Gebrauchtwagen am ersten Tag defekt - was tun?
Hallo, ich habe einen Gebrauchtwagen (bj 1998) gekauft, das Auto hat neuen Tüv und bei der Probefahrt war auch alles in Ordnung. Dann ist nach 100km, am selben Tag als das Auto gekauft wurde, die Kupplung kaputt gegangen.
Was soll ich am besten tun? Das Auto zurückgeben? Den Schaden reparieren? Muss der Händler das Auto reparieren lassen? Der Kaufvertrag ist nur ein einfacher 0815 Kaufvertrag der solche Dinge gar nicht eingeht.
Danke
5 Antworten
Hallo Wisperer
Es muss nicht die Kupplung sein den nach deiner Beschreibung des Schadenshergangs ist was anderes mein Favorit.
Vermutlich ist die Kupplungsbetätigung Mechanisch ( das Seil gerissen )oder Hydraulisch ausgefallen.. das gibt es Geber und Nehmerzylinder und die Flüssigkeit die den Bremsflüssigkeitsausgleichsbehälter mit nutzt.. das Übertragungsmedium ist ebenfalls Bremsflüssigkeit und ich würfe erstmal sichtprüfen ob der Behälter noch der erforderlichen Flüssigkeitsstand aufweist.
Das ist zwar ein Verschleißteil aber nicht innerhalb eines Tages oder einer Woche akzeptabel. ich würde den Händler im ramen der gesetzlichen Sachmangelhaftung ansprechen wann er den Wagen Instandsetzen will und wo das Fahrzeug hingebracht werden soll.
Mit einer Abschleppstange bei Kurzen Strecken oder für längere Strecken einem Trailer zum KFZ Transport ist das problemlos und sicher zu schaffen.. Für den transport bist Du in der Pflicht denn Gerichtsstand ist der Hof / Standort des Händlers. Hoffe das hilft dir weiter..
Wenn es ein Händler war, dann haftet er im Rahmen der gesetzlichen Sachmangelhaftung. Allerdings nur, wenn er das Auto nicht als Vermittlungsvertrag verkauft hat. Mir ist nur schleierhaft, dass du das bei der Probefahrt mit der Kupplung nicht gemerkt hast.
Das kann z.B. auch nur das Kupplungsseil. Ein Kupplung geht nicht von jetzt auf gleich kaputt.
Hallo!
- Laut deiner Beschreibung denke ich, ist das Kupplungsseil oder an der Kupplungs-Hydraulik ein Defekt aufgetreten.
- Also Auto retour zum Höndler und reparieren lassen. Der Händler muss eine Gewährleistung geben und nachdem der Defekt gleich am ersten Tag aufgetreten ist, kann angenommen werden, dass der Defekt schon vorher bestanden hat (Keim-Theorie).
LG Bernd
Der Händler muss reparieren.
Falls du bei einem Hinterhofhändler gekauft hast, rechne mal damit, dass er sich rauswinden wird und/oder du den Rechtsweg beschreiten musst.
Bei jedem Händler hast Du eine "Gebrauchtwagengarantie"!
Eine Gebrauchtwagengarantie ist freiwillig und kostenpflichtig. Was du meinst ist die gesetzliche Sachmangelhaftung.
Die ist sehr plötzlich gekommen, erst ging diese ganz normal und von einen auf dem anderen mal ließ sich das Pedal ganz leicht drücken und es ging kein Gang mehr rein.