Geblitzt ich bin Fahrzeughalter aber weiß nicht mehr wer gefahren ist was tun?
Hallo, ich bin im Urlaub und habe von meinem Gärtner mitbekommen dass ein Anhörungsbogen angekommen sei, ich war nicht der Fahrer und dass ist auch klar am Foto erkennbar, jedoch weiss ich nicht wem ich mein Auto vor 2 wochen ausgeliehen habe. Soll ich jetzt nur punkt 1 ausfüllen Angaben zur Person also meine Anschrift und dann müssen die selbst zusehen wer der fahrer war? Und solll dass dann mein Gärtner unterschreiben oder wie? Und wann fängt die Verjährung anv
9 Antworten
Hast du das Foto selbst schon gesehen? Dein Gärtner kennt nicht alle deine potenziellen Fahrer, du selbst solltest aber schon erkennen, um welchen Verwandten, Freund oder Angestellten es sich handelt, vor allem, weil wohl nicht viele in Frage kommen, die vor zwei Wochen das Auto gefahren haben könnten. In so einem kurzen Zeitraum sollte man sich mit Hilfe eines Fotos erinnern können.
Ansonsten: Keine Angabe zum Fahrer machen, dann wird die Behörde das Foto mit dir und evtl. nahen Angehörigen machen. Sollte der Fahrer dann tatsächlich nicht zu ermitteln sein: In Deutschland gibt es anders als in anderen Ländern keine Halterhaftung, was bedeutet, dass das Verfahren eingestellt werden könnte. Allerdings wird man dir dann das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen.
Hallo.
Wenn du nicht den Fahrer angeben kannst wird dir ein Fahrtenbuch für 2 Jahre auferlegt.
Jede Fahrt mit km-Stand und Uhrzeit Ort und Datum.
Im Gesetzt steht etwa das Auto, nach jetziger Rechtsprechung ist aber der Halter gemeint.
Das wird scharf kontrolliert. Jede Falscheintragung wird hier beim Amtsgericht mit 130€ Bußgeld geahndet.
Ein Bekannter hat das nicht so ernst gesehen. Durch die KTU haben die 200 Falscheiträge festgestellt. 1 Jahr. 26.000€ . Etwas gerundet.
Teure Suppe. Wenn du das mit dem Gärtner hin bekommts, muss du mit Fotovergleich rechnen.
Du musst die Person oder ist das Auto geklaut.?
Polizei wird es rausbekommen.
Hallo,
ja, du kannst auch einfach nur Punkt 1 mit deinen persönlichen Angaben ausfüllen und den Anhörungsbogen zurückschicken.
Allerdings bist du als Fahrzeughalter zur Mitwirkung verpflichtet. Sollte es auf Grund fehlender Mitwirkung - und vor allem mit dieser "Ausrede" - dazu führen, dass der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden kann, kann es dir passieren, dass man dir ein Fahrtenbuch auferlegen wird.
Dein Gärtner darf das natürlich NICHT für dich ausfüllen, unterschreiben und zurückschicken.
Solltest du länger als die Frist im Urlaub sein, einfach bei der entsprechenden Bußgeldstelle anrufen.
Die Verjährung beginnt am Tag des Verstoßes, beträgt drei Monate und kann durch so einiges unterbrochen werden. Also sollte man sich darauf nicht von vornherein verlassen.
Viele Grüße
Michael
Traurig, dass du nicht weißt wem du dein Auto gegeben hast...
Lass am besten alles Deinen Gärtner machen - bleibt zu hoffen das er geistig klarer ist als Du!
Hallo Kolonbine...,
der Gärtner könnte sehr wohl diese Post beantworten mit seinem:
"Empfängerin im Ausland, sie wurde benachrichtigt, wird sich ab ihrer Rückkehr am XX.XX.XXX dazu äußern können. Sie beantragt hier durch mich eine Fristverlängerung bis XX.XX.XXX."
Das sollte a für eine Fristunterbrechung sorgen und dir b eine etwaig mögliche (ich glaube sogar automatisch, wenn Termin ohne Nachricht vertrödelt wurde) Vorladung bis zu jenem Tag vermeiden.
Nebenbei, wenn du - was ich glaube - als "Halterin des Fahrzeuges XYZ" angehört werden solltest und eben nicht als Beschuldigte(!) hast du leider gar kein Recht auf Zeugnisverweigerung, es sei denn du würdest dich oder jene Familenleut einer Verfolgung aussetzen (ich glaube, so was Verschwurbeltes war es damals bei mir). Ich denke, der o.g. Spruch, gerne auch als Fax, sollte ganz gut passen. :- )
Übrigens, die Frage, wer das auf dem Foto sei... Kennichnich, der Schlüssel hing im Flur, ich kann ja mal meinen Gärtner fragen. Oder so? ;- ))
als Beschuldigter darf man zur Ausrede sagen was man will, es liegt dann an der Behörde, den wahren Hergang zu klären. Aber der Gärtner oder jede andere nichtbeschuldigte Person muss natürlich die Wahrheit sagen oder darf höchstens - je nach Verwandschaftsgrad - die Aussage verweigern.
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Aber, natürlich KEINE Unwahrheiten, das ist ja mal klar!