Neue Autobatterie ging nach 1 Jahr kaputt, - was gilt nun, die Gewährleistung oder die Garantie?
Hallo, es geht um eine neu gekaufte Autobatterie, direkt vom Händler (GmbH). Als ich sie kaufte und ins Auto einbaute war sie wohl soweit in Ordnung. Jetzt nach nur 1 Jahr schwächelt die Batterie herum. Sie hat etwa 30% ihrer Kapazität verloren und sie verliert ungewöhnlich schnell ihren Ladezustand (die verbleibenden 70%). Das kann ich auch nachweisen und belegen. Dass der Mangel bereits beim Kauf Bestand kann ich nicht sagen und auch nicht beweisen. Was greift hier nun, - die Gewährleistung des Händlers oder die Garantie des Herstellers? Und wenn es die Gewährleistung sein sollte, was kann ich dann von dem Händler verlangen (eine neue Batterie, eine Reparatur od. Geld zurück (aber wie viel Geld, in diesem Fall - den vollen Kaufpreis?)). Danke und viele Grüße, Rennmaus
2 Antworten
Ist doch egal wenn Du eine neue bekommst
Wow, was für eine super Antwort! Und wenn ich keine neue bekomme weil der Händler nicht kulant ist?
nicht nachweisen kannst, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war, kannst du nur auf die Kulanz des Händlers hoffen...
Moment mal, und was ist mit der Garantie des Herstellers? Immerhin sind da 2 Jahre oder mehr an Garantie drauf.