fahrzeug zur Geschäftsadresse des Händlers zum Instandestzungsversuch zu bringen.
BGB 439 bezieht sich auf GELIEFERTE, bzw. vor Ort errichtete NEUwaren, bei denen der Kundenstandort Vertragsbestandteil ist. Z.B. die Solarpanels auf dem Dach deines Nachbarns.
Auch der kleine Küchenladen um die Ecke muss den Herd nicht mehr von dir abholen, vor Ort instandesetzen oder eine fremde Instandsetzung bezahlen, wenn du damit nach München umgezogen bist. Standort für Gewährleistungsfälle ist die Lieferadresse, bzw. ersatzweise die Geschäftsadresse des Händlers.
Wenn man nicht mehr gewillt ist das BGB durchzulesen, kommt so eine unsinnige Antwort heraus. Ich empfehle zur Feier des Tages Paragraph 439 BGB. Beziehe mich auf dem letzten Satz deine Antwort.