Geblitzt worden wegen Notfall, wird Bußgeld erlassen?
Ich wurde mit 75 in der 50er Zone geblitzt. Bin allerdings nur so schnell gefahren weil meine Mutter Herz Rhytmusstörungen hatte und ich sie zum Arzt fahren musste. Denkt ihr mir wird das Bußgeld erlassen wenn ich im Anhörungsbogen das schreibe und noch eine ärztliche Bescheinigung beilege? Danke!
14 Antworten
25 km/h zu schnell bedeutet, dass du andere Menschenleben gefährdet hast um das deiner Mutter zu retten. Das war eine schlechte Idee.
Besser: 112 anrufen und die Situation erklären. In einem Krankenwagen kannman erstens duie Behandlung schon einleiten. Zweitens hat er Blaulicht, was die Gefährdung anderer Menschen reduziert.
Wenn du auf dem Anhörungsbogen schreibst, dass du wegen deiner Mutter zu schnell gefahren bist, kann dies als Vorsatz gelten. Das wäre ein deutlicher Nachteil für dich. Du hoffst, dass man dir das Bußgeld erlässt, aber fändest du es richtig, wenn dich z.B. jemand mit 200km/h in der Innenstadt über den Haufen fährt und dabei einen "guten Grund" hat?
Nein, natürlich nicht.
Du hast das ja in Kauf genommen, deine Mutter kam (hoffentlich) rechtzeitig zum Arzt, das ist jetzt der Preis dafür. Es gibt halt nicht alles gratis im Leben.
Sorry, das ist einfach kein Grund.
Wenn es deiner Mutter so schlecht ging (an Herzrythnmusstörungen stirbt man in der Regel nicht gleich) dann hättest du einen Notarzt rufen müssen, nicht mit überhöhter Geschwindigkeit andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Wenn du allerdings für die fragliche Zeit eine Bestätigung des Arztes vorlegen kannst, ist es allemal Wert es zu versuchen, ob dir ein Bußgeld erlassen wird.
Hoffe deiner Mutter geht es mittlerweile wieder gut.
LG Mata
Es kann theoretisch durch Paragraph 34 StGB bzw. durch Paragraph 16 des Ordnungswidrigkeitengesetzes, sogenannter "rechtfertigender Notstand" gerechtfertigt sein, in akuten medizinischen Notfällen Verkehrsordnungswidrigkeiten zu begehen. Dies ist allerdings an ziemlich strenge Voraussetzungen geknüpft, insbesondere daran, dass die Gefahr nicht anders abwendbar ist und dass die Verhältnismäßigkeit bei der Wahl der Mittel gewahrt bleibt. Die "nicht anders Abwendbarkeit" der Gefahr scheitert daran, dass man Jederzeit hätte anhalten und unter der Notrufnummer 112 den Rettungsdienst hätte verständigen können, erst dann, wenn einem der Disponent sagt, dass es gerade keine freien Rettungsmittel in der Umgebung gibt und der Zustand des Patienten akut lebensbedrohlich ist, ist die "nicht anders Abwendbarkeit" der Gefahr gegeben. Insbesondere dann, wenn es sich um eine Behandlung beim Hausarzt gehandelt hat und dieser deine Mutter nicht mit dem Rettungswagen in's Krankenhaus hat bringen lassen, kann keine akute Lebensgefahr vorgelegen haben, die die Begehung von Verkehrsordnungswidrigkeiten hier rechtfertigen würde. Insofern, bringt auch eine Bestätigung von Hausarzt XY nicht's, da es eben nicht ausreichend ist, dass eine ärztliche Behandlung überhaupt notwendig gewesen ist, es muss eben so sein, dass das Attest schon enthalten müsste, dass sie bei 5 Minuten verzögerter Behandlung verstorben wäre oder einen schweren gesundheitlichen Schäden erlitten erlitten hätte. Ansonsten, könnte jeder, der jemanden mit einem Schnitt in den Finger zum Arzt fährt, sich nicht mehr an die StVO halten, dass wäre aber nicht im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, denn daran, stirbt man nicht und man erleidet auch keine schwerwiegenden Gesundheitsschädigungen. Sei dir klar, solange du dich nicht äußerst, geht die Behörde von einer Fahrlässigkeit aus, also davon, dass du die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Versehen überschritten hast, wenn du in dem dir zugesandten Anhörungsbogen jedoch mit dem Notfall argumentierst und noch ein ärztliches Attest dessen beifügst, dann weiß die Behörde ab diesem Moment, dass du mit Vorsatz gehandelt, also die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit voller Absicht missachtet hast. Es kann also auch durchaus negative Auswirkungen haben, es damit zu begründen, deshalb, raten auch Verkehrsrechtsanwälte in manchen Fällen von dieser Argumentation ab. Da die Chancen über den "rechtfertigenden Notstand" hier aus der Sache herauszukommen, schlecht stehen, solltest du diese Argumentation doch lieber sein lassen und die Strafe hier einfach akzeptieren, bevor es am Ende sogar noch härter für dich kommt. Mfg.
Das kommt ganz drauf an, inwieweit das ein Notfall war, der die Geschwindigkeitsübertretung rechtfertigt.
Du wirst zum Beispiel erklären müssen warum ihr zum Arzt gefahren seid und nicht in die Notaufnahme o.ä.
Du musst halt glaubhaft darlegen, dass deine Raserei gerechtfertigt war. Vergiss nicht eventuelle Nachweise einzureichen.
Gib das alles bei deinem Einspruch so an, und dann wird das ein Richter entscheiden.