Geblitzt - Anhörungsbogen - Was tun um Strafe zu umgehen?
Ich bin mit, nach Abzug der Toleranzgrenze angeblich 31 km/h außerhalb der Ortschaft zu schnell gefahren. Ich muss jetzt einen Anhörungsbogen ausfüllen. Ich suche nach Wegen, die Strafe zu mildern oder zu umgehen. Kann ich die Meßgenauigkeit und -verfahren infrage stellen, Beweise für die Meßgenauigkeit usw. fordern, da ich der Meinung bin, nicht zu schnell gefahren zu sein? Was mich auch wundert, ist, dass ich genau 31 km/h zu schnell war, hierdurch fällt man in die nächst höhere Bußgeldgruppe.
10 Antworten
Klar kannst du widersprechen, ob das nun Erfolg hat entscheidet die Behörde. Aber mal ganz im Ernst, wenn du abzüglich Toleranz 31 km/h zu schnell gewesen sein sollst, bist du eindeutig zu schnell gewesen. Oder glaubst du etwa das die Radarmeßgeräte um 30 km/h daneben liegen. Die werden Regelmäßig geeicht.
Normalerweise steht auf dem Anhörungsbogen die gemessene Geschwindigkeit, die Meßtoleranz und die tatsächliche Mindestgeschwindigkeit. Aus dieser errechnet sich dann die Strafe.
In deinem Fall sind das 120€ und 3 Punkte, kein Fahrverbot. Wenn Du die Strafe bezahlst und dann ein Jahr lang nicht mehr als 25 km/h zu schnell bist, drohen keine weiteren Konsequenzen.
Ein Anwalt kann evtl. Zweifel an der Meßgenauigkeit einbringen, Eich- und Meßprotokolle anfordern usw. Allerdings ist es a) fraglich, ob es etwas bringt und b) kostet es leicht ein paar Hundert Euro. Ist also nur empfehlenswert, wenn z.B. der Führerschein auf dem Spiel steht.
gegen die messung kannst du nichts machen.. die geräte sind geeicht und die messbeamten geschult. du selbst kannst gar nichts anfordern. das können nur rechtsanwälte. du kannst lediglich mal zu deiner bußgeldstelle fahren und dir die akte angucken.
wenn du keinen zeugen hast, bzw andere beweismittel, sieht es schlecht aus. du kannst gegen den BG-Bescheid einspruch einlegen und bis vors gericht gehen, aber aus eigener täglicher erfahrung kann ich dir sagen: ohne beweise sieht es schlecht aus. (im gericht kommen nur noch mehr kosten auf dich zu)
war auch eher so gemeint, dass er wenn er irgendwas erreichen will, beweise dazu haben muss.. ;) ohne beweise mindert da keiner was. klar in frage stellen kann er.. aber die messung anzweifeln wird nichts bringen.. hab ich noch nicht erlebt dass damit jmd durch kommt.
naja, was will er denn für beweise aufbringen, ausser dass jemand anders gefahren ist, was sich ggf. evtl. ja beweisen liesse. ansonsten kann er die ihm vorgelegten beweise in frage stellen und dann muss man ihm aufzeigen, dass die beweismittel korrekt sind. es wird schon gelegentlich auch falsch gemessen, nur das heraus zu finden kann teuer werden. und wenn sich die messung letztlich doch als richtig und korrekt darstellt, hat man hohe anwaltskosten zusätzlich zur strafe zu tragen. es ist also ein pokerspiel. ich würde das nicht machen.
Selbstverständlich kannst Du die Ergebnisse der Messung anfechten und darauf bestehen, dass die Messgenauigkeit auch gewährleistet ist. Damit solltest Du dich dann zu einem Anwalt im Bereich verkehrsrecht begeben. Bedenke aber, dass im Falle des Scheiterns, nicht nur die Geldstrafe/Punkte auf dich warten, sondern auch Anwalts- und ggf. Gerichtskosten. Die Anwaltskosten übersteigen das Bußgeld auf jeden Fall.
Das einzige was du tun kannst, ist zu behaupten du wärst nicht gefahren - alles andere wird nix bringen.
Wenn er damit durch kommt muss er/sie jemand anderes benennen. Tut er/sie das nicht, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit künftig ein Fahrtenbuch im Handschuhfach liegen, wo drin stehen muss wann, wer und wie viel mit dem Wagen gefahren ist.
so ist es - siehe meine antwort
jepp - siehe meine antwort ;-)
er muss nichts beweisen - er kann die vorliegenden beweise in frage stellen