Sollte ich mich schriftlich entschuldigen?

5 Antworten

Das nutzt dir nichts, das Strafverfahren läuft.

Es nutzt dir nur, dir selbst dies ganz FETT hinter die Ohren zu schreiben, wenn du dann das Billett wieder einmal hast, dir diese Tortur nie mehr ein zu brocken.

Bewährungszeit vermutlich 10 Jahre......also eine Entschuldigung ist mit Besserung abgetan....diese Chance bekommst du, wobei in deinem Fall  vermutlich mit nochmaliger Fahrprüfung.

Das kann auch Jahre und Geld kosten. Sorry konnte ich dir keinen besseren Bescheid deiner Ausgangslage geben.......ach ja, eine dicke Busse wartet ohnehin auf dich.......sie wird aber nach deiner Vermögenslage ausfallen.......ein Millionär würde mehr zahlen für das gleiche Vergehen wie du...immerhin das ist Gerecht geregelt......

Hallo TuranSivri,

wie Du Dich im Anhörungsbogen äußerst ist irrelevant und hat keine Auswirkungen auf den Bußgeldbescheid.

Der Bußgeldbescheid wird so oder so, wie folgt ausfallen:

  • Bußgeld: 70 Euro innerorts / 80 Euro außerhalb geschlossener Ortschaften
  • Verwaltungsgebühren 28,50 Euro
  • Punkte: 1
  • Fahrverbot: Nein
  • Eintrag als A - Verstoß

Der A - Verstoß hat für Dich zur Folge, dass die zweite Ebene der Probezeitmaßnahmen greift. Die erste Stufe war, das Aufbauseminar, welches Du bereits besucht hast. Jetzt folgt die zweite Stufe in der Form, dass Dir die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung gem. § 38 FeV (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__38.html) empfohlen wird.

Diese Empfehlung ist für Dich aber nicht bindend. Wenn Du an der Beratung nicht teilnimmst, hat das keine Folgen für Dich.

Aber Achtung !!!

Begehst Du nach der zweiten Stufe der Probezeitmaßnahmen entweder zwei B - Verstöße oder einen A - Verstoß, findet die dritte Stufe der Probezeitmaßnahmen statt und die währe, dass Dir die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis wieder entzieht. Eine neue Fahrerlaubnis darf Dir dann erst frühestens nach sechs Monaten erteilt werden.

Schöne Grüße
TheGrow

Der Anhörungsbogen ist Bestandteil des Bußgeldverfahren . Dir muss rechtlich gehör verschafft werden , welches dir durch versenden des Anhörungsbogen zur Geltung gebracht wird .

Da Verkehrsverstöße . bis ein paar wenige Ausnahmen ,  fahrlässig begangen werden wird bei den meisten unbedachten Äußerungen zur vorsätzlich begangene Verkehrsordnungswidrigkeit .

Solltest du also nichts dazu beitragen können , welche deine Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigt , ist es ratsam im Anhörungsbogen keine Angaben zu machen .  

Deine Entschuldigung könnte zum Anlass geben , das du bewusst die Geschwindigkeit überschritten hast . Sprich dir wird Vorsatz vorgeworfen .

 Nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde , wird sich die Fahrerlaubnisbehörde bei dir melden . Sie wird dir empfehlen an einer Verkehrspsychologischen  Beratung teilzunehmen , Stufe 2 der Probezeitmaßnahmen ,

Du solltest dich in Zukunft an die Verkehrsregeln halten , denn die 3te Stufe der Probezeitmaßnahmen ist die Entziehung der Fahrerlaubnis .

 

 

Ich würde mich an deiner Stelle von einem Rechtsanwalt beraten lassen, bevor du überhaupt etwas tust. 

Du kannst dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen, wenn du das Geld für den Rechtsanwalt nicht selber aufbringen kannst. Dann musst du für die Beratung nur 15 Euro zuzahlen.

Das bringt absolut nichts.