Kann der Halter vom Auto den Punkt übernehmen wenn der Versicherungsnehmer das Bußgeld bezahlt als er damit fuhr?
Ich wurde geblitzt. Nun geht es darum mein Opi ist der Fahrzeughalter und ich bin der Versicherungsnehmer von diesen Auto und fahre das.
Nun geht es darum ich wurde geblitzt bin noch in der Probezeit und wollte mal fragen ob sich damit jemand auskennt:
mein opi soll angeben wer gefahren ist. Mein Opi möchte aber den Punkt und das Bußgeld auf sich nehmen er ist aber nicht zu sehen auf dem Bild. Funktioniert das denn einfach so. Er will mir dieses aufbauseminar und Probezeit Verlängerung ersparen.
9 Antworten
Wenn Opi den Anhörungsbogen bekommt gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Opi beschuldigt sich selbst, bei einer OWi im Punktebereich wird aber schon genauer auf das Bild geschaut, passt dies vom Alter / Geschlecht nicht wird versucht den richtigen Fahrer zu ermitteln
- Opi gibt dich als Fahrer an, dies entspricht der Wahrheit und Du bekommst einen Anhörungsbogen zugeschickt.
- Opi macht keine Angaben zur Sache, es wird versucht den Fahrer zu ermitteln.
Was Opi nicht machen darf, wissentlich Omi falsch beschuldigen gefahren zu sein.
Zur Ermittlung des richtigen Fahrers wird im näheren Familienumfeld nachgeprüft, da wird die Behörde schnell auf dich kommen zudem Du auch Versicherungsnehmer bist.
Für ein Verkehrsvergehen wird natürlich der bestraft, der es begangen hat. Dein Opa würde ja auch nicht für dich ins Gefängnis gehen können.
Auch wenn er auf den zugesandten Bild, nicht zu erkennen ist, kann die Behörde das feststellen.
Da dein Opa vermutlich nicht wie eine "Mariaschroedr" aussieht, könnte es schwer werden mit der Übernahme der Schuld.
Ich bezweifel, dass der Fahrer nicht zu sehen ist.
Wenn dein Opi angibt, gefahren zu sein, und in der Bußgeldstelle Zweifel aufkommen, dass er wie der Fahrer aussehen könnte, wird es Nachforschungen geben.
Deinem NIck nach bist du weiblich? Der Opi ist männlich. Alleine das passt nicht zusammen. Das Alter wohl auch nicht.
Will hier vorsichtig sein, da es ja rechtliche Fragen sind.
Also ohne Gewähr, aber:
Dein Opa wird zunächst als Halter angeschrieben. Für gewöhnlich macht man ihn auch verantwortlich und es ist seine Aufgabe dies abzustreiten, dann wird man von Ihm den Fahrer wissen wollen.
Sollte auf dem Blitzbild klar erkennbar sein, dass er nicht der Fahrer war, so wird man von ihm den Fahrer wissen wollen.
Niemand kann deinen opa zwingen sich an den Tag zu erinnern...desweiteren gibt es für nahe Verwandte auch ein Aussageverweigerungsrecht, ich weiss aber NICHT, ob das für Grosseltern gilt!
Das kann dann soweit führen, dass Opa dafür in Zukunft ein Fahrentbuch auferlegt bekommt, oder zukünftige Strafen selbst zahlen muss.
Aber "sollten" im haushalt mehrere Personen Zugriff auf das Fahrzeug haben, muss dein opa doch nicht wissen, wer gefahren ist....somit kann er keine Aussage zum Fahrer treffen.
Hatte auch eine ähnlcihe Situation, war damals beim Führerscheinanfang halt mit Muttis Auto. Sie hat die Aussage verweigert, wurde fallen gelassen unter Androhung eines Fahrtenbuchs, sollte das wieder passieren.
Nein!!!!!
Wenn deine Oma sagt, sie sei gefahren, ist das ne direkte Lüge!
Das würd ich nicht riskieren, das ist ne Falschaussage und kann Folgen haben!
Dein opa weiss nicht wer gefahren ist. Punkt.!!!
Das reicht.
Man wird nun veruschen rauszufinden, wer es war, ggf. mit dem Blitzfoto mal vorbeischauen (dann solltest du dich natürlich dünne machen) ....aber man kann niemanden belangen nur weil er sich nicht erinnert.
Wenn deine Oma ne Falschaussage trifft, ist das ggf. was anderes.
Wenn man nicht herausfindet, wer der Fahrer war, wird vermutlich dein opa das Bussgeld zahlen müssen und der Punkt verläuft im Sande.
Ja nur wenn mein Opi sagt er weiß nicht wer gefahren ist, obwohl er es weiß ist es ja auch gelogen...
Jein.
Es ist etwas anderes sich an eine Sache nicht mehr genau zu erinnern, oder klar eine falsche tatsachenbehauptung abzugeben (wenn Oma sagt sie sei gefahren).
Ausserdem kann man Erinnerungen eh nicht nachweisen, damit riskiert er also nicht "beim Lügen erwischt" zu werden.
Wie gesagt, informiert euch mal über das Aussage verweigerungsrecht. Ob das auch für Grosseltern-Enkel gilt. Dann kann er ganz offen die Aussage verweigern.
Okay ja ich mach mich mal kundig vielleicht weiß das mein Anwalt ja auch.
Die wollen halt vermeiden das ich wegen ein Ding jetzt so auf den Sack bekomm..
Dann richtet euch schon mal darauf ein, dass ihr ein Jahr lang Fahrtenbuch führen dürft.
Soweit ich weiss "muss" man es ja nicht führen, sondern bekommt es nur auferlegt, falls man sich absichern will. Sprich: wenn er es in Zukunft nicht führt, wird er halt automatisch die Schuld bekommen, aber da bin ich nicht sicher.
Das kann sogar zur Auflage gemacht werden, dass man es regelmäßig auf dem Polizeirevier vorlegen muss.
Ah, ok
Meine Mutter meint eben wenn meine Omi sagt sie sei gefahren ginge das wohl auch. Aber das Ding ist einfach keiner aus meiner Familie bis auf meine Mutter sehe ansatzweise aus wie ich..