"Garantie nur gegen Aufpreis" - muss Autohändler Garantie/Gewährl. geben?

6 Antworten

Hallo

Auf ein Jahr gilt die Gewährleistung , Garantie kostet extra , da ein garantiedienstleister mit ins Boot geholt wird , der sich das bezahlen lässt , ergo eine Versicherung 

Gruss

grantie kann kostenpflichtig angeboten werden, die gewährleistung ist aber gesetz. die kann ein händler auf 1 jahr verkürzen, aber nicht weniger. private verkäufer können sie ganz ausschließen.

Garantie meint keine gesetzl. Gewährleistung. Ein Händler hat die 2 bzw. 1 Jahr bei Gebrauchtwagen zu gewähren, wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr greift, meint, der Käufer muss Vorhandensein des Mangels bei Übergabe nachweisen.

Als Kommisionär ("im Kundenauftrag") kann er sie hingegen gänzlich ausschliessen wie ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB eben auch.

Eine darüberhinausgehende Garantie auf Motor, Getriebe usw. ist freiwillig und selbstverständlich kostenpflichtig.

G imager761

Garantie ist immer eine freiwillige zusätzliche Vereinbarung, diese muss gar nicht gegeben werden, und kann natürlich wenn der Verkäufer will gegen einen Aufpreis anbieten.

Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ist hingegen gesetzlich geregelt, bei einem Gebrauchtwagen kann der Händler diese von 24 Monaten lediglich auf 12 Monate im Kaufvertrag reduzieren.

Garantie ist eine freiwillige Leistung und garantiert einen bestimmten Zustand der Kaufsache für den gesamten Garantiezeitraum.

Die gesetzliche Regelung nennt sich Gewährleistung oder (Sach-)Mängelhaftung; hierbei geht es um den mangelfreien Zustand zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Eine spätere Verschlechterung ist im Normalfall nicht mehr von der Mängelhaftung erfasst.

Das ist also alles andere als dasselbe...

imager761  09.12.2014, 19:27
Eine spätere Verschlechterung ist im Normalfall nicht mehr von der Mängelhaftung erfasst.

Falsch: Bei hier vorliegendem Verbrauchsüterkauf n. § 474 Abs. 1 S. 1 BGB gilt die Besonderheit, dass wenn ein Mangel innerhalb von 6 Monaten ab der Übereignung eintritt, die gesetzliche Fiktion angenommen wird, dass der Mangel schon beim Verkauf vorlag, § 476 BGB.

Der Verbraucher hat also die ganz erhebliche Beweiserleichterung, dass er, wenn die Kaufsache innerhalb von 6 Monaten ab der Übereignung einen Mangel aufweist, die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hat, ohne beweisen zu müssen, dass der Mangel auch tatsächlich schon bei der Übereignung vorgelegen hat.

Im übrigen haftet der Händler 2 Jahre, kann dies bei Gebrachtwagen aber auf 1 Jahr begrenzen.

Ausgenommen wären n. § 434 BGB nur erwartbare Beschaffenheit bzw. ausdrücklich bei Vertragsschluss benannte oder dem Käufer bekannte Mängel oder solche, die er selbst herbeigeführt hat: Verschleiss, Nachlackierung, Hagelschaden, Motorschaden durch Ölmangel, ...

RobertLiebling  09.12.2014, 23:24
@imager761
Falsch

Daher schrieb ich "im Normalfall". Dann nämlich, wenn der Mangel noch nicht zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag, sondern es sich um eine spätere Verschlechterung handelt. Nach § 433 BGB muss die Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben werden. Davon, dass sie danach noch für eine bestimmte Zeit mangelfrei bleiben muss, schreibt der Gesetzgeber nichts.

Wenn der Verkäufer das nachweisen kann, hat der Käufer keine Ansprüche.

Im übrigen haftet der Händler 2 Jahre

Sehr witzig. Beweise mal als Autokäufer, dass der Mangel, der das Fahrzeug nach 20 Monaten Benutzung in die Knie zwingt, bereits bei der Übergabe vorhanden war...

Punfish  10.12.2014, 11:56
@RobertLiebling

Wenn der fragliche Mangel bei dem fraglichen Fahrzeugtyp gehäuft auftritt, ist das gar nicht mal unmöglich.

RobertLiebling  10.12.2014, 11:57
@Punfish

Richtig. Das führt aber i.d.R. sowieso zu Rückrufaktionen des Fahrzeugherstellers.

Barmalej22 
Beitragsersteller
 09.12.2014, 19:13

Was genau ist ein Gefahrübergang?

bitte um ein kurzes Beispiel!

Antitroll1234  09.12.2014, 19:14
@Barmalej22
Was genau ist ein Gefahrübergang?

Du übernimmst das Fahrzeug vom Verkäufer / Händler.

RobertLiebling  09.12.2014, 19:18
@Barmalej22

Was genau ist ein Gefahrübergang?

Der Zeitpunkt, an dem die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer übergeht. Das ist in den meisten Fällen identisch mit der Übergabe an den Kunden; Ausnahme ist z.B. der Versendungskauf (§ 447 BGB) - allerdings wiederum nicht beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB)..

imager761  09.12.2014, 19:41
@Barmalej22
Was genau ist ein Gefahrübergang?

Das frage ich mich auch :-(

Tatsächlich meint "Gefahrübergang" im zivilrechtlichen Schuldrecht den Zeitpunkt, zu dem das Risiko der Verschlechterung oder des Verlusts der geschuldeten Sache (h.: Ware) vom Schuldner (h.: Verkäufer) auf den Gläubiger (h.: Käufer) übergeht.

Etwa beim ebay-Auktionen mit vereinbartem Versendungskauf, § 447 BGB: Mit Aufgabe der Sendung und Einlieferungsbeleg in der Hand geht das Risiko von Verlust oder Transportschaden eben auf den Käufer über.

Hier ist es aber sinnfrei benutzt, denn selbstverstänblich haftet der gewerbliche Händler auch nach dem Verkauf - s. o. :-O

RobertLiebling  09.12.2014, 23:29
@imager761
Hier ist es aber sinnfrei benutzt, denn selbstverstänblich haftet der gewerbliche Händler auch nach dem Verkauf

Drücke ich mich so unklar aus? Auch nach dem Verkauf haftet der Händler - aber nur für Mängel, die beim Gefahrübergang bereits vorhanden waren. Dass der Gesetzgeber beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten dem Verkäufer die Beweislast dafür auferlegt, dass der Anspruch des Käufers evtl. unberechtigt ist, setzt diese grundsätzliche Regelung des Kaufvertragsrechts nicht außer Kraft.