Mit Firmenfahrzeug geblitzt, aber Fahrer nicht identifizierbar?

7 Antworten

Der Halter, bzw Arbeitgeber wird da schon sehr bereitwillig helfen und den Täter bekannt geben. Die Alternative wäre die Auferlegung von Fahrtenbüchern für alle seine Fahrzeuge für viele Jahre hinzunehmen.... Und glaub mir, das ist schlimmer als Bußgeld und Fahrverbot. Fahrtenbuch zu führen das muß man nun wirklich nicht haben.

Glaubst du etwa ernsthaft, du kannst dich deiner Geldbuße entziehen? Die bundesbananischen Staatsdiener suchen dich so lange bis sie dich haben und pressen dir das geforderte Geld aus dir, daß du anschließend Pfütze mit O schreibst mein Bester! Glaub mir, mir selbst hat man einmal selbst mit einem Tötungsdelikt gedroht, sollte bei mir nichts zu holen sein und ich mich weigere zu zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
qsp18  26.06.2021, 03:15

Die Antwort war diesmal leider zu produktiv, deshalb leider kein like🤷

TheFunMaster  26.06.2021, 03:16
@qsp18

...Frechheit, daß melde ich dem Führer!

qsp18  26.06.2021, 03:17
@TheFunMaster

nein, bitte nicht! ...ich gebe dir ja schon..

St3aaa 
Beitragsersteller
 26.06.2021, 03:11

Naja. Habe von guten bekannten gehört, welche Ihre Fahrzeuge über irgendwelchen unseriösen Firmen anmelden, dass sowas schnell unterlaufen kann.

Diese werden (ungelogen) mal mit 100 KM/H+ Geblitzt und erwarten dann keine Post zuhause. Daher meine Frage, wie kann sowas unterlaufen? Was muss dafür passieren?

TheFunMaster  26.06.2021, 03:13
@St3aaa

...du wirst deine Zahlungspflicht nicht entgehen können, daß wird passieren Amigo!

das wird der Chef garantiert nicht machen, die Bilder sind recht scharf und die Person ist erkennbar. glaubst dein Chef will sich ein Fahrtenbuch einhandeln

bei uns ist JEDER Fahrer ermittelbar, du must dich im IPad einloggen.

St3aaa 
Beitragsersteller
 26.06.2021, 03:05

Gehen wir von folgende Situation aus:

Ich bin mein eigener Chef und wurde mit meinem Gewerbeleasing Fahrzeug geblitzt. Was würde theoretisch passieren, wenn man dann Aussagt, dass man selbst nicht gefahren ist.

peterobm  26.06.2021, 03:07
@St3aaa

wenn´s schwerwiegend ist, übers Einwohnermeldeamt, oder bei den Nachbarn vom Halter mit dem Foto suchen

Coffeman444  26.06.2021, 03:10
@St3aaa

Kannst du probieren, wenn die Behörde halt drauf kommt dass du sie angelogen hast gibts halt ein Verwaltungsstrafverfahren nach § 103 Abs. 2 KFG

https://www.jusline.at/gesetz/kfg/paragraf/103

Viel Spaß dann halt mit der viel höheren Strafe (bis 5000 € oder Haft)

Raven751  26.06.2021, 05:23
@Coffeman444

Gilt für den Fragesteller denn die österreichische Rechtslage? Für Deutschland trifft das nämlich alles nicht zu.

Naja zunächst gibt es eine Anonymverfügung - also eine Verwaltungsstrafe an die Person von der die Behörde ausgeht dass sie der Fahrer war. (meist an den Halter) Anbei steht immer die Bemerkung dass falls der Adressat nicht der Fahrer war, eine Lenkererhebung durchzuführen ist - also der Halter hat die Strafe dann NICHT einzuzahlen, aber darüber Auskunft zu geben wer denn der Fahrer gewesen sein könnte. Stellt sich der Halter diebezüglich quer dann kann die Behörde auch von sich aus ermitteln bzw. es kann für den Halter unangenehm werden und es drohen bis zu € 5.000 Geldstrafe bzw. sogar Freiheitsstrafe nach dem Verwaltungsrecht.

Coffeman444  26.06.2021, 03:13

Weil es grade so gut zu deinem Fall dazu passt - aus einem Artikel:

Schlauer als die Polizei erlaubt wollte Herr F. nach einer satten Geschwindigkeitsüberschreitung sein. Da er das Auto beruflich benötigte und um den Führerschein fürchtete, gab er seine Frau als Lenkerin an. Nur Pech, dass am Radarbild eindeutig er selbst zu erkennen war. Zu seiner Überraschung fasste er saftige Strafen für beide Delikte aus - für die falsche Lenkerauskunft und das Geschwindigkeitsdelikt. Rechtlich zulässig und gar nicht selten! Die Behörde kann stets auch die Lenkerauskunft auf Richtigkeit prüfen.

St3aaa 
Beitragsersteller
 26.06.2021, 03:15
@Coffeman444

Danke für deine Recherche. Also MUSS man immer eine Lenkerauskunft geben, wenn Mans nicht selber gewesen ist? Ansonsten zahlt man selbst?

Coffeman444  26.06.2021, 03:19
@St3aaa

Ja - § 103 Abs. 2 KFG ist hier ganz Streng:

Diese Auskünfte, welche den Namen und die Anschrift der betreffenden Person enthalten müssen, hat der Zulassungsbesitzer (...) zu erteilen; kann er diese Auskunft nicht erteilen, so hat er die Person zu benennen, die die Auskunft erteilen kann, diese trifft dann die Auskunftspflicht;

Also unterm Strich: Du MUSST als Halter der Behörde Rede und Antwort stehen wer deine Autoschlüssel zu dem Zeitpunkt hatte oder gehabt haben könnte. Wenn du niemanden benennen kannst dann schauts schlecht für dich aus..

Glaub mir wenn die Behörde auch nur den leisesten Verdacht hat dass du sie an der Nase herum führst, dann wirst du das am Ende bitterböse bereuen.. die kennen da keinen Spaß - Zahl die Strafe ein und die Geschichte hat sich. Weit besser als eine hohe Verwaltungsstrafe mitsamt Bearbeitungsgebühren auszufassen...

Coffeman444  26.06.2021, 03:22
@St3aaa

Du zahlst nur dann selbst wenn du selbst einzahlst.

Wenn du den Brief von der Behörde bekommst und sofort zahlst dann geht die Behörde davon aus dass du die Strafe akzeptierst und diese beglichen hast.

Wenn du es nicht selbst gewesen bist dann NICHT einzahlen! Nie - sofort Lenkererhebung ausfüllen, zurück an die Behörde schicken & die kontaktieren dann die Person die gefahren ist.

Nur wie gesagt - keinesfalls Lügen und behaupten man wäre nicht gefahren wenn man doch gefahren ist.. das endet sonst böse..

 die Person auf dem geblitztem Bild nicht zu identifizieren ist?

Das ist kein Problem. Ich gehe davon aus, dass da so schnell gefahren wurde, dass der Lappen in Gefahr ist. Da helfen die Freunde und Helfer gerne bei der Identifizierung und schauen mal kurz persönlich vorbei. Kann mein ehemaliger Chef ein Lied von singen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung